@Nadine604, es gibt einige Städte, die Zweckentfremdungssatzungen haben. Wenn Du im Internet über Jena hierzu nix findest, wirds wohl auch keine geben. Zur Sicherheit kannst Du ja bei der Stadtverwaltung anrufen und fragen ob es sowas gibt, oder geplant ist. Da brauchst Du auch nicht "geschickt" nachfragen. Entweder es gibt eine Satzung oder nicht. Und wenn es eine gibt, ist es empfehlenswert sich dran zu halten. Airbnb brauchst Du überhaupt nicht erwähnen. Ob Du Kurzzeitvermietung privat anbietest oder über andere Portale ist letztendlich egal.
Hier zur Info ein Link mit allgemeiner Info
https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/illegale-ferienwohnungen-nutzen-zweckentfremdungs...
Ich gehe davon aus, dass es sich um Deine eigene Wohnung handelt. Für die Weitervermietung einer von Dir angemieteten Wohnung brauchst Du nämlich auch das Einverständnis Deines Vermieters.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/untervermietung-was-der-vermieter-darf-und-was-nicht_258_...
Und dass Du die Mieteinnahmen der Kurzzeitvermietung versteuern musst ist Dir ja sicher klar.
Viel Erfolg.