Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo zusammen,
ich würde gerne meine Wohnung in Airbnb anbieten.
In Frankfurt gelten für dieses Vorhaben Auflagen. (Zweckentfremdung).
https://www.bauaufsicht-frankfurt.de/service/ferienwohnungssatzung.html
Es gibt 3 Formulare.
Für mich kommt vorübergehende Umnutzung nicht in Frage.
Eigentlich nur der Antrag auf dauerhafte Umnutzung, eventuell teilweise, weil ich ab und zu drinne wohnen werde.
-Hat jemand Erfahrungen mit dem Ausfüllen der Dokumente?
-Kann jemand Tipps geben wie man am besten vorgeht?
-Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit zur Zeit den Antrag abzulehnen?
-Habt Ihr alle die Genehmigungen? Oder wie geht Ihr aktuell vor?
Ich habe vor persönlich mal beim Amt vorbeizugehen und mich beraten zu lassen.
Vielen Dank
@Frank591, frag mal im Frankfurter Homesharing Club.
Übersicht: www.happy-hosting.de/home-sharing-clubs/
Die Formulare der Stadt entsprechen nicht der DSGVO (Datenschutzgrundordnung).
Frag erst mal die Stadt, warum sie gegen geltende Gesetze verstoesst!
@Frank591
Herzlich willkommen im CC.
Wir freuen uns dich kennenzulernen. Ein Profilfoto wirkt etwas freundlicher anstatt der grauen Maske. Der Austausch erstreckt sich über viele Bereiche des Gastgebens, aber auch über den persönlichen ja zum Teil lustigen Austausch zwischen den Hosts. Klicke dich einfach mal durch die Bereiche und mach mit. HH&HG
Stell dich kurz vor, wenn du magst
https://community.withairbnb.com/t5/Neuigkeiten-von-Airbnb/Willkommen-Neu-in-der-Community-stelle-Di... @Dimitri
Freue mich, wenn du mitliest und mitmachst.
Viele Antworten zu deiner Frage findest du in Tipps&Tutorial oder im Kundenservice. Bei weitern Fragen möchte ich dir den Tipp geben: "Stelle eine konkrete Frage, damit du einen hilfreichen Tipp bekommst."
Wenn du spez. jemanden fragen möchtest adde ihn: tippe @ das Klappfenster zeigt dir Beteiligte an diesem Thread, mit der Maus den Namen aussuchen, Enter oder Klick und der Name erscheint blau unterlegt. Durch diesen Ablauf erhält der "Name/Person" einen Hinweis auf deine Meldung.
Viel Erfolg HH&HG Patricia
Hi zusammen,
ich erhielt folgende Antwort von der Stadt Frankfurt:
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 01.11.2019 informieren wir sie gerne über die Rechtslage und unsere Verfahrensweise im Umgang mit Ferienwohnungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.2018 die am 28.03.2018 in Kraft getretene Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungssatzung) beschlossen. Demnach bedürfen alle Arten der Überlassung von baurechtlich genehmigtem Wohnraum zur Nutzung als Ferienwohnung oder der Fremdenbeherbergung, einschließlich der gewerblichen Zimmervermietung und der Einrichtung von Schlafstellen, einer Genehmigung nach dieser Satzung. Nicht in den Anwendungsbereich der Satzung fällt die Überlassung von Wohnraum durch befristete Mietverträge bzw. Untermietverträge an Personen, die ihren Lebensmittelpunkt zeitweise verlagern, und zwar i. d. R. für einen längeren Zeitraum. Sollten Sie einen Untermieter mit einem Untermietvertrag in Ihrer Wohnung wohnen lassen, ist eine Genehmigung nach der Ferienwohnungssatzung nicht erforderlich.
Sollten Sie planen, ihre Wohnung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung zu überlassen, ist eine Genehmigung nach der Ferienwohnungssatzung erforderlich. Entsprechende Antragsformulare können in der Bauaufsicht abgeholt werden und stehen auch im Internet zum Download bereit (www.bauaufsicht-frankfurt.de).
Ziel der Satzung ist der Schutz des in Frankfurt am Main bestehenden Wohnraums. Sofern eine gesamte Wohnung dauerhaft zu den v. g. Zwecken genutzt werden soll und damit dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen wird, ist eine Genehmigung nur gegen Schaffung von entsprechendem Ersatzwohnraum oder der Entrichtung einer einmaligen Ausgleichszahlung möglich. Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich nach den Durchschnittskosten für die Erstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Bitte beachten Sie, dass in beiden Fällen zusätzlich zur Genehmigung nach der Ferienwohnungssatzung auch eine Baugenehmigung erforderlich ist, die gesondert zu beantragen ist.
Davon zu unterscheiden sind die Fälle des klassischen Home-Sharings, bei denen die Wohnnutzung durch den Hauptnutzer nicht aufgegeben, sondern entweder nur ein Zimmer einer Wohnung oder die gesamte Wohnung kurzzeitig zu den v. g. Zwecken überlassen wird, § 6 Abs. 1 Ferienwohnungssatzung. Eine Genehmigung nach § 6 Abs. 1 ist nur möglich, wenn Sie amtlich mit Hauptwohnsitz auf der antragsgegenständlichen Liegenschaft gemeldet sind. Als kurzzeitig definiert die Satzung einen Zeitraum von bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Auch diese Nutzungen bedürfen einer Genehmigung nach der Ferienwohnungssatzung, jedoch ist hier weder eine Ausgleichsleistung zu erbringen noch eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich.
Für eine vorübergehende Nutzung über längere Zeiträume, d. h. bis zu sechs Monate in einem Zeitraum von drei Jahren, kann gegen Entrichtung einer monatlichen Ausgleichszahlung eine Genehmigung erteilt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete für den entsprechenden Wohnraum. Für eine Genehmigung nach §§ 3, 5 Ferienwohnungssatzung ist eine amtliche Meldung mit Hauptwohnsitz auf der antragsgegenständliche Liegenschaft nicht erforderlich.
Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich für weitere Rückfragen zur Verfügung.
konkrete Frage:
Wie definiert sich „längerer Zeitraum“?. Nach meinen Infos länger als 7 Tage. Kürzer will ich sowieso nicht. Eher sogar mindestens 14 Tage.
Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland, ich habe irgendwo in einer Onlinezeitung gelesen, dass dann die Vermietung über AirBNB sowieso kein Problem darstellt.
Muss die Untervermietung zwingend mit einem Untermietvertrag geschehen, oder kann ich auch AirBNB als Plattform nutzen?
Vorteil AiRBNB gutes Mahnverfahren, sehr gutes Marketing, kein Mieterschutz
Und sag mir bitte nicht, was nicht geht, sondern auch wie und was geht. Wir müssen kreativ sein.
Hallo Martin,
vornhinweg, meine Frage bezieht nicht ganz auf die Buchung des Ineserates.
Ich habe im Airbnb Forum deine Frage/Kenntnisse für Ferienwohnungen in Frankfurt gelesen. Leider bist du anscheinend auch mit offenen Fragen ausgegangen.
Ich wollte eigentlich nur nett Fragen, wie es bei dir Ausgegangen ist ?
Vielleicht kannst du deine Erfahung mit mir teilen. Oder mir Tipps mitgeben.
Falls ich im Gegenzug etwas erleisten kann, dann gib mir doch bitte Bescheid.
Entschuldige die Art zu fragen, aber ich wusste nicht wie ich dich Fragen kann.
Danke + Gruß,
Ravin [...]
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