Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, ich habe in den Hausregeln stehen, dass jeder Gast 5% Tourismusabgabe zu zahlen hat. Nun habe ich einen Gast, der sich weigert zu zahlen, da man ja nichts außerhalb Airbnb zahlen soll. Wie gehe ich damit nun um? Ich muss sie Kosten schließlich auch weiterleiten. Der Gast ist plötzlich total sauer und berichtet, dass er in der Ferienwohnung zuvor auch nichts bezahlen musste. Aber ich kann schließlich nichts dafür, dass der andere Vermieter , die Abgaben offenbar nicht ordnungsgemäß abfuehrt ...?
@Anke54, wir haben den Nächtigungspreis so kalkuliert, dass die Ortstaxe inkludiert ist. Dadurch haben wir das Problem mit dem Einfordern vor Ort nicht.
Du könntest im Inserat ganz oben darauf hinweisen, dass die Stadt Bremen eine Nächtigungstaxe vorschreibt, die vor Ort zu bezahlen ist.
Damit ist die Sache klar.
@Anke54 ,
Wenn Du die Tourismusabgabe in den Hausregeln erwähnt hast, dann hat der Gast bei Abschluss der Buchung diese auch nochmals explizit bestätigt, darauf würde ich verweisen. Zudem wird die Abgabe vom Gast an die Gemeinde geschuldet und der Gastgeber ist verpflichtet diese vom Gast einzuziehen. Jedenfalls ist es bei meiner Gemeinde so. Bisher hatte ich nur einmal Gäste, die dies nicht zahlen wollten, denen habe ich dann die Satzung der Gemeinde bezüglich der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags ausgedruckt.
Außerdem wird es wohl nicht im Sinne des Gastes sein, die Abgabe in den Airbnb Gesamtbetrag zu inkludieren, weil dann hierauf nochmals die Airbnb Servicegebühren berechnet werden.
Bei den Preiseinstellungen gibt es ganz unten seit einiger Zeit ein separates Feld unter Gebühren und Steuern, dort kann man entweder einen festen Betrag pro Nacht oder einen Prozentsatz eingeben, der dann übers System zusätzlich berechnet wird, ohne dass hierauf Airbnb Servicegebühren anfallen. Bei meiner Gemeinde kann ich dieses Feld leider nicht nutzen, da es zwar ein fester Betrag pro Gast und pro Nacht ist, jedoch variiert dieser je nach Alter, Saison und Art des Aufenthalts. Aber vielleicht kannst Du dieses Feld ja in Deinem Fall nutzen...!
Wie du siehst händelt das jeder Gastgeber unterschiedlich....:-)))
Wichtig ist, dass es in den Hausregeln auftaucht. Ich verschicke alle wichtigen Infos auch nochmal nach Buchung, damit die Gäste auf jeden Fall Bescheid wissen.
Ich mache es wie @Monika--Elisabeth0 , habe es auch im Preis einkalkuliert, da ich keine Lust habe, dass hier bar vor Ort abzuwickeln und mich möglicher Weise auf sinnlose Diskussionen einzulassen.
Danke für die vielen Tipps. Ich werde mir nun überlegen was für mich die beste Lösung ist.
ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit.
@Ralf5, ich habe diese Möglichkeit in den Preiseinstellungen nach wie vor nicht.
Wie wir es machen kann man auch von einer anderen Seite betrachten: Wir haben einen Nächtigungspreis, den wir abzüglich unserer Servicegebühr bekommen und davon zahlen wir auch die Ortstaxe und "belasten" sozusagen den Gast damit gar nicht.
In Wien wird die Nächtigungsgebühr nicht pro Person und Nacht berechnet sondern nach einer bestimmten Schlüsselzahl. Wenn wir die vor Ort einheben wollten, müssten wir dem Gast diese Berechnung erklären und korrekterweise eine entsprechende Bestätigung über die Bezahlung ausstellen.
In meiner Heimatgemeinde beträgt z.B. die Nächtigungsgebühr pro Person € 1,40 ( ist also relativ günstig).
Ein Vergleich zwischen dieser Gemeinde und der Berechnung in Wien:
2 Personen, 11 Nächte - die Gäste hätten vor Ort zusätzlich zu den Buchungskosten eine Nächtigungsgebühr von € 30,80 zu bezahlen.
Für diese Gäste (2 Personen 11 Nächte) habe ich in Wien € 13,67 an Nächtigungsgebühr überwiesen.
Die Servicegebühr für diesen Betrag fällt für den Gast also kaum ins Gewicht und es gibt vor Ort keine Diskussionen und kein "Eintreibungsaufwand"
Hui, wie kompliziert....
Bei mir ist es feststehend: 0,90 Euro pro Kopf und Nacht, max. 7 Nächte.....
Und ich fände es auch toll, wenn es direkt als "Sonderposten" in der Buchungsrechnung ausgewiesen werden könnte....., aber unser kleines Dorf wird wohl nie in diesen Luxus kommen....
@Anja236, es klingt nur kompliziert, ich finde es viel einfacher: Prozentsatz von der Buchungssumme und das wars. Nachdem ich die Abgabepflichtige bin, kann ich sie auch in die Steuererklärung aufnehmen.
@Anke54, es tut mir Leid, aber da habe ich eine andere Ansicht ohne euch @Monika--Elisabeth0 , @Anja236 und @Ralf5 auf die Füße treten zu wollen.
Die Regel dass man außerhalb von Airbnb nichts bezahlen soll ist fester Bestandteil des Systems, wobei der Vorschlag es auf den Preis zu schlagen natürlich völlig in Ordnung ist.
Bei dieser Lösung sieht der Gast aber nicht dass eine Abgabe im Preis entahlten ist die der Staat verlangt.
Daher hat Airbnb extra die Möglichkeit für solche Abgaben einzugeben eingerichtet, und die werden dann separat aufgelistet, und der Gast sieht dass es der Staat ist, der die Übernachtung teurer macht.
Dafür muss man entweder im Nutzerkonto professionelle Gastgebertools aktivieren, dann kann man solche Abgaben eintragen, wer das nicht kann oder möchte kann diese Abgaben auch manuell einfügen:
Danke für den Tipp, vielleicht sollte ich mir doch mal die professionellen Gastgebertools anschauen....:-)))
Warum gibt es den Text im Hilfecenter nur auf Englisch?
@Anja236 da steht doch drüber "Text übersetzen lassen" dann bekommst du ihn auf deutsch
@Jörg8, gibt es bei euch keine derartige Abgabe? Wenn ich bei dir einen Buchungszeitraum eingebe, bekomme ich den Nächtigungspreis und die Servicegebühr - das wars dann. Ich sehe also nicht, ob in dem Preis eine Abgabe enthalten ist oder nicht.
Professionelle Gastgebertools sind gedacht für Gastgeber mit mehreren Inseraten.
Ich habe die Hinweise durchgelesen und sehe es problematisch welche Angaben (Steuernummer ec.) angegeben werden müssen. Als Kleinunternehmer haben wir z.B. keine UID Nummer nur die Nummer des privaten Steueraktes, die weniger Ziffern aufweist als die UID Nummer. Da hatte ich schon Probleme in Deutschland etwas zu bestellen, weil diese Nummer online eingegeben nicht anerkannt wird.
Es gibt völlig unterschiedliche Regelungen z.B. gibt es bei uns
vor Berechnung der Ortstaxe noch einen prozentuellen Abzug, den wir vornehmen dürfen. Wie das dann eingepreist werden könnte - keine Ahnung.
Oder so wie @Ralf5 , beschreibt, wo diese Taxe je nach Alter und auch nach Saison ganz unterschiedlich ist; entweder bei Kindern überhaupt wegfällt oder erst ab einem bestimmten Alter (z.B. ab 12 Jahren) anfällt . Da müßten dann die Gäste alle Geburtsdaten schon bei Buchung angeben.
So gesehen ist es gut, wenn es jeder so macht, wie es für ihn handlbar ist und wenn vor Ort zu bezahlen, das im Inserat aufscheint und in welcher Höhe diese Taxe anfällt.
@Monika--Elisabeth0 nein bei uns gibt es keinerlei Abgaben oder sonstiges.
Bei mir fällt nur der Zimmerpreis an, sowie die Airbnb Gebühr.
P.S. Außerdem ist in unserer Region alles etwas gelassener. Selbst im angrenzenden Heidelberg, wo es ein Zweckentfremdungsverbot gibt, wird dies nicht kontrolliert. In einem Zeitungsinterview hat der 2. Bürgermeister gesagt, dass Heidelberg auf die Ehrlichkeit der Bürger vertraut, und die Behörden keine Kontrolle vornehmen. Mir wäre auch nichts bekannt, dass in unserer Region jemals jemand kontrolliert wurde der eine ganze Wohnung anbietet.
Deswegen wohne ich in der Region hier, da ist alles noch etwas entspannt, bisher gibt es hier auch keine Fahrverbote für Diesel.
@Jörg8 ,
in der Theorie gebe ich Dir Recht, aber wie oben bereits erklärt, ist das Preisfeld für Steuern/Abgaben für mich nicht praktikabel. Um das Feld zu nutzen müsste ich vor Buchung jede Menge Daten erheben (Alter der Kinder, Teilnehmer einen Fortbildungsmaßnahme, Kadersportler, etc.) und ich weiß nicht, ob das die Gäste so toll finden würden. Da ich Sofortbuchung eingestellt habe, müsste ich dann in fast allen Fällen Buchungsänderungen versenden (und warten ob die auch akzeptiert werden). Bei über 300 Gästen pro Jahr ist dies schlichtweg nicht durchführbar!
Deswegen habe ich die separate Zahlung der Kurtaxe in meine Hausregeln aufgenommen, lege den Gästen den Meldeschein der Gemeinde zum Ausfüllen hin (dort werden alle erforderlichen Angaben abgefragt), gebe dies ins On-line Meldeportal der Gemeinde ein und kassiere die Kurtaxe.
Übrigens, ich bestehe nicht auf Barzahlung der Kurtaxe, ich biete auch an, diese über das Mediations-Center einziehen zu lassen (ist bisher 3 Mal vorgekommen), aber den meisten Gästen ist es bar lieber.
Vor nicht allzu langer Zeit mussten alle Gäste sich persönlich bei der Gemeinde registrieren und dort die Kurtaxe bezahlen, dieses Verfahren wurde zur Erleichterung der Gäste nun geändert und der Gastgeber vereinnahmt die Kurtaxe. Letztes Jahr verbrachte ich einige Tage in Italien in einer Airbnb Unterkunft im Friaul, dort mussten die Gäste (also auch ich) zur Tourist-Info marschieren, ein Formular ausfüllen und die tassa di soggiorno bezahlen.
So lange es so viele unterschiedliche Regelungen und Systeme seitens der Gemeinden gibt, finde ich es durchaus legitim, die Tourismusabgabe weiterhin separat zu kassieren.