Hallo zusammen,
vielleicht ist euch schon aufgefallen, das...
Hallo zusammen,
vielleicht ist euch schon aufgefallen, dass es im Community Center die Möglichkeit gibt, bestimmte Antworte...
Um die ab 1. Januar 2023 geltenden EU-weiten Steuervorschriften zu erfüllen, ist Airbnb verpflichtet, Steuerinformationen von in der EU ansässigen Personen sowie von Personen, die in der EU Gastgeber:in oder Co-Gastgeber:in sind, zu erfassen.
Gastgeber:innen müssen diese Informationen für jedes Inserat einreichen. Wenn sich inserierte Unterkünfte in mehreren Ländern befinden, sind für jedes Land Steuerinformationen erforderlich.
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Wir haben auch damit begonnen, Antworten auf deine häufigsten Fragen zum EU-Steuerrecht zusammenzustellen, und werden sie weiter aktualisieren, sobald wir mehr erfahren. Welche Fragen hast du zu den bevorstehenden EU-Steueränderungen?
@Gabi37 ,
wenn Deine Steuernummer (BW) wegen der wenigeren Stellen nicht eingebbar ist, dann würde ich weder irgendwo in der Mitte (statt des Schrägstrichs) oder am Ende die fehlenden Stellen mit Nullen auffüllen, sondern diese an den Anfang stellen. Die Nummer ist dann zwar immer noch falsch, aber evtl. werden diese dennoch richtig erkannt.
Vor Einführung der IBAN gab es bei diversen Banken und Sparkassen Kontonummern in den unterschiedlichsten Längen. Um diese alle auf die gleiche Ziffernanzahl zu bringen, wurde vor den eigentlichen Kontonummern Nullen aufgefüllt. Daher könnte ich mir vorstellen, dass durch das Voranstellen einer Null bzw. mehrerer Nullen auch hier die Steuernummer am wenigsten verfälscht wird.
Hast Du das Problem denn nun beim Support schon gemeldet bzw. ein Feed-Back ausgefüllt?
@Ralf5 bei Kontonummern gibt es keine Schrägstriche, da werden dann nur Leerstellen aufgefüllt..
Die Schrägstriche in der Steuernummer sind aber Teil der Steuernummer.. sie einfach wegzulassen und Nullen an den Anfang zu setzen könnte auch wieder Probleme geben.
Wie von @Gerlinde0 schon geraten wurde, ist abwarten und solange nichts eintragen bis Klärung von Airbnb oder @Juliane kommt vermutlich die beste Reaktion.
die Schrägstriche in der Steuernummer dienen nur der besseren Lesbarkeit der Steuernummer. Es gibt durchaus diverse Softwareprogramme, wo bei der Übermittlung oder der Zustellung von Bescheid-Daten diese Schrägstriche einfach weg gelassen werden und keineswegs mit Nullen anstelle des Schrägstrichs ausgedruckt werden (ungeachtet der Bedeutung im IT Bereich).
Aber wie gesagt, hier muss Airbnb die Feld-Vorgabe an die aktuell zulässigen Ziffern- und Stellen anpassen.
@Sabine-Ingrid0 klar geht das, wo ich die Null eingebe, ob vorne, hinten oder am Ende ist ja egal. Dann ist die Nummer halt falsch, dann kann ich aber gliech irgendeine 11-stellige Phantasienummer eintragen, das wird alles akzeptiert, Hauptsache 11 Stellen.
Schrägstriche bedeuten im IT-Bereich eine Dateiverschachtelung und machen in Zahlenfolgen oft Probleme.
Die Null als Platzhalter für Sonderzeichen wird hingegen oft akzeptiert..
Die Nullen am Ende dranzuhängen würde die Zahl/Nummernstruktur komplett verändern (die bei Steuernummern meist 3/3/5 ist).., deshalb ist es nicht egal die Nullen hinten dran zu hängen !
Mit einer Fantasienummer hat mein Vorschlag überhaupt nichts zu tun..aber wie gesagt, nur ein Vorschlag.
Ok @Sabine-Ingrid0 kann ich so natürlich machen, dann sollte es halt auch so von AirBnB angegeben werden, wenn die Eingabe so gewünscht wird. Das ist mein eigentlicher Kritikpunkt an der Sache.
@Gabi37 @ all,
Ich habe es bei mir noch nicht ausgefüllt, aber ich werde die IDNr. eintragen, die ist genau aus 11 Ziffern. Meine Steuernummer hat auch 11 Ziffern, aber eben zwei Schrägstriche auch und die gehören dazu.
Wenn Du da jetzt eine 0 stattdessen eingibst, hast Du eine falsche Steuernummer eingetragen. Ich frage mich, ob das hier richtig von @Airbnb angegeben ist?
Nicht dass die die Umsatzsteuer -Identifikationsnummer meinen? Sie dient dem Umsatzsteuer-Kontrollverfahren. Die besteht inkl. der zwei Buchstaben für (DE) genau aus 11 Feldern. Ich hatte mir diese im letzten Jahr beantragt, weil Booking das forderte und habe es dort eingetragen und ist ok.
Da war das aber klar erläutert. Airbnb sollte das schon genau mit Anleitung beim Eintragen anbieten. Es kann doch nicht sein, dass hier jeder rätselt? Ich bin kein Steuerberater!
@Gerlinde0, ich denke hier handelt es sich um einfach um ein internationalen Verständnisproblem, da es in den meisten Ländern inclusive der USA nur eine Steuernummer gibt und die entspricht unserer "neuen" Steuer ID.
Die Umsatzsteuer ID kann nicht gemeint sein, da diese bei airbnb an einer anderen Stelle eingetragen wird. Ich habe beide Seuernummern eingetragen.
Booking.com verlangt die USt. ID von allen da es ein niederländisches Portal ist, und offensictlich die europäischen Steuerregeln besser kennt, als der amerikanische Konzern airbnb. Da geht es eben darum, dass alle grenzüberschreitenden Geschäfte innerhalb der EU, hier Gebühren an das Portal, der verpflichtend nach dem reverse-charge Verfahren abgerechnet werden müssen, wofür man eine Umsatzsteuer ID verfügen muss.
“, ich denke hier handelt es sich um einfach um ein internationalen Verständnisproblem, da es in den meisten Ländern inclusive der USA nur eine Steuernummer gibt und die entspricht unserer "neuen" Steuer ID.“
Ja, Du hast sicher Recht, bei mir hat das ja noch Zeit, hier habe ich wenig Aktivitäten. Ich lasse Euch Alle immer erst ausprobieren…😂
@Gerlinde0, da hast du wohl recht immer von Vorteil wenn man ein paar Versuchskaninchen hat 😉.
Ich werde aber leider keine Erfahrungen melden können, da ich sowieso immer alle Einnahmen gemeldet habe bekomme ich bestimmt keine unerwartete Nachricht von FA.
Da werden andere aushelfen müssen.
Ich glaube, da hast Du mich falsch verstanden. Ich melde ebenfalls jährlich alle Einnahmen, d. h. mein Steuerberater tut es für mich. 😎
Mit dem Vortritt (Ausprobieren) meinte ich einzig den Eintrag hier auf Airbnb mit der richtigen Steuernummer. Wenn eine Lösung gefunden ist, dann trage ich meine IDNr. auch ein. 🤣
Hallo @Ralf5 ,
danke, ich habe kein seperates feedback an AirBnB gesendet. Im Eingangstext wurde ja explizit geschrieben, man solle seine Fragen hier stellen, insofern hoffe ich doch, dass hier auch jemand von AirBnB reinschaut und Klärung herbeiführt.
In der Erklärung von airbnb gibt es eine Liste wo je nach Land die Zahl der Ziffern angegeben ist. Für Österreich sind es 9. Meine Steuernummer hat mit einem Schrägstrich 10 - also ist mir klar, dass nur die Zahlen ohne Schrägstrich anzugeben sind.
Für Deutschland wird vermutlich die IDNr. die Richtige sein.
@Monika--Elisabeth0 aber wie @Gabi37 schon geschrieben hat, dann sollen sie es eben so kommunizieren dass nur die StID geht.
Im Formular steht eindeutig dass auch die Steuernummer geht.... nur nicht wie, wenn die Stellen nicht stimmen.