Hi, ich bin Philipp 32 Jahre alt und seit 1 Monat im Airbnb ...
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Hi, ich bin Philipp 32 Jahre alt und seit 1 Monat im Airbnb Game. Kann mir jemand mit der Preisgesaltung helfen ? Nutzt jeman...
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Eine große Frage ist für mich:
Wir sind mitten in der Klima- Katastrophe.
Wie hilft Airbnb, das Rad zurück zu drehen?
Es ist ganz wichtig, jetzt die Weichen zu stellen: JEDER EINZELNE IN SEINEM BEREICH.
Für mich heißt das: Energie zu sparen ist nur möglich, wenn der Gast seine verbrauchte Energie am Ende zahlt.
Kein all inclusive!
Es ist echt an der Zeit, das zu ändern!
Ansonsten sehe ich für mich keine Zukunft mit Airbnb.
@Sylvia69...ja, hast recht...deshalb rechne ich auch nach Verbrauch ab...geht aber nicht bei einzelen Zimmer, wo ich keine getrennten Stromkreise habe...
Wie sieht da Deine Lösung aus ? Liest Du jedesmal Gas-, Strom- und Wasserzähler ab und rechnest den Verbrauch um, um nachträglich zu kassieren ?
Ich weiß nicht wie man das handhaben soll und bin für Tipps dankbar !
ja, beim Stromverbrauch gebe ich z.B. 20kWh pro Tag für das ganze Haus frei und alles was darüber hinaus geht berechne ich mit z.B. 50c/kWh. Beide Angaben befinden sich auf meiner
Hompage, also wissen die Gäste was auf sie zukommt, wenn sie nicht sparen ( 20 kWh reeicht für ein paar Stunden Klimaanlage etc. )
Ich habe dafür Stzromzähler, die ich mit den Gäasten zusammen bei Einzug ablese und bei Auszug wieder. Genbauso könnte man das für gas machen. Geht aber eben nur wenn man ein ganzes Haus vermietet. Für die Vermietung einzelner Zimmer geht das bei mir nicht, weil keine Einzelzähler.
Es klingt interessant und praktikabel, wenn auch umständlich.
Wir versuchen es erst einmal mit einem Appell…
@all, egal welche Art ihr wählt oder wie auch immer ihr denkt @Mary-Joy-and-Hans0 Strom und Gas nachträglich per Zähler verlangen zu können, es verstößt immer gegen das deutsche Gesetz, die sogenannte Preisangabenverordnung.
Das Gesetz schreibt bei Angeboten im Internet, auch für Übernachtungen, zwingend die Einhaltung der Preisangabenverordnung vor.
https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-preisangabenverordnung-hotel.html
Wenn ich dein Gast wäre, und du einen Aufpreis verlangen würdest der über den bei airbnb angezeigten Bruttopreis hinausgeht, würde ich Anzeige erstatten wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Darauf steht ein Bußgeld bis zu 25 000 €.
Also Vorsicht @Sylvia69 . Da spielt es übrigens keine Rolle wo die Unterkunft ist @Mary-Joy-and-Hans0 , sondern wo du dies anbietest, und dies ist in eurem Fall auch Deutschland.
durch exakte Angabe auf der Buchungsseite wieviel kWh frei sind und wie der Verbrauch der darüber hinaus wie abgerechnet wird ( kWh xTarif ) ist der Transparenz und Nachvollziehbarkeit genüge getan.
@Mary-Joy-and-Hans0, da irrst du, die Formulierung lautet:
Da hier Endpreise anzugeben sind, sind die Preise so auszuzeichnen, dass diese die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile einschließen.
Strom gehört bei Übernachtungen eindeutig zu den sonstigen Preisbestandteilen. Wir betreiben beide das gleiche Geschäft, und jedes Hotel, jede Pension usw haben das gleiche Problem wie wir. Wir müssen die Energiepreise in den Endpreis einkalkulieren und unseren Endpreis entsprechend gestallten. Daher habe ich bereits im Frühjahr den Gesamtpreis um 15% angehoben und bin gut damit gefahren.
Wie du es bei Dir handhabst ist mir egal, nur wenn du dies als Tip im Forum weiter gibst, dann weise ich darauf hin, dass es sich bei deiner vorgeschlagenen Vorgehensweise um einen Verstoß gegen ein deutsches Gesetzt handelt, und mit hohem Bußgeld geahndet wird, damit alle darüber informiert sind.
Gerade im Internet ist Vorsicht geboten wie man an der aktuellen Abmahnungswelle wegen der Einbettung von Google Fonts sehen kann. Und die Nutzer von airbnb sind sehr online affin und häufig gibt es dann vermeidbare Probleme. Da ich selbst mit airbnb reise kann ich Dir versichern, ich würde mir den Aufpreis gerichtlich wieder holen, da ich mich an das Gesetz halte und nicht mehr verlange als den bei der Buchung angezeigten Endpreis. Daher erwarte ich dies auch von anderen hosts.
Zumindest bei Langzeitmiete sollte es m.E. keine Probleme mit der nachträglichen Berechnung von Nebenkosten geben.
@Till-and-Jutta0, nach meinem Verständnis liegt bereits ein Verstoß gegen das Gesetz vor wenn man in das Inserat schreibt, dass der Strom ab einer gewissen Grenze nach Verbrauch abgerechnet wird, aus folgendem Grund:
Bei dem Inserat handelt es sich ja streng genommen um Werbung bei der man dann eine Buchung anfragen kann. In besagtem Fall hat das Hotel ja auch alles angegeben, aber eben nicht für jedes Zimmer den exakten Endpreis inclusive aller Kosten angegeben.
So umfasst der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung nicht nur Vertragsangebote gemäß § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinn als Angebot verstanden wird
Eine Werbung unter Angabe von Preisen liegt vor, wenn ein Einzelpreis oder ein bestimmter Preisbestandteil angegeben wird. Dies trifft bez. des Hotels auch zu. So wird dem Verbraucher eine Preismarge unter Bezeichnung diverser Merkmale zur Preisgestaltung aufgegeben. Mithin wird unter Angaben von Preisen geworben, so dass das Hotel gemäß § 1 Abs. 1 Satz1 PAngV auch verpflichtet ist, den genauen Endpreis für ihre Zimmer auszuweisen
In unserem Fall ist der angezeigte Preis nur ein Einzelpreis wenn für Strom extra Kosten (Heizung, ...) verlangt werden die nicht genau beziffert werden können, da der Gast ja nicht im Voraus weiß wieviel Strom er verbrauchen wird.