Verleihen eines Fahrrades

Oliver73
Level 2
Dresden, Germany

Verleihen eines Fahrrades

Hallo Kollegen,

 

wie schaut die Gesetzeslage bei der Verleihung/Vermietung von Fahrrädern aus? Sollte ich bspw. einen Hauftungsauschluss von den Gästen unterzeichnen lassen bevor sie losradeln, damit diese in einem Schadenfall nichts von mir einfordern/einklagen können? Und spielt es im Falle eines eingetretenen Schadenfalles eine Rolle, ob das Fahrrad bereits im Übernachtungspreis inkludiert ist oder nicht, sprich extra bezahlt wird?! Fragen über Fragen... 🙂 Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Das wäre toll. 🙂 Danke, Oli

8 Antworten 8
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Oliver73, da würde ich mich rechtlich beraten lassen. Wenn du Räder gegen Gebühr verleihst haftet du vermutlich für die Sicherheit der Räder und brauchst entsprechende Nachweise über Service etc. 

Danke für die Antwort. Das vermute ich fast auch. 🙂

Axel31
Level 10
Celle, Germany

@Oliver73......      wenn der Gast sich ein Fahrrad leiht, fährt er damit auf eigenes Risiko. Hat er damit einen Unfall, ist die Sachlage vor Ort ausschlaggebend. Es tritt im Normalfall seine Haftpflichtversicherung ein. Ein Checkheft für Fahrräder gibt es ja zum Glück noch nicht, aber daran wird bestimmt gearbeitet... 😉

Ganz persönlich geht mir das ein wenig zu weit. Ich kann einem Gast keinen 100% Rundumschutz gewähren, alles wasserdicht abklopfen. Benutzt er ein Messer in meiner Küche und verletzt sich, verbrüht sich am Kaffee den Mund oder rutscht im Badzimmer auf einer Pfütze aus........ Ich halte es mit der Eigenverantwortlichkeit..... verursache ich einen Schaden, bin ich zunächst mal verantwortlich den zu regeln.

Als unser Sohn aus Brasilien hier zu Besuch war, ist er gleich am

Anfang seiner ersten radfahrt ueber den Lenker gestuerzt, weil er aus Brasilien

keine Ruecktrittsbremse kannte:-)

Und Radfahren auf Glatteis auch recht wenig beherrschte.

stimmt. An solche Kleinigkeiten muss man dann erstmal denken und den Gast darauf hinweisen. 🙂 Danke.

Bei Eis würde ich die Räder nicht vermieten. 😉

Ich meinte natuerlich Ruecktrittbremse.

Eine Ruecktrittsbremse hat glaube ich Donald Trump

Oliver73
Level 2
Dresden, Germany

Danke für deine Antwort. Prinzipiell wirst du bei einer "Leihe" wahrscheinlich recht behalten. Beim Thema Messer etc. geb ich dir natürlich absolut recht. Anders wird der Sachverhalt vermutlich sein, wenn ich es gegen Gebühr "vermiete". Dann liegt Monika vermutlich eher richtig. Er könnte ja bspw. behaupten, die Reifen- egal ob zutreffend oder nicht- sind vom Profil nicht mehr ausreichend gewesen und daher kam er zu Sturz.

Interessant wäre halt, ob mich ein vom Gast unterzeichneter formloser Haftungsausschluss aus allem raus nimmt. Aber dazu muss ich vermutlich tatsächlich jemanden befragen, der über ausreichend Wissen in Rechtsfragen verfügt... 🙂

Duncan41
Level 3
KI, Germany

Die Verpflichtung des Anbieters ist doch logisch: Das Fahrrad muss verkehrssicher sein und der Anbieter muss auf die sicherste Art das Fahrrad AN-zuschließen hinweisen und Möglichkeiten hierzu anbieten - sprich ein möglich sicheres Fahrradschloss mitgeben.

Die Frage nach der Helmpflicht für Fahrradfahrer stellt sich auch nicht, allenfalls sollte der Anbieter heut zu Tage darauf hinweisen, ob er ausserdem Helme zur Verfügung stellen wird oder nicht... Kinderhelme etc. 

 

Aber...

 

Die eigentliche Frage ist doch - Wie binde ich das Angebot ein? Wer flickt den platten Reifen wie schnell? Sollte man eine Kaution verlangen? 

 

Ich werde bald anbieten und suche grad das dritte Fahrrad, das als Ersatz-Fahrrad bereit steht. Alle Fahrräder werden vom gleichem Typ sein, so ist die Wartung wesentlich einfacher.

... ausserdem brauch ich bei einer Verlustanzeige lediglich die Rahmennummer ändern. ... und unter den Gästen gibts kein Streit - 😉

 

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