Hallo zusammen,
hat jemand hier bereits Erfahrung mit dem Vermieten der eigenen Mietswohnung über AirBnB, vor allem was die Anfrage bei der Hausverwaltung/dem Eigentümer und das Zweckentfremdungsverbot angeht?
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin Mieterin einer Wohnung in Berlin, in der ich bis Ende letzten Jahres ganz normal selbst gewohnt habe. Aufgrund eines Umzugs vermiete ich die Wohnung seitdem regulär unter - alles offiziell mit der Hausverwaltung und dem Eigentümer abgesprochen. Der Grund für die Untervermietung hat die Hausverwaltung gar nicht interessiert, sprich, von meinem Ortswechsel weiß sie (noch) nichts. Auch bin ich weiterhin unter dieser Adresse gemeldet. Aktuell wohne ich bei meiner Familie und habe keinen weiteren Mietvertrag abgeschlossen; das wird sich zukünftig aber ändern, wenn ich wieder in eine eigene Wohnung ziehe.
Ich würde der Hausverwaltung gegenüber offen kommunizieren wollen, dass ich nicht vorhabe, wieder in die Wohnung einzuziehen, sondern die Wohnung gerne zur Kurzzeitvermietung anzubieten möchte. Hat jemand solche ein Gespräch schon einmal erfolgreich geführt und hat Tipps für die Kommunikation?
Und - macht es für eine solche Vermietung einen Unterschied, ob ich an der Adresse gemeldet bin oder (später) nicht (mehr)?
Außerdem habe ich noch zwei Fragen zum Zweckentfremdungsverbot bzw. der Nutzungsänderung:
1. Im Berliner Antragsformular gibt es die zwei Optionen
A) "Antrag auf Genehmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung einer selbstgenutzten Berliner Hauptwohnung" -> Die Wohnung ist laut Antrag somit weiterhin mein Lebensmittelpunkt und wird nur zu meinen Abwesenheitszeiten vermietet.
B) "Antrag auf Genehmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung einer Berliner Nebenwohnung" -> Die Wohnung ist nicht mein Hauptwohnsitz, dann darf ich sie aber auch nur 90 Tage im Jahr vermieten.
Wenn ich es richtig sehe, passen beide Optionen für mich nicht, oder? Spätestens, wenn ich wieder in eine andere Wohnung ziehe, wird die Berliner Wohnung nicht mehr meine Hauptwohnung sein. Wie habt ihr diesen Fall denn gehandhabt? Es wird ja sicherlich einige Leute geben, die ein AirBnB dauerhaft in Berlin anbieten und das auch auf legalem Wege...
Und bezüglich der "Antragsbegründung mit entsprechenden Belegen" - Habt ihr hier Belege eingereicht und wenn ja, welche? Sehe gerade nicht, was da in meinem Fall sinnvoll wäre.
2. Habe ich es richtig verstanden, dass man das Zweckentfremdungsverbot in Berlin durch eine Nutzungsänderung umgehen kann, und somit keinen Antrag zur Zweckentfremdung mehr stellen muss? Welches Vorgehen wäre hier das beste: Nutzungsänderung und folglich keine Zweckentfremdung oder nur den Antrag auf Zweckentfremdung stellen und hoffen, dass es durchgeht?
Das war jetzt ganz schön viel 😮
Vielleicht hat ja jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und ist bereit, etwas zu teilen. Andere Berliner stellen sich sicher ähnliche Fragen...
Danke vorab und lieben Gruß
Melanie