@Stefan37 Dieses Thema ist sehr bekannt in der Community. Bitte klicke einfach auf die tags, dann findest Du schon viel dazu.
Und Du solltest @Dimi0tri bitten, Deinen Thread in den geschlossenen Bereich von Steuern & Regelungen verschieben zu lassen. Hier kann das KVR mitlesen.
In Gastgeberrunde hat übrigens gerade erst eine Münchnerin etwas zur Negativbescheinigung der Zweckentfremdung gepostet:
https://community.airbnb.com/t5/Gastgeber-Runde/Negativattest-einer-nichtvorliegenden-Zweckentfremdu...
Es ist sinnvoll, wenn sich das Wissen sammelt und es nicht zig Threads zu ein und demselben Thema gibt und gerade zur Zweckentfremdung in München gibt es schon viel.
Ich hätte mir Dein Inserat gerne angesehen, aber Du hast es ja schon offline genommen. Wenn es aber eine ganze Unterkunft ist, die Du mehr als 4 Wochen im Jahr vermietest, dann ist das der Münchner Satzung nach definitiv eine Zweckentfremdung.
Hier findest Du den aktuellen Stand:
https://www.xing.com/communities/posts/muenchen-ein-paar-fakten-zum-thema-zweckentfremdung-von-wohnr...