Hallo zusammen,
ich freue mich sehr, eine weitere Fragerun...
Hallo zusammen,
ich freue mich sehr, eine weitere Fragerunde im Community Center ankündigen zu können. Christy Schrader ist...
Guten Morgen,
ein Gast hat mich darauf hingewiesen, dass er laut aktueller RKI Zahlen aus einer Stadt in Deutschland mit erhöhtem Infektionsrisiko kommt.
Da die Wohnung in Hessen liegt, gilt nach der aktuellen Rechtslage Beherberungsverbot: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/gebiete-mit-erhoehtem-infektionsrisiko-und-beher...
Das gilt ja vermutlich auch für airbnb! Wie sollte ich mit dieser Buchung umgehen? Einfach stornieren kann weder ich noch der Gast, die die Rabatt Aktion genutzt hat und die "Nicht erstattungsfähig" Option genutzt hat.
Beste Grüße
David
@David2360, einen negativen Coronatest mitbringen, so steht es zumindest in dem obigen Link.
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Ich würde an deiner Stelle als erstes überprüfen, ob der Gast tatsächlich aus einem Risikogebiet kommt. Es gibt in Deutschland Stand heute nur 2 Gebiete, in denen die Infektionen über 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen liegen:
- Landkreis Dingolfing Landau
- Kreisfreie Stadt Hamm
Hier eine Karte des Robert Koch Instituts wo du dir das ansehen kannst.
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Ich weiß ja nicht wann der check-in deines Gastes ist. Wenn check-in heute ist, dann gelten natürlich die heutigen Zahlen. Wenn check-in nächste Woche ist, dann weiß man heute noch nicht wie die Zahlen nächste Woche sein werden, die Zahlen ändern sich jeden Tag.
In München gab es Gestern 45,1 Neuinfizierte, heute sind es nur noch 42,5
Danke für die Rückmeldungen, der Gast kommt wirklich aus einem der Gebiete und reist morgen an.
Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, dass Airbnb von dem Gastgeber erwartet,dass sie zum eigenen Nachteil stornieren müssen (es geht mir um den Superhost-Status nicht das Geld) oder halt das gesetzliche Verbot brechen. Das Unternehmen hatte in den letzten Monaten nun wirklich genügend Zeit für eine solche Situation einen Mechanismus zu entwickeln. Natürlich kann ich auf die Notwendigkeit eines Covid-Test hinweisen, kontrollieren kann ich so etwas aber nicht.
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Ich glaube daß du beim airbnb Kundenservice eine straffreie Stornierung der Buchung erreichen kannst. Du mußt halt mal anrufen, und zwar von der Telefonnummer aus, die du bei airnb angegeben hast. Scheinbar erkennt deren Software diese Nummer. Im Moment gilt immer noch, daß Buchungen mit check-in Datum innerhalb von 72 Stunden vom Kundendienst bevorzugt behandelt werden.
Als Beweis dafür daß du den Gast nicht beherbergen kannst, kannst du ja einen screenshot aus der RKI Seite hinmailen:
Wenn der Gast nicht unter eine der aufgeführten Ausnahmen fällt, dann kannst du evtl versuchen, in Absprache mit dem Gast die Buchung auf einen anderen Zeitraum zu verschieben.
@David2360, es ist aber auch eine Verpflichtung des Gastes sich zu erkundigen, welche Bedingungen am Urlaubsort zu erfüllen sind, bzw. ob er überhaupt dorthin reisen darf bzw. in einem Beherbergungsbetrieb übernachten. Darauf wird jetzt schon seit Monaten fast täglich hingewiesen.
Es ist und bleibt in jetzigen Zeiten nervig, weil sich die Situationen täglich ändern. Eine Stornierung durch dich dürfte angesichts des Verbotes sehr wohl ohne Verlust des SH möglich sein.
Meine Anfrage liegt schon etwas zurück, damals hat der Gast in Absprache mit mir storniert und ich habe den kompletten Betrag im Nachhinein erstattet.
Angesichts der gestern gefällten Entscheidungen ist es allerdings nun in den meisten Bundesländern verboten, dass Reisende aus innerdeutschen sogenannten Corona-Hotspots in "Hotels oder anderen Unterkünften" beherbergt werden (worunter m.E. auch airbnb fällt). Teils fallen hohe Strafen bei Zuwiederhandeln an.
Deswegen meine Frage: Gibt es nach wie vor keinen richtigen Umgang von Airbnb damit?
@David2360 nein gibt es nicht und wird es wohl auch nicht geben solange unsere Politik täglich eine neue Sau durchs Dorf treibt.
Airbnb ist ein weltweit agierendes Unternehmen und kann sich doch nicht um jede Verordnung kümmern die den einzelnen Provinzen einfallen...
Was du oder der Gast natürlich immer machen kann(st) , ist eine Stornierung wegen besonderer Umstände (wozu ein Beherbergungs- oder Reiseverbot sicher gehören) und dann die Unterlagen darüber an Airbnb senden um Sanktionen zu vermeiden.
@Sabine-Ingrid0 Sorry, aber das ist aus meiner Sicht keine Begründung.
Airbnb hat sich auch als globales Unternehmen an die hiesigen Gesetze zu halten und die Beherberungsverbote gelten mittlerweile in der großen Mehrzahl der Bundesländer. Es ist schlicht unverantwortlich dazu keine Richtlinie zu haben, sondern Gastgeber bewusst in einer rechtliche Grauzone zu bringen, in der sie dann wg besonderer Umstände stornieren sollen.
Außerdem jagt die Politik keine neuen Säue durchs Dorf, sondern die Neuinfektionen sind heute wieder auf Rekordniveau und deswegen sind die angekündigten Maßnahmen insgesamt sinnvoll, es sei denn man hängt der Leugner-Fraktion an (denen kann man auch nicht helfen bzw. diskutieren ist sinnlos).
@David2360 Erstens sind Verordnungen keine Gesetze und zweitens muss sich Airbnb keineswegs an sämtliche Gesetze der jeweiligen Länder halten , in denen die Software verfügbar ist .
Deshalb steht auch in den AGB's die du bei Gebrauch der Airbnb-Software unterzeichnest , dass du dich als Nutzer an deine örtlichen Gesetze und Bestimmungen halten musst..
Und wie oben schon erwähnt aber deinerseits ignoriert , du kannst jederzeit stornieren... warum sollte Airbnb das für dich tun ? Niemand bringt dich in eine "rechtliche Grauzone".
Als potentieller Gast kann ich nur sagen, dass ich es sehr ungünstig fände, wenn meine Heimatstadt sehr kurzfristig zum Risikogebiet werden würde und ich meine Reise deswegen nicht antreten könnte. An einer Stornierung wäre ich gar nicht interessiert. Ich halte mich sehr an die AHA-L-Regeln und kann nichts dafür, wenn woanders in der Stadt Großhochzeiten gefeiert werden. Daher würde ich erwarten, dass ich irgendwo einen Schnelltest machen kann oder dass es ausreicht, wenn ich schriftlich bestätige, dass mir keine eigene Coronainfektion bekannt ist.
@Dominik188 ich kann dir versichern dass auch die Gastgeber es ungünstig finden dass sie plötzlich Gästen den Zutritt verweigern sollen weil er aus einem so deklarierten weitläufigen "Risikogebiet" kommt.
Wenn jemand krank ist soll er zum Arzt gehen und dieser wird ihm dann schon sagen ob er Reisefähig ist oder nicht.. (das gilt ja auch für alle anderen Krankheiten).
Ansonsten war es ja auch schon vor Covid so , dass sichtlich kranke zB nicht ins Flugzeug gelassen wurden und auch private Gastgeber waren noch nie begeistert wenn jemand mit glühenden Ohren und triefender Nase vor der Tür stand.... aber jetzt den Herbergen mit einem generellen Beherbergungsverbot den schwarzen Peter zuzuschieben ist einfach nur erbärmliche Politik.
Der einzig richtige Weg wäre ein Reiseverbot für Kranke und infizierte oder diejenigen die tatsächlich aus einem nachweislichen Hotspot kommen.
Als Vermieter in Schleswig-Holstein am Hamburger Stadtrand würde ich mir wünschen, dass sich in dem Inserat ein individualisierter Zusatz einfügen lässt, der auf die regionalen Bestimmungen hinweist. So muss ich jetzt bei jeder neuen Anfrage eigentlich vorher erst einen langen Text versenden, bezüglich der Risikogebiete. Weil ich erst nach der Bestätigung die Gäste aufnehmen kann.
Wie sieht das da eigentlich mit der Sofortbuchung aus? Die dürfte eigentlich nur noch möglich sein, in dem ein Gast bestätigt, dass er aus keinem der beim RKI genannten Risikogebiete kommt.
"würde ich mir wünschen, dass sich in dem Inserat ein individualisierter Zusatz einfügen lässt, der auf die regionalen Bestimmungen hinweist"
Ihr könnt das jederzeit in eure Hausregeln aufnehmen , die ja bei Buchung bestätigt werden müssen ...
Ansonsten könnt ihr jede Sofortbuchung stornieren die nicht euren Richtlinien entspricht.