Versteuerung bei mehreren Tätigkeiten

Versteuerung bei mehreren Tätigkeiten

Hallo zusammen, ich verzweifele fast. Vielleicht kann von Euch jemand weiterhelfen, bevor ich eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehme. 

 

Seit diesem Jahr habe ich Airbnb für mich entdeckt. Ich nutze es privat als Reisender und Gastgeber. 

Privat sieht es bei mir so aus, dass ich einer Vollzeitbeschäftigung und einem Nebenjob, bei dem ich steuerfrei knapp 400€ monatliche verdiene, nachgehe. 

Nun war ich selbst Gastgeber und frage mich, wie ich es versteuere. Ich finde recht viel im Internet zu lesen, aber nicht zu meiner Situation mit einer Vollzeitbeschäftigung und steuerfreiem Nebenjob.  

 

Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt und auf zahlreiche antworten 

 

9 Antworten 9
Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Sascha87, hier ein interessanter Link zu dem Thema. Deine Airbnb Einnahmen musst Du ganz normal als Einnahmen aus Vermietung versteuern. Das ist die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) bei der EST Erklärung.

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerliche-aspekte-der-kurzfristigen-untervermietung_170_20...

Wenn Du hier in der Suchmaske das Stichwort Steuern eingibst, erscheinen viele Diskussionen zu diesem Thema.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Hm, was mir noch nicht klar ist, wenn man wie @Sascha87 zum Vollzeitjob Nebenverdienste hat (sei es als "Vermietung und Verpachtung" oder gewerblich,

muss dann auch der Arbeitgeber davon unterrichtet werden?

Es besteht ja die Gefahr, dass die Arbeitskraft durch excensive Vermietertaetigkeit geschwaecht wird??!?

 

Siehe auch

https://www.nebenjob.de/ratgeber/2477-regeln-fur-arbeitnehmer-mit-nebenjob-und-hauptjob

 

und

https://www.nebenjob.de/ratgeber/2479-ihr-recht-auf-den-zweitjob-bzw-nebenjob

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Veronica-and-Richard0, das hängt vermutlich vom Arbeitgeber bzw. dem Dienstvertrag ab, ob Nebenbeschäftigungen gemeldet werden müssen. 

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Veronica-and-Richard0 , siehe hier:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/beschaeftigung_idesk_PI42323_HI524403.htm...

Der Arbeitgeber muss informiert werden, wenn es sich um ein Beschäftigungsverhältnis handelt. Wahrscheinlich auch, wenn der Arbeitnehmer ein Gewerbe anmeldet. Die klassische Vermietung (egal ob kurzfristige oder langfristige Vermietung) geht den Arbeitgeber gar nix an.

Du versteuerst die Mieteinnahmen ja auch nicht als Erwerbseinkommen, sondern als Einkünfte aus Vermietung mit der Ankage V. 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Christa0: aber auch Vermietung mindert bei exzessivem Gbrauch die Leistungsfaehigkeit und ist somit fuer den AG nachteilig?

Und zaehlen die Stunden fuer saubermachen, Verwaltung, ... dann nicht zur Wochenarbeitszeit?

ich bin mir da nicht sicher.

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Veronica-and-Richard0 meine üppigen Freizeitaktivitäten und meine hausfraulichen Tätigkeiten mindern vielleicht auch meine Leistungsfähigkeit bei meinem Arbeitgeber:))) 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Dafuer kannst Du die hier im CC gewonnenen Erkenntnisse vorteilhaft in der Arbeit nutzen!

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Sascha87 ,

 

ich würde auf jeden Fall für das erste Vermietungsjahr einen Steuerberater hinzuziehen, damit du erstens alles richtig bei der Anlage Vermietung und Verpachtung sowie bei der Umsatzsteuer bzw. Kleinunternehmer-Regelung und auch damit du alle ansetzbaren Kosten aufführst und dem Finanzamt nichts schenkst. Diese Investition müsstest Du schon aus Eigeninteresse tätigen.

 

Handelt es sich überhaupt um eine Unterkunft, die du selbst bewohnst (zur Miete) oder um Immobilieneigentum? Bei einer angemieteten Wohnung, die komplett weitervermietet wird, musst Du meines Erachtens ein Gewerbe anmelden.

 

Die Thematik ist sehr vielschichtig und auch immer von der persönlichen Situation abhängig. Es gibt zwar bereits diverse Beiträge (Stichwörter: Gewerbe, gewerbliche Vermietung, private Vermögensverwaltung, Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, etc.)  hierzu, aber dennoch empfehle ich dringend einen Steuerberater hinzu zu ziehen!!!

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Ralf5   er vermietet nur ein Privatzimmer in seiner Wohnung.

@Sascha87  dass du Frühstück anbietest, könnte auch zu einem Problem werden. Beim Steuerberater unbedingt erwähnen.

 

 

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts