gewerbliche vermietung?

Matthias18
Level 2
Waldenbuch, Germany

gewerbliche vermietung?

Wer hat Erfahrungen mit Wohngemeinschaften die " Gewerbliche" Vermietungen über Airbnb verbieten wollen.

danke im vorraus.

ich bin selbst ein Eigentümer.

Matthias

14 Antworten 14
Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

@Matthias18: meinst du WGs (Wohngemeinschaften) oder WEGs (Wohnungseigentümergemeinschaften)?

Ich könnte dir auf beides keine Antwort geben, würde diese aber interessiert mitlesen.

Matthias18
Level 2
Waldenbuch, Germany

hallo Andrea,

ich meine Wohnungseigentümergemeinschaften

@Matthias18 Die Vermietung über Airbnb ist ja nicht automatisch gewerblich. 

Vielleicht hilft Dir das weiter: http://www.krause-creutzburg.de/news/eine-weg-kann-nicht-durch-mehrheitsbeschluss-einzelnen-wohnungs...

Grundsätzlich ist es aber immer besser, wenn man sich mit den anderen Eigentümern gut stellt. Ansonsten kann es ja auch sein, dass sie auf Dauer Frust an Gästen auslassen. Und dann ist niemandem geholfen. 

Du könntest zum Beispiel ein höheres Hausgeld anbieten. Wenn Touris mehr mit Koffern durchs Treppenhaus klappern, sind auch mehr Macken dort zu erwarten. Außerdem solltest Du Deine Gäste darauf hinweisen, dass es sich um ein normales Wohnhaus handelt und sie dort Rücksicht zu nehmen haben. Du solltest, wenn Du nicht dort wohnst, regelmäßig nach dem Rechten schauen. Und außerdem die Wohnung nicht überbelegen - es handelt sich bei Dir um eine Einzimmerwohnung, oder? Die finde ich mit 4 Personen schon deutlich überbelegt, vor allem wenn dauerhaft an wechselnde Mieter vermietet wird. Auch Sofortbuchung kann in diesem Fall nicht gut ankommen, da Du so Deinen Miteigentümern nicht versichern kannst, dass Du ein Auge darauf hast, wer da in ihr Zuhause kommt. 

Ich würde versuchen, alles gütlich zu regeln und nicht auf Konfrontation gehen.

vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.

Die Miteigentümer berufen sich auf die Teilungserklärung, in der steht das eine gewerbliche Nutzung nicht erlaubt ist.

Das ist ein 25 qm2 großes Einzimmer Arpartment und vier Gäste hatte ich noch nie, würde vom Plaatz her aber gehn.

Super Tipps, @Florian-and-Theresa0 :-)!

[ FAQ ]

@Matthias18 4 Gäste sind überbelegt - da haben Deine Gäste pro Person weniger Quadratmeter als in einer Flüchtlingsunterkunft (was ich schlimm finde). Wenn sich Deine Miteigentümer da beschweren, dann tun sie das zu Recht. Ich wiederhole mich: Du solltest herausfinden, was Deine Miteigentümer stört, und mit ihnen eine Einigung finden. 

 

@Angelina0 Danke! Ich hoffe, dass sie berücksichtigt werden.

noch mal vielen Dank, ihr habt ja recht und ich hab die maximale belegung geändert.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Die IHK Berlin hat ein interessantes Merkblatt zum Theme Vermietung von Ferienwohnung (inkl. Gewerblichkeit).

Und hier im CC gibt's auch eine Diskussion, ab wann ein Gewerbe angemeldet sein muss.

@Matthias18, du solltest @Dimitri bitten, diese Diskussion in einen geschlossenen Bereich zu verschieben; deine WEG kann hier sonst alles mitlesen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

In Österreich sieht die Lage aber meiner Erinnerung völlig anders aus. Womöglich kann ein Einzelner in der WEG eine Kurzzeitvermietung verhindern!

Das interessiert uns auch sehr. Kann da bitte jemand Auskunft geben? Was wir wissen ist, dass lokale Verordnungen AIRBNB-Vermietungen erstens untersagen und zweitens sogar bei Nicht-Untersagen von der Zustimmung der WEG abhängig machen können.

Das sind zwar 2 Paar Stiefel, wäre aber derselbe Effekt. Hinzu kommt, dass das in verschiedenen Kommunen auch verschieden gehandhabt werden kann - offenbar. Wer weiß denn da was Genaueres?

@Elisabeth50 Leider sind im CC keine österreichischen Gastgeber aktiv, was sehr schade ist - ich habe für Dich gegoogelt und bin auf folgende Studie gestoßen, ich glaube, genauer geht es nicht:

http://www.bmwfw.gv.at/Tourismus/TourismusstudienUndPublikationen/Documents/Endbericht%20Privatvermi...

Heidi363
Level 1
E, Germany

Hallo Matthias,

wie ging die Geschichte bei Dir aus? Ich habe jetzt das gleiche Problem in meiner WEG?

Liebe Grüße

Heidi

Nyitrai0
Level 1
Waldenbuch, Germany

Hallo Heidi,

die haben viel Druck ausgeübt! Drohungen, mit Rechtsanwalt gedroht, Unterlassungsklage angekündigt. Passiert ist nichts auser das ich mich auf der Eigentümerversammlung als Air BnB Verbrecher beschimpfen lassen musste.

Inzwischen hab ich dort eine zweite Wohnung und noch 4 andere Eigentümer sind auch bei Air BnB aktiv.

Ich werde aber mit überhöhten Müllkosten und wo immer es geht von der Hausverwaltung schikaniert. 

Damit kann ich leben.

Lg

 

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Nyitrai0   @Heidi363 


Herzlich willkommen im CC   und viel Erfolg. HH&HG PW

Das Hilfecenter ist gut zum Einlesen oder hier im CC-Forum, viel Spaß beim Lesen!

 

Hilfecenter:  https://www.airbnb.de/help

 

FAQ's hier im Forum: https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Community-Hilfe-FAQs/m-p/81291/highlight/true#M2978

 

Kleiner Tipp stöbere mal in Tipps und Tutorial oder in der Suchmaske ein keyword eingeben

P.S.

Adden

um xyz – Host  direkt im chat anzuschreiben, damit er deine Frage / Kommentar liest mache folgendes:

Taste @  eingeben, dann öffnet sich ein Aufklappfenster mit den derzeit beteiligten 5 Gastgebern/Mitgliedern . Mit der Maustaste den gewünschten Namen anklicken und er erscheint dann   im Schreibfenster blau unterlegt.   So erhält derjenige eine Info, sobald er sich einloggt

Vielleicht liest du ja weiter mit und bringst dich ein. Wünsche dir viel Erfolg und nette Gäste
HH&HG Patricia

 

 

 

 

 

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