Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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ich habe eine Gast anfrage, die es leider nicht geschaftt hat - ordentlich zu buchen. mittlerweile hatte ich einen andere anfrage - und hab diese aus versehen angenommen. jetzt mußte ich die zweite anfrage stornieren - wei der erste Gast auf dem weg zu mir ist. wie krieg ich den kalender wieder frei (vom zweiten Gast) damit der erste Buchen kann?
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@Günther2, gar nicht, du hast storniert und als Strafe bleibt der Kalender gesperrt, das wurde Dir ausdrücklich vorher mitgeteilt.
Danke Jörg - die Sache ist leider etwas komplizierter - hab bereits mit air b n b telefoniert - von meiner seite ist alles nachvollziehbar..
bei dem ersten Gast hat die Buchung (technisch) ider wie auch immer nicht funktioniert......
sind aus deutschland und angeblich bereits mit einem Baby am Flughafen wien schwechat- ohne eine Bestätigung.....???
@Günther2, wie können die ohne Adresse zu dir unterwegs sein? Die bekommen sie erst mit der Buchungsbestätigung.
Ja eh - ich weiß 🙂 angeblich sind sie von Deutschland aus mal nach Wien geflogen.... und sind jetzt am Flughafen....
ist aber alles ein wenig mysteriös....
andere Frage - was sind eigentlich diese Level bezeichnungen unter dem jeweiligen Namen? was sagt das aus?
Hallo @Günther2,
siehe auch die FAQ Stornierungen – Fragen und Antworten für Gastgeber
Vielen Dank - alles klar.....
By the way - das mit dem Kalender sperren - wie schon von anderen Gastgebern öfters angesprochen - finde ich - ein wenig übertrieben. Nochdazu gleich beim ersten mal. Wenn man das beim zweiten oder dritten mal macht - wärs auch ein wenig anders.
und - freilich - schwarze Schafe gibts überall - dafür gibts aber auch die Bewertungen......
so long......