Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich war Gast in einer Unterkunft und möchte für zukünftige Gäste Fotos hochladen. Kann ich das und wie geht das?
Du möchtest von der Wohnung, in der du zu Gast warst, Fotos hochladen und diese zukünftigen Gästen zukommen lassen??
Ich glaube, das ist einerseits nicht durchführbar, da du die zukünftigen Gäste dieser Wohnung nicht kennen lernst und außerdem rechtlich mehr als bedenklich.
Oder warst du für andere Gäste die Vorhut und willst sie ihnen als „private“ Urlaubseindrücke zeigen?
@Ulrike124 .. airbnb ist nicht tripadvisor, wo jeder seine Bilder uploaden kann.
Bei aribnb tummeln sich (noch) private Anbieter, jene wollen vielleicht gar nicht, dass man ihre Privatsphäre online stellt. Ich gehöre z.B. zu jenen.
@Ulrike124, ich habe die Vermutung, dass du andere Gäste "warnen" willst, weil du in deiner Bewertung einiges zu bemängeln hattest.
Auf etwas möcht ich der Korrektheit halber doch hinweisen: Wenn man das Inserat der Unterkunft genau liest, steht unter Ausstattung ganz klar, dass es keine Küche gibt und es ist auch unter den Fotos keine zu sehen.
Leider stellen wir Gastgeber immer wieder fest, dass Inserate nur unvollständig gelesen werden und es dadurch zu Missverständnissen kommt.
Ich möchte tatsächlich Fotos von der "Küche" reinstellen, damit jeder klare Vorstellung davon gewinnt, was ihn da erwartet. Die Aussagen dazu sind nicht eindeutig!
Die Gastgeberin hatte mir geschrieben, daß man sich eine Art Miniküche mit einem anderen Studio teilt. Und andere Gäste hatten in ihren Bewertungen geschrieben, daß man zwar keine großen Mahlzeiten kochen kann, aber es für einfache Gerichte reicht. Aber was ist sowas (wie immer man es auch bezeichnen mag) wert, wenn man da kein Wasser und auch Sonstiges hat, damit man die Teller etc. danach sauber machen kann (und entsprechend sieht das Geschirr da auch leider aus).
@Ulrike124, das solltest Du in die Bewertung schreiben so wie gerade für uns beschrieben, Bilder geht nicht soviel ich weis.
Aber wie @Monika--Elisabeth0 schreibt , stelle sicher dass es im Inserat auch wirklich falsch beschrieben ist sonst ist es Verleumdung !
@Sabine-Ingrid0, @Ulrike124 - ich hab gestern nachgeschaut - Küche ist eindeutig durchgestrichen!!!!
@Sabine-Ingrid0 .. es dem Kontext geht klar hervor, dass bereits bewertet wurde 😉
@Ulrike124 bei deiner nächsten Buchung soltest du darauf achten, dass eine Küche im Inserat erwähnt wird. Wenn sie als Ausstattungmerkmal durchgestrichen ist, dann gibt es keine und du kannst dich nicht darüber beschweren.
Ich hatte mal Gäste, die sich darüber aufregten, dass sie nur ein Studio gebucht hatten. Studio = ein Zimmer, Küche und Bad. Sie meinten, im vorigen Jahr hätten sie ein Haus gebucht und viel mehr Platz gehabt.
- "Warum habt ihr dann nicht wieder ein Haus gebucht?"
- "Weil das viel teurer war."
Gute Nacht.
Ich möchte einfache tolle Fotos von einem tollen Apartment hochladen, das nur mittelmäßige bzw. undeutliche Fotos auf der Angebotsseite hat. Das muss doch ohne rechtliche, moralische, datentheatralische oder sonstige Diskussionen und Interpretationen möglich sein (früher ging das jedenfalls!).
Hanswerner Kruse
@Hanswerner0, verstehe ich das richtig? Du möchtest von einer fremden Unterkunft Fotos machen und die hochladen. Ist das mit dem Gastgeber abgesprochen?
Du kannst ja ganz einfach schönere Fotos machen, sie dem Gastgeber überlassen und er kann sie dann selbst auf seiner Inseratseite hochladen.