Ich habe den Artikel auch mit Interesse gelesen und festgestellt, daß die Süddeutsche die Kommentarfunktion jetzt leider abgestellt hat.
Man muss meiner Meinung nach hier klar unterscheiden auf der einen Seite gibt es private Wohnungen die bei Abwesenheit angeboten werden bzw wo ein Zimmer regelmäßig vermietet wird und kommerzielle Anbieter, die eine Wohnung permanent über AibBNB oder anderswo anbieten und somit gegen die Auflagen für Ferienwohnungen verstossen. Ersteres ist zum Beispiel in München ausdrücklich erlaubt, solange bestimmte Auflagen erfüllt werden. Zweiteres habe ich zum Beispiel in Paris erlebt, was da auch sicher gegen die Auflagen verstossen hat.
Man konkuriert als AirBNB Anbieter mit anderen Unterkünften wie Hotels, wobei ich als priater Nutzer von AirBNB klare Vorteile durch die Nutzung von einer AirBNB Wohnung gegnüber einem Hotel sehe.
AirBNB Anbieter müssen aber auch eine professionelle Einstellung haben und die Einkünfte aus Vermietung bei der Steuer angeben, da sonst wirklich eine Art Schwarzmarkt für Übernachtungen entsteht. Dass man die Einkünfte mit Mietkosten verrechnen kann ist auch klar.
Ich finde es schade, daß die Kritiker (zum Bsp auf Sueddeutsche.de) nie bei AirBNB gebucht haben und sich somit kein gutes Bild von den Vor- und Nachteile machen können. Wer allerdings nie Auto oder Taxi fährt und dann über uber eine Meinung abgibt, kann sicher nicht als besonders informiert gesehen werden (auch wenn er die Strasse hin und wieder als Fussgänger benutzt 😉