Jena Regelungen und Tipps für den Anruf bei der Stadt

Nadine604
Level 1
Leipzig, Germany

Jena Regelungen und Tipps für den Anruf bei der Stadt

Hallo liebe Gastgeber,

 

Ich bin ganz neu hier und möchte in Jena Gastgeberin einer ganzen Wohnung werden. Ich finde im Internet leider keinerlei Informationen der Stadt bezüglich Kurzzeitvermietung. Könnt ihr mir helfen oder habt Tipps bei welchen Ämtern ich anfragen kann? Ganz wichtig: Wie gehe ich geschickt bei so einem Telefonat vor? Ich schätze, dass der Begriff Airbnb nicht immer für viel Begeisterung sorgt. 

 

Vielen Dank im Voraus und schönen Sonntag euch noch!

 

LG Nadine 

1 Antwort 1
Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Nadine604, es gibt einige Städte, die Zweckentfremdungssatzungen haben.  Wenn Du im Internet über Jena hierzu nix findest, wirds wohl auch keine geben. Zur Sicherheit kannst Du ja bei der Stadtverwaltung anrufen und fragen ob es sowas gibt, oder geplant ist. Da brauchst Du auch nicht "geschickt" nachfragen. Entweder es gibt eine Satzung oder nicht. Und wenn es eine gibt, ist es empfehlenswert sich dran zu halten. Airbnb brauchst Du überhaupt nicht erwähnen. Ob Du Kurzzeitvermietung privat anbietest oder über andere Portale ist letztendlich egal.

Hier zur Info ein Link mit allgemeiner Info

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/illegale-ferienwohnungen-nutzen-zweckentfremdungs...

Ich gehe davon aus, dass es sich um Deine eigene Wohnung handelt. Für die Weitervermietung einer von Dir angemieteten Wohnung brauchst Du nämlich auch das Einverständnis Deines Vermieters.

 https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/untervermietung-was-der-vermieter-darf-und-was-nicht_258_...

Und dass Du die Mieteinnahmen der Kurzzeitvermietung versteuern musst  ist Dir ja sicher klar. 

Viel Erfolg.

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