Griechenland Ausweisdaten vorlegen

Steffi61
Level 1
Brunswick, Germany

Griechenland Ausweisdaten vorlegen

Hallo zusammen, ich war im August über Airbnb ein paar Tage in Athen. Nun verlangt der Vermieter  des Apartments nach Monaten meine Ausweisdaten angeblich wegen der griechischen  Steuer.

Habt ihr ähnliches erlebt? Ist das legitim? Kommt mir schon ein wenig komisch vor, einer Privatperson meine Ausweisdaten zu geben.

Danke für euer Feedback. 

4 Antworten 4
Anja236
Level 10
Catalonia, Spain

@Steffi61 

Hier in Spanien besteht auch eine Meldepflicht, dass wird in Griechenland möglicher Weise ähnlich sein.

Allerdings lass ich den Meldezettel bei Check-in ausfüllen und gleiche die Daten dann direkt mit den Ausweisen ab. Die muss ich dann innerhalb von 24 Stunden an die Polizei weiter leiten.

ABER: was in deinem Fall extrem seltsam ist, dass dein Vermieter nun erst nach Monaten auf die Idee kommt, deine Daten einzufordern....

Verpflichtet bist du im nachhinein sicher nicht dazu.

Ob du ihm deine Daten nun nachreichst, musst du selber entscheiden.

@Steffi61  wie genau solltest du denn diese Daten nachreichen ?

Per email Passkopie oder nachträglich einen Meldezettel ausfüllen ?

 

Vielleicht trägt er dich ja für irgendwelche Schwarzgelder ein... kurzum ich würde es nicht machen, sowie auch keine Privatperson meinen Ausweis in die Finger bekommt oder kopieren darf.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Steffi61 hier in Deutschland gibt es ja auch das Bundesmeldegesetz, d.h. auch dass nicht nur Hotels, Campingplätze etc. sondern auch private Gastgeber dazu verpflichtet sind, die Meldedaten (Geburtsdatum, Anschrift, Nationalität, Ausweisnummer bei nichtdeutschen Nationalitäten) zu erheben und an je nach Anforderung an die Behörden weiterzuleiten.

 

In meiner Unterkunft müssen alle Gäste einen Meldezettel ausfüllen - und ohne Ausweisnummer gibt es keine Schlüsselübergabe und keinen Einlass.

 

Sicherlich gibt es in Griechenland ein ähnliches Gesetz und vielleicht handelt es sich bei dem griechischen Gastgeber ja um einen Neuling, der es mit den Gesetzen nicht so ernst genommen hatte und nun bei einer Kontrolle dies alles nachreichen muss.

 

Ich würde es ihm nachträglich mitteilen, auch wenn es sein Versäumnis war, dies beim Check-In bereits abzufragen.

Dieses Bundesmeldegesetz basiert auf Europaeischem Recht, d. h. gilt mehr oder weniger im gesamten Schengen Raum.

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