Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Halli Hallo
Ich bin Gastgeber. Und meine Untermieter möchte gerne länger bleiben. Jetzt bin auf Stornier&Abändern gegangen. Er ist am 11.04.2019 gekommen bis 09.05.2019 Jetzt möchte ich aber gerne von dem 10.05-31.05 verlängern aber ich komme nicht auf Weiter wenn ich dieses Datum Buchen will das er die Anfrage bekokmmt und der Untermieter entscheiden kann Ja oder Nein. Ich bitte Sie um Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
Yes
@Othmani0, du brauchst doch bei ändern nur das Enddatum ändern und nicht eine neue Buchung ab 10.5. machen. Und dann - soweit ich mich erinnere - auch den neuen Betrag für die gesamte Buchung unten weiter eintragen, dann korrigiert sich die Buchungsdauer. Dann kommt man auch weiter.
(Ich hoffe, ich habe das richtig beschrieben).
Hallo @Othmani0 ,
genau wie @Monika--Elisabeth0 es beschrieben hat, so habe ich dies auch schon öfters gehandhabt.
Auf Buchung ändern gehen, dann das End-Datum überschreiben - danach wird anhand Deiner Preis-Einstellung automatisch ein neuer Preis berechnet, dieser kann jedoch von dir nochmals übertippt werden (falls erforderlich), dann die Änderung absenden. Nachdem der Gast die Änderung bestätigt hat, ist diese gültig.
Hallo @Othmani0,
Vermietest Du auch über andere Kanäle /Portale, oder darfst Du nur und ausschließlich über Airbnb vermieten? 😉
Blockiere Deinen Kalender für den entsprechenden Zeitraum und kassiere die Miete für die Verlängerung in bar von Deinem Gast.
Du sparst Dir 3% und Dein Gast satte 12% Gebühr und alle sind zufrieden.
Wo ist das Problem?
das ist kein guter Rat. Wenn nach der Vermietung ein Problem oder eine Beschädigung auftritt, kann er sich nicht an Airbnb wenden. Außerdem ist es versicherungstechnisch sehr problematisch.
Das ist richtig.
An wen wendet man sich, wenn es Probleme mit einem Gast gibt, der über Portal xy / Zeitungsannonce, etc. etc. gebucht hat? Sicherlich nicht an Airbnb.
Ab dem 10.5. würde für Othmani quasi eine neue Buchung beginnen, die mit Airbnb nichts zu tun hat. Airbnbs "Schutz" endet am 9.5.
Fortsetzung :
Ich persönlich hätte damit kein Problem, vor allem, wenn ja 4 Wochen Zeit waren, den Gast kennen zu lernen und einzuschätzen. Wenns mit dem Gast überhaupt nicht paßt, gibts keine Verlängerung, egal ob mit oder ohne Airbnb.
Diese Vorgehensweise ist durchaus legitim, vorausgesetzt beide sind damit einverstanden (Gastgeber und Gast), wenn man es als Anfrage von außerhalb einstuft.
Allerdings muss man sich schon auch eingestehen, dass dieser Gast ohne Airbnb womöglich nicht Deine Unterkunft oder die von @Othmani0 gefunden hätte, insofern ist im Grunde genommen keine Anfrage außerhalb von Airbnb. Deshalb finde ich es gerechter, die Verlängerung über's Airbnb System laufen zu lassen, auch wenn beide die anfallende Servicegebühr zahlen müssen, schließlich verdienen wir ja auch daran.
Es gibt sogar andere Portale, die eine Vermittlungsgebühr verlangen, selbst wenn die Buchung dann letztendlich direkt mit dem Anbieter zustande kommt (kann man anhand der Suchanfragen-Klicks nachweisen).
Bei mir selber habe ich öfters mal Anfragen für einen Tag Verlängerung oder für eine zusätzliche Person und in der Regel wickele ich diese alle über Airbnb ab. Ich muss gestehen, dass ich natürlich auch schon einige Fälle hatte, wo dieser Verlängerungstag oder die zusätzliche Person direkt mit dem Gast abgerechnet wurde, da es technisch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war und/oder ich keine Lust hatte, eine Nachforderung über das Mediations-Center zu stellen um dann womöglich noch drauf sitzen zu bleiben, weil der Gast dieser nicht zustimmt.
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"Deshalb finde ich es gerechter, die Verlängerung über's Airbnb System laufen zu lassen"
Airbnb und gerecht? Da muß ich jetzt aber schmunzeln. In den Nutzungsbedingungen steht nicht, daß eine Beherbergung die nicht über airbnb gebucht wurde zu verprovisionieren ist. Daß der Gast von @Othmani0 verlängern will ist auch nicht das Verdienst von airbnb, sondern das ist das Verdienst seiner guten Beherbergungsleistung. Außerdem hat airbnb es nicht geschafft für den Zeitraum vom 10.5. bis 31.5. für Othmani einen Mieter zu finden. Deshalb vermietet er jetzt halt notgedrungen selbst.
"Wenn ... ein Problem oder eine Beschädigung auftritt, kann er sich nicht an Airbnb wenden"
Das ist richtig, man verliert den Schutz der 1 Mio USD Gastgebergarantie. Aber leider ist die keinen Schuß Pulver wert.
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"Aber leider ist die keinen Schuß Pulver wert."
Wo Du Recht hast, hast Du REcht, aber der Gast glaubt das, wie viele Gastgeber auch.
Warum ich wiedermal keine Mitteilung bekam hier, wenn ich angesprochen wurde? Es funzt wieder nicht.
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Die Benachrichtigungsfunktion im CC funktioniert im Moment nicht. Ich bekomme auch keine Benachrichtigungen mehr, Sybille und Patricia auch nicht.