Der Sinn dieser Steuer ID ist doch ganz einfach zu begreifen. In jedem Land in Europa gibt es einen anderen Mehrwerstuer-/Umsatzsteuersatz. Wenn du deine Steur ID bei Airbnb hinterlegst, meldet Airbnb den gesamten Umsatz mit dir und deiner ID. Hier bist nicht du der Nutznießer sondern Airbnb. Die müssen bei jedem Kunden in Europa den entsprechenden Länderspeziefischen Steuersatz abziehen. Wenn aber alle Steuer IDs vorliegen muss Airbnb keine Steuersätze mehr raussuchen und zum Abzug bringen. Verwaltungsvereinfachung ist das Stichwort.
Das mit der GbR ist natürlich Blödsinn, weil die GbR natürlich in der Steuererklärung wieder mit deinen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zusammengefasst wird, dann ist es mit dem Kleinunternehmertum sofort wieder zu Ende.
Wir haben die Umsätze einfach als Kurzzeitvermietung (die übrigen gesetzlich definiert ist als Vermietungen kürzer als 6 Monate) in unsere normale Buchhaltung aufgenommen, und führen 7% Umsatzsteuer ab.
Auf die Frage an unsere Steuerberater ob eine Anmeldung als eigenes Gewerbe (egal in welcher Form, Einzelunternehmer, GbR, GmbH,..) etwas bringt, lautete die Antwort:
Sie haben davon keinerlei Vorteile, da am Ende des Jahres bei Ihnen in der Einkommenssteuerklärung wieder alle Einkünfte aller Unternehmen zusammengeworfen und gemeinsam versteuert werden. DER EINZIGE UNTERSCHIED IST, DASS SIE NOCH MEHR VERWALTUNGSAUFWAND HABEN UND FÜR EIN WEITERES UNTERNEHMEN EINE STEUERERKLÄUNG ABGEBEN MÜSSEN, DADURCH STEIGEN NUR IHRE AUSGABEN. Dazu kommt für die neue GbR: GEZ, Berufsgenossenschaft IHK und weiterer Rattenschwanz den jeder Unternehmer zur genüge kennt.
Das mir der Aufrundung ist natürlich ein absoluter humbug, dies ist nur um die "Privatvermieter abzuzocken. In deiner Rechnung ist ja der richtige Betrag ausgewiesen, und in jedem normalen Computer programm wird dieser Betrag dann über Platzhalter in die Buchhaltung weitergeleitet. Airbnb behauptet, dass sein Computerprogramm weniger kann als jeder Commodore 64 vor über 30 Jahren konnte.
Glaubst du diesen Mist wirklich den die von Airbnb verzapfen?
Hier wird Frühstück als Auswahl angeboten in einem Portal in dem es angeblich nur Privatunterkünfte und Kleinunternehmer gibt, obwohl gesetzlich klar geregelt ist, dass sobald Frühstück dabei ist, es sich um gewerbliche Vermietung handelt. Airbnb tritt alle Gesetze, auch die Steuergesetze mit Füssen und wird dafür nicht belangt. Verfolgt werden nur die, die hier als Vermieter auftreten und die gesetzlichen Regeln nicht kennen, und in die Fußangeln von Airbnb treten. Daher gut informieren, und dafür sorgen dass man selbst richtig versteuert mit den Schundvorgaben die Airbnb bietet und die Vorteile nutzen die das Portal bietet.
Aufregen lohnt sich nicht Mark, nimm mit was geht und pass auf die Fußangeln auf!!!
Österlicher Gruß Jörg