@Stefan488 ,
in welcher Gemeinde befindet sich denn Dein Objekt? ist dieses angemietet oder gekauft?
Was steht im Mietvertrag bzw. in der Teilungserklärung? Ggf. ist hier bereits die Nutzung festgelegt.
Möchtest Du dieses denn dauerhaft umnutzen? oder nur zusätzlich zeitweise an Touristen vermieten?
Bei einer zeitweisen Vermietung an Kurzzeit-Gäste zusätzlich zum eigentlichen Geschäftsbetrieb sehe ich keine größere Schwierigkeit, hier müsste ggf. Gewerbeanmeldung um die Vermietungstätigkeit erweitert werden. Ich selbst bin an einem Geschäft beteiligt, welches als Friseur und Kunstgalerie gewerblich angemeldet ist, und hinter den Geschäftsräumen befindet sich noch ein kleiner privater Bereich, der gelegentlich an Kurzzeit-Gäste vermietet wird, die Mieteinnahmen laufen ganz normal in das Geschäftsergebnis und auch anderweitig gab es hier noch keine Probleme.
Bei einer kompletten Umnutzung sehe ich schon so einiges, was beachtet werden müsste, kann aber von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Manche Gemeinden verlangen sogar ein gewerbliche Nutzung, damit eine Vermietung an Touristen statt finden kann. Ich würde mich zuerst mal bei der Gemeinde erkundigen: Bauamt, Fremdenverkehrsamt, Amt für Wohnungswesen, Gewerbeamt, etc.
Bei einer Umwandlung in eine Wohnung unterliegst Du in manchen Gemeinden danach dem Zweckentfremdungsgesetz (wird ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde anders geregelt) und dieses untersagt eine Vermietung an Touristen bzw. unterwirft diese sehr strengen Regeln (zeitliche Begrenzung, ein gewisser Protzentsatz der Wohnung muss selbst genutzt werden, etc.)
Du kannst auch mal bei der für Dein bisheriges Geschäft zuständigen IHK oder Handwerkskammer nachfragen, die haben oft auch recht gute Infos über die aktuelle Gesetzeslage. Und natürlich im Vorfeld das ganze mit Deinem Steuerberater absprechen!
Das Wichtigste ist, sich zuerst umfassend zu informieren und danach erst die Pläne umsetzen.
Viel Glück bei Deinem Vorhaben!