Stimmt es das man die Sortierung nicht mehr nach Kundenbewer...
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Stimmt es das man die Sortierung nicht mehr nach Kundenbewertung sortieren kann? .... wahrscheinlich mein Fehler, bitte um k...
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Immer wieder mal flammt hier im CC eine Diskussion über die kostenlose Stornomöglichkeit für Gäste auf. Wenn ich lese was so manche schreiben ärgere ich mich immer schwarz. Unter kostenloser Stornomöglichkeit verstehe ich im kommenden Artikel die flexiblen und moderaten Stornobedingungen. Die unterscheiden sich ja kaum, die kann man gleich in einen Sack schmeißen.
Sehen wir uns die Sache mal näher an.
Warum?
Warum gibt es eigentlich kostenlose Stornierungen? Ganz einfach: Weil diese Stornomöglichkeit auf dem Portal airbnb existiert und weil Gastgeber sie auswählen. Würden sie nicht angeboten, dann gäbe es sie auch nicht.
Ganz früher gab es ja keine kostenlosen Stornomöglichkeiten für Gäste, wie kamen die eigentlich zustande? Ich vermute irgend wann mal hat irgend ein Portal auf der Welt mit diesen kostenlosen Stornierungen angefangen um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Dann mußten die anderen Portale nachziehen um konkurrenzfähig zu bleiben und jetzt gibt es kostenloses Storno überall. Damit ist der Wettbewerbsvorteil weg und wir Vermieter haben die Pest am Hals.
Wie war das früher?
Ich habe ja nie zu kostenlosen Stornobedingungen vermietet, aber was ich so gelesen habe war es so, daß die Stornoquote bis 2019 vielleicht 5% war. Heute unter Corona dürfte die Stornoquote aber bei einer Einzelbuchung 50% sein, also 10 mal so hoch. Aber damit nicht genug. Wenn heute ein Beherbergungsverbot erlassen wird, dann betrifft das ja nicht eine einzelne Buchung, sondern alle Buchungen in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen. Also dürfte die Stornoquote heute 30 oder 40 mal so hoch sein wie früher. Davon daß wir uns im Moment in einem 3,5 monatigen Lockdown befinden will ich erst gar nicht reden. Und all das geht zu Lasten der Gastgeber.
Nur die Reichen buchen.
Wer bucht eigentlich heute eine Reise? Nur die, die es sich leisten können. Reisen sind eine Luxusausgabe, Reisen können erst getätigt werden wenn Geld übrig ist. Wenn heute jemand eine Reise bucht, dann hat derjenige schon alles andere bezahlt: Die Miete oder die Hausfinanzierung, Strom, Gas, Wasser, das Auto, alle Versicherungen und auch die heute in einer Familie üblichen 4 bis 12 Handy- Online- Internetverträge und auch das Essen ist bezahlt. Nur Leute die all das schon bezahlt haben, können sich eine Reise leisten.
Wer sind die Reichen?
Verschiedene Bevölkerungskreise sind unterschiedlich von der Corona-Krise betroffen, manche gar nicht. Zum Beispiel Leute die wie ich in der Automobilindustrie arbeiten sind nicht betroffen. Bei uns werden die Gehälter auf dem Niveau von 2019 weiter bezahlt, auch die freiwiligen und jederzeit widerrufbaren Leistungszulagen werden weiterbezahlt, Kurzarbeit gibt es bei uns nicht. Die Nachfrage nach Autos ist immer noch gut, wir haben ganz andere Probleme. Es gibt Schwierigkeiten Computerchips für die Fahrzeuge einzukaufen, weil die ganze Welt sich Laptops kauft um damit herumzuzoomen.
Wer ist noch nicht betroffen? Der Maschinenbau, die Chemie, das Baugewerbe, überhaupt
das gesamte produzierende Gewerbe. Vom Handwerk wollen wir nicht reden, denen geht es so gut wie noch nie. Und die Versandhändler wie Amazon oder Zalado verdienen sich gerade eine goldene Nase. Angestellte im Öffentlichen Dienst haben auch keine finanziellen Einbußen. Beamte natürlich gleich gar nicht. Und es gibt eine riesige Bevölkerungsgruppe die überhaupt nicht betroffen ist, das sind die Rentner, das sind 21 Millionen Menschen. Ich würde sagen, daß 80 bis 90% der Bevölkerung von der Corona-Krise finanziell überhaupt nicht betroffen sind.
Die deutsche Wirtschaftsleistung ist in 2020 im Vergleich zu 2019 übrigens nur um 5% gesunken. In den meisten Wirtschaftssparten ist sie überhaupt nicht gesunken oder gar gestiegen.
Es sind nur wenige ganz spezielle Wirtschaftssektoren die von der Krise gebeutelt werden: Soloselbständige und Künstler, der stationäre Einzelhandel, Restaurants und Beherbergungsstätten, das sind wir. In diesen Wirtschaftssektoren sieht es verheerend aus. Da haben Leute seit Monaten keine Einnahmen mehr, es gibt Konkurse und es werden immer mehr, manche Leute kämpfen finanziell ums nackte Überleben. Es dürften schon jede Menge airbnb-Vermieter ihre Immobilien verloren haben. Nicht umsonst sucht airbnb in der größten Nachfragekrise, bedingt durch Corona, mit dem Ambassador Programm nach neuen Vermietern. Da werden wohl schon viele das Handtuch geworfen haben.
Wer trägt das Risiko?
Wer trägt eigentlich in dieser Situation das Stornorisiko? Naja, bei kostenlosen Stornobedingugen die Gastgeber, also wir. Während Gäste die buchen ausschließlich Personen sind, die sich eine Luxusausgabe leisten können, denn alles andere ist ja schon bezahlt, sollen diejenigen die von der Corona-Krise am härtesten betroffen sind alle Verluste tragen.
Wie sieht sowas denn konkret aus? Nehmen wir an, ein Gast bucht bei mir über airbnb 1 Woche im Juli zu 2000 Euro. Wenn ein Vermietverbot erlassen wird, dann storniert der Gast kostenlos und erhält seine 2000 Euro zurück. Davon kauft er sich dann einen 65 Zoll OLED-TV den ich ihm bezahle.
Also diejenigen die von der Corona-Krise am meisten betroffen sind und um jeden Euro kämpfen, sollen für diejenigen die sich Luxusausgaben leisten können das gesamte Risiko übernehmen? Das ist nach meinem Verständnis völlig illusorisch.
Experiment
Machen wir mal ein Gedankenexperiment. Nehmen wir an, alle Vermieter auf allen Vermietportalen der Welt würden nur noch, und ausschließlich, zu strengen Stornobedingungen vermieten. Würden die Buchungen dadurch zurückgehen? Ich glaube daß die Buchungen nicht um 1% zurückgehen würden. Die Leute würden später buchen um das Risiko zu minimieren, aber buchen würden Sie trotzdem.
Wie ist denn im Moment die Nachfrage? Ich kann nur von mir reden. Wir haben heute den 2. März, ich habe im Januar und Februar diesen Jahres 107 (einhundertundsieben) Buchungsanfragen erhalten, davon 4 via airbnb. Alle Buchungsanfragen beziehen sich auf den Sommer. Von diesen 107 Buchungsinteressenten haben bisher nur 4 gebucht. Ich habe 5 Wochen in den Schulferien zu 2000 Euro/Woche vermietet = 10.000 Euro, 5000 Euro habe ich schon auf dem Konto.
Die Stornobedingugen sind 50%, auch bei Corona-Stornierungen. Trotzdem haben die Leute gebucht. Können Gäste die wg. Corona nicht anreisen den Termin auf später verschieben? Natürlich nicht, denn das wäre für mich ein Verlustgeschäft, denn dort wo der Termin hinverschoben wurde kann ich ja den Zeitraum nicht neu vermieten.
Jedenfalls sind diese 50% Stornobedingugen eine gerechte Aufteilung. Die Gäste verlieren 50% des Mietpreises. Das ist für die Gäste aber kein Problem, denn die lebensnotwendigen Ausgaben haben sie ja alle schon bezahlt. Ich bekomme die zweite Hälfte der Miete zwar nicht, kann aber von den 50% Stornogebühren zumindest die Kosten des Anwesens bezahlen. Wie man sieht, die Gäste sind auch hier noch besser gestellt als ich, aber immerhin.
Wandlungsquote
Also wie gesagt, haben von 107 Buchungsinteressenten nur 4 gebucht. Das ist eine Wandlungsquote von unter 4%, in 2019 war die Wandlungsquote noch bei 25%. Aber das muß man einfach aushalten. Man darf sich wegen der Stornobedingugen nicht weich kochen lassen. Die Gäste haben nämlich auch ein Problem.
Ich habe mir mal angesehen, wie viele der Anbieter von Ferienunterkünften zu welchen Stornobedingugen vermieten. Also ungefähr 50% vermieten zu strengen Stornobedingungen, 50% zu .kostenlosen Stornobedingugen.
Das Problem für die Gäste ist: Die schönen Häuser vermieten alle zu strengen Bedingungen, die häßlichen zu flexiblen.
T-Rex
Man liest immer wieder, daß durch die Corona-Krise ein Wandel im Tourismus stattgefunden hat. Das stimmt nicht. Der Tourismus hat sich nicht gewandelt, der Tourismus ist implodiert. Dem Tourismus ist mit Corona dasselbe passiert wie den Dinosauriern vor 65 Millionen Jahren als ein Meteorit einschlug. Die Dinosaurier sind von einem Tag auf den anderen in einer Welt aufgewacht die mit der Welt in der sie vorher gelebt haben absolut nichts mehr zu tun hatte. Das haben die Dinosaurier nicht überlebt wie wir wissen. Und viele Beherbergungsstätten werden Corona nicht überleben.
Trotzdem wir wegen Corona im Tourismus in einer völlig anderen Welt leben als 2019 und in der Zeit davor bis zum 2. Weltkrieg, wollen Gäste daß ihnen in dieser neuen Situation keinerlei Schaden entsteht und das für sie alles so weiter geht als hätte es Corona nie gegeben. Mehr noch: Sie wollen jetzt nicht mal mehr bei der Buchung eine Zahlung leisten! Hier eine Original Buchungsanfrage die ich vorgestern über airbnb erhielt:
Hallo Ute,
wir würden gerne das Haus vom 21. bis 24. Mai 2021 für ein gemütliches verlängertes Wander-Wochenende buchen, sollte es die Corona-Lage zulassen. Was passiert wenn im Mai 2021 immer noch keine Treffen mit mehr als 2 Haushalten (wir sind 6 Haushalte) erlaubt sind? Gibt es die Möglichkeit das Haus verbindlich jedoch ohne Anzahlung zu reservieren? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung! Viele Grüße P.
Ich muß euch sagen daß ich mich über diese Anfrage so geärgert habe, daß ich jetzt gar keine Buchungen für den Sommer mehr annehmen werde. Ich vermiete die 2 Resttermine im Sommer jetzt kurzfristig sobald klar ist ob und an wen vermietet werden darf. Und meine Preise werden gepfeffert sein, nix mehr mit 2000 Euro die Woche.
Reservierung als Serviceleistung
Wir müssen von der Pest mit den kostenlosen Stornierungen endlich mal wegkommen. Das exclusive Freihalten eines Termins für einen Gast über einen Zeitraum von Wochen oder Monaten muß endlich als eigenständige Dienstleistung eingestuft werden die kostenpflichtig ist. Das bedeutet: Für jeden gebuchten Termin fallen Stornogebühren an und zwar mindesten 25% und je näher der gebuchte Termin rückt um so mehr steigen die Stornokosten.
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Die Erwartungshaltung, daß Vermieter die finanziell ums Überleben kämpfen das Stornorisiko von Luxusausgaben der Gäste zu 100% übernehmen, halte ich für vollkommen absurd.
Ich kann euch nur eins sagen: Niemals im Leben werde ich mein Haus zu kostenlosen Stornobedingugen vermieten, lieber vermiete ich es gar nicht. Statt dessen lade ich meine Familie ein, wir gehen schön in den Pool und am Abend veranstalten wir gemütliche Grillabende. Und das kann ich oft machen, denn ich habe eine große Familie.
Liebe Ute,
kann ich gut verstehen und du sprichst mir aus dem Herzen. Ich habe so viele stonierenungen gehabt das es nur noch weh tut. Leider sind es die Protale selbst die uns fast schon zwingen das anzubieten oder uns darauf einzulassen. Ich nehme mir viel Zeit für meine Gäste und gebe mein bestes das sie sich wohl fühlen und wenn dann jemand dann absagt (auch noch kurzfristig) dann ist das einfach nur unverschämt.
Tja, aber wie damit umgehen wenn Portale wie hier auch genau das verlangen?
Das Problem ist irgend wie hausgemacht. Selbst ein Frieseuer nimmit sich (zu recht) raus einen Termin zu verrechnen wenn man einfach nicht kommt.
Nun denn... wir werden sehen.
C
der Witz war gut @Ute42
Nur die Reichen buchen.
Wer bucht eigentlich heute eine Reise? Nur die, die es sich leisten können. Reisen sind eine Luxusausgabe, Reisen können erst getätigt werden wenn Geld übrig ist.
Bereits im Jahr 2013 haben über 100 000 Menschen in Deutschland den Urlaub auf Kredit finanziert, und seither ist das massiv angestiegen.
https://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7356/konsumentenkredite_aid_132098.html
Ich glaube wenn nur noch die in Urlaub fahren die das Geld haben, dann werden die Fluggesellschaften nochmal die Hälfte der noch übrigen Flotte stillegen müssen. Google einfach mal Urlaub auf Kredit. Jerer Reiseveranstalter bietet inzwischen die Buchung auf monatliche Ratenzahlung an, und unzählige Portale vergeben Urlaubskredite.
Dann kommen die, welche die Kreditkartenkonten überziehen, ich denke inzwischen könnten sich 30 - 40 % gar keinen Urlaub leisten wenn sie keinen Kredit bekämen.
Es würden auch kaum noch Autos rumfahren wenn nur die welche hätten welche diese auch ohne Kredit bezahlen können.
Heute wurde gemeldet, dass der Locckdown auf dem Arbeitsmarkt seine Spuren hin erlassen hat.
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Arbeitslosenzahl-steigt-fuer-Februar-unueblich-article22395928.html
Dieser Artikel aus n-tv war heute vormittag auch auf tagesschau.de, heute Abend findest du ihn nicht mehr, stattdessen plötlich ein Meldung Arbeitslosigkeit geringfügig gestiegen.
Real sind die Arbeitslosen von Februar 2020 zu Februar 2021 von 2,4 Mio auf 2,9 Mio um sagenhafte 21% gestiegen. Das musst die Tagesschau wohl auf Druck von oben entfernen, denn abends ist der Artikel ganz verschwunden, auch bei der Suchfunktion, stattdessen wird gemeldet, dass gegenüber Januar die Arbeitslosigkeit geringfügig um 4000 gestiegen ist. Die Armut soll vertuscht werden, dazu kommen noch die ganzen Kurzarbeiter die viel weniger Geld verdienen als normal.
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Ich denke auch bei den Stornierungsbedingungen muss man die Unterkünfte differenzieren. Luxusunterkünfte oder Spezialitäten wie deine "Ranch" brauchen eine ganz andere Planungssicherheit und Vorlauf, als meine low budget Unterkunft, die ich nebenbei betreibe, da es eigentlich die Geschäftswohnung für unsere Erntehelfer ist.
Aber hätte ich eine Unterkunft höherer Kathegorie würde ich sicher auch Stornierungsgebühr verlangen, nur bucht dann momentan keiner weil wir in einer echten Ausnahmesituation sind. Das nennt man ein unlösbares Problem.
Ich bin voll deiner Meinung.
Als ich mit airbnb anfing, war der Grund meine Absicherung "die Strenge Stornierungsklausel"
Wir sollen uns an die Abmachung halten, was macht das airbnb Portal?
Seit einem Jahr, entscheidet airbnb über unsere Köpfe hinweg, das es nicht mehr schön ist.
Es werden Gelder ausbezahlt, teilweise OHNE unsere ZUSAGE, ist ja praktisch bei der nächsten Buchung kann man das Geld vom Gastgeber abzwicken. Ist das fair?
Eigentlich sollte deine Gedanke @Catherine-Powell lesen, denn sie, wollte ja etwas ändern, was ja bis jetzt nicht geschehen ist.
Hallo @Tamara206 ,
vielen Dank, dass du deine Gedanken zu unseren Stornierungsrichtlinien mit uns teilst. Wir hören auf das Feedback der Gastgeber und haben bereits einige Änderungen vorgenommen, über die du in diesem Beitrag mehr lesen kannst. Bitte schick uns weiterhin Feedback, damit wir es bei der Verbesserung unserer Richtlinien und Regelungen berücksichtigen können.
Beste Grüße,
Catherine
@Jörg8 da bin ich ganz deiner Meinung.
Ich finde es ehrlich gesagt etwas absurd dass ein Gastgeber darüber befindet ob ich mir einen Urlaub leisten kann oder nicht. Es spielt doch keine Rolle ob ich das Geld mühsam zusammengespart habe, einen Kredit aufgenommen oder im Lotto gewonnen habe.
Ich habe eine Reise-Anzahlung dafür gemacht, dass ich 1. meine ernsthafte Absicht der Buchung bestätige und 2. einen gebuchten Aufenthalt bekomme, nicht dafür dass der Gastgeber ein paar Tage im Kalender blockiert (was ja sowieso Airbnb automatisch macht).
Die Anzahlung ist also für eine zukünftige Dienstleitung.
Es geht auch nicht darum dass der Gast einfach aus Jux und Tollerei kurz vor Reiseantritt storniert @Cemile1 , sondern darum dass er die Reise nicht antreten kann weil der Gastgeber den Laden dicht gemacht hat.. ob das wegen Corona ist oder wegen einem Wasserschaden etc. ist irrelevant.
Die Reise kann nicht stattfinden und zwar ohne jegliche Schuld des Gastes... deshalb ist der Gastgeber verpflichtet die Anzahlung zurück zu erstatten.
Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand.
Natürlich ist die Lage der Gastgeber momentan sehr bedauernswert aber es geht auch vielen anderen Berufsgruppen so.
Ein Beispiel @Ute42 :
Jemand bestellt für sein Haus einen Dachstuhl.
Er bekommt von der Zimmerei ein Angebot für 50000€ mit 50% Anzahlung.
Er überweist an die Zimmerei 25000€, 1 Woche später brennt die Zimmerei ab und sie kann den Auftrag nicht mehr ausführen.
Darf die Zimmerei jetzt die 25000€ behalten, nach deiner Theorie geteiltes Leid für beide ???
Sorry, aber das sind schon seltsame Ideen die du da hast und ich bin mir sicher du wärst die erste die zum Anwalt laufen und das Geld zurückfordern würde.
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Also du fragst ob die Zimmerei die 25.000 Euro Anzahlung für den Dachstuhl behalten darf obwohl die Zimmerei abgebrannt ist und den Dachstuhl nicht mehr liefern kann. Nein darf sie nicht, die Zimmerei muß die Anzahlung zurückerstatten weil ihr die Leistung unmöglich geworden ist.
Ich vermiete mein Haus jetzt schon viele Jahre und es ist nicht ein einziges Mal vorgekommen daß mein Haus abgebrannt ist, daß die Zentralheizung ausgefallen ist oder daß kein Strom auf dem Anwesen war weil ich die Stromrechnung nicht bezahlt habe.
Letztes Jahr war mir die Erbringung der Leistung aber 15 mal unmöglich. Nicht weil ich ein Problem mit meinem Anwesen hatte, sondern weil man mir die Vermietung wegen Corona verboten hat. Und das kann in der nächsten Zeit immer wieder mal vorkommen. Das weiß ich und das wissen auch die Gäste die buchen.
Jeder Gast der heute einen Termin im Sommer bucht weiß, die Wahrscheinlichkeit daß die Beherbergung stattfindet ist nur 50%. Und deshalb können sich meiner Meinung nach Gäste nicht darauf berufen daß das eine Überraschung ist.
Wenn du heute einen Aufenthalt buchst dann kaufst du ein Übernachtungslos mit einer Gewinnchance von 50%. Das ist wie beim Lotto. Du gehst am Freitag in den Lottoladen, zahlst 10 Euro und tippst ein paar Zahlen. Wenn die Zahlen dann nicht gekommen sind dann gehst du am Montag in den Lottoladen und sagst: Ich will meine 10 Euro zurück weil ich nicht gewonnen habe?
Abgesehen davon, lieber Christoph, es gibt genügend Gastgeber die Ihre Unterkunft zu flexiblen oder moderaten Stornobedingugen anbieten, da hast du das Problem überhaupt nicht. Da kannst du bis 5 Tage oder bis 1 Tag vor check-in kostenlos Stornieren, es werden keinerlei Fragen gestellt.
Es gibt aber Leute, die buchen sehenden Auges eine Unterkunft mit strengen Stornobedingungen und wenn es dann schief geht wollen sie ihr Geld dennoch zurück. Aber nicht bei mir, die kriegen keinen Cent.
@Ute42 das was du den Gästen anbietest hört sich weniger nach Lotto an sondern eher nach russisch Roulette
Wenn mir ein Gastgeber anbieten würde dass ich die Stornierungskosten bezahle wenn ich aus privaten Gründen storniere aber wenn er storniert bekomme ich es zurück, wäre ich damit natürlich einverstanden.. Wenn aber ein Gastgeber sagt er behält das Geld wenn "ER" wegen Corona zumacht (oder warum auch immer) wäre das ja ein Freibrief zum Geld verdienen ohne Aufwand !!
Dass nur 4 von 107 auf diesen Kuhhandel eingingen sollte dir zu denken geben, das entspricht in etwa dem Prozentsatz der Analphabeten und Nullchecker .
Außerdem was heist den hier "sehenden Auges" ? Wenn ich jetzt etwas für August buche kann ich doch nicht wissen ob es im August ein Reiseverbot gibt oder ein Beherbergungsverbot !
Und JA, natürlich würde ich momentan nichts zu strengen Stornierungsbedingungen buchen, das habe ich ja schon öfters erwähnt.
Generell würde ich nur "Streng" buchen wenn meine Reiserücktrittsversicherung bei Ausfall greifen würde, einen Pandemiebedingten Ausfall zahlen aber die wenigsten.
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Du schreibst:
Dass nur 4 von 107 auf diesen Kuhhandel eingingen sollte dir zu denken geben, das entspricht in etwa dem Prozentsatz der Analphabeten und Nullchecker .
Wenn das so ist, dann gehört die Firma airbnb auch zu den Analphabeten und Nullcheckern. Nach den airbnb Corona-Stornoregelungen bekommt ein Gast die Stornokosten nämlich nicht erstattet, wenn der Gastgeber den Gast wegen eines Beherbergungsverbots nicht aufnehmen darf. Hier ein Auszug:
Nach dem 14. März 2020 getätigte Buchungen
Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt, …...
Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: …..... Verbote von Kurzzeitvermietungen.
Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.
Was sagst du jetzt? Wie du jetzt schon selbst richtig erkannt hast, kann ein Gast das Stornoproblem leicht vermeiden, indem er zu flexiblen oder moderaten Stornobedingungen bucht. Es gibt aber Gäste die wollen eine bestimmte Unterkunft um jeden Preis auch zu strengen Bedingungen mieten, weil sie ihnen so gut gefällt. Wenn es dann schief geht, wollen sie ihr Geld aber trotzdem zurück. Sorry - no.
Der alleroberste Grundsatz im Rechtswesen lautet:
pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten
Wenn wir diesen Grundsatz aufgeben, dann kannst du ganz Deutschland zusperren. Denn dann verkommt jede Vereinbarung zu Beliebigkeit und jede wirtschaftliche Tätigkeit kommt zum Erliegen.
@Ute42 Was sagst du jetzt? 😄
Jetzt sage ich, dass sich Airbnb den Hintern frei hält von allen Problemen und es auf seine Gastgeber abwälzt, das ist der "American Stile of Business".
In deinem Fall machst du aber Privatverträge die nichts mit Airbnb zu tun haben und wie du völlig richtig schreibst :
pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten
dazu kann ich nur hinzufügen......
und müssen unseren Gesetzen entsprechen.
Meiner Meinung nach, ist es relativ simpel ..
- wenn der Gast nicht anreisen kann (aufgrund Reisebeschränkung Covid-Erkrankung, Herzinfarkt oder was auch immer), ist er die Stornogebühr geschuldet.
- wenn der Gastgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann (Haus abgebrannt oder was auch immer), har er die Anzahlung zu erstatten.
- wenn der Gastgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann aufgrund behördlicher Verordnungen .. sind die Behörden in der Pflicht.
Wir leben (ich in der CH, aber wohl auch alle in DE) in einem Sozialstaat .. Ich zahle monatlich über CHF 1'000.- an Krankenkasse für mich und meine zwei Töchter .. und dies, obwohl ich - abgesehen von den Entbindungskosten - seit über 40 Jahren meiner Krankenkasse kaum Kosten verursacht habe (was war, lief in der Regel unter Selbstbehalt .. damit ich 'nur' CHF 1'000.-/Monat zahle habe ich für mich einen Selbstbehalt von CHF 3'500/Jahr).
.. und jetzt muss der Staat halt nun mal in die Bresche springen und dem (unverschuldet) leidendem Gewerbe aushelfen .. denn sonst haben wir nach der Krise nur noch ein paar grosse Hotelketten und Fastfoodläden .. aber nix gemütliches mehr, wofür sich das Leben lohnt.
In wiefern man da aushilft, ist natürlich streitig .. sicherlich muss man nicht 'Gewinne' auszahlen, für die nix geleistet wurde (auch wenn man in 'normalen' Zeiten hätte können).
In der CH gilt derzeit, dass man Unterstützung erhält, wenn man nachweisen kann, dass man weniger als 50 % Umsatz des letzten Jahres gemacht hat. Was ist dies für eine unsägliche Regelung? Eine Bekannte mit Restaurant hat mit viel Eigenengagement (social media, mehr Werbung, günstigere Angebote etc.) ihren Umsatz auf wenigstens 60 % bringen können. Umsatz wohlgemerkt, ob davon die Fixkosten gedeckt sind oder gar Gewinn erzielt wurde, ist ganz was anderes .. insbesondere wegen der Mehrausgabgen aufgrund ihres Engagements ist die Marge klar gesunken, aber auch sonst wären mit 60 % Umsatz die Fixkosten wohl nicht zu decken gewesen.
Jedenfalls, da sie sich ja nun den Arsch aufgerissen hat und 60 % Umsatz erwirtschaftet hat, erhält sie keine Unterstützung .. hätte sie nichts gemacht, stünde sie finanziell nun besser .. das schreit ja dazu nix zu tun.
Ich muss allerdings eingestehen, ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die Bestimmungen wirklich detailiert anzusehen .. und eine wirklich 'faire' Regelung ist mehr als schwierig .. dennoch .. unsere SNB hat letzte Woche bekannt gegeben einen Gewinn von über 20 Milliarden gemacht zu haben .. und vor kurzem haben wir abgestimmt (unglaublich knapp mit 50, irgendwas zu 49,soundso), dass wir Kampfjets für 6 Milliarden kaufen - brauchen wir auch unbedingt .. und dann streiten wir darum das Gastgewerbe und die Kulturbranche mit ein paar Fränkli zu unterstützen?
Daher .. dies ist eine Krise, die uns alle betrifft und daher sollten wir, wenn unverschuldet, auch sozial dafür einstehen.
@Mika8 sehe ich ganz genauso.
Der Staat bringt ja auch die Verordnungen heraus und verlangt von Künstlern/Gastgebern/Gastronomie/Dienstleitungsgewerbe +++ , dass sie kein Geldverdienen dürfen, also muss er ihnen auch eine Möglichkeit geben zu Überleben und sie finanziell unterstützen.. das möchte man doch zumindest meinen !
Wir sind ja keine Bananenrepublik sondern zahlen auch gesalzen Steuern für unseren sogenannten Sozialstaat.
@Christoph160, es gibt aber auch Situationen, wo Gäste bei strengen Stornobedingungen (hätten sich ja auch Unterkünfte mit flexiblen Bedingungen aussuchen können) stornieren, weil sie nach ihrer Rückkehr in die Heimat in Quarantäne hätten gehen müssen und sich dann lauthals beschweren, dass sie die Stornogebühren bezahlen müssen. Da kann ja der Gastgeber nichts dafür. Wo bleibt da die Eigenverantwortung der Gäste?
Gerade heute wurde bei uns von der Konsumenteninformation wieder davor gewarnt, jetzt schon Sommerurlaube zu buchen bzw, wird geraten, sich GANZ GENAU über die Stornierungsbedingungen zu informieren. Auch kein Reisebüro würde mir eine gebuchte Reise zurückerstatten, nur weil ich z.B. nicht in Quarantäne möchte.
In einem Printmedium war ebenfalls heute eine "Fragestunde" zu Reisen im Sommer. Irre, was die die Leute schon alles gebucht haben und jetzt merken, die tolle Freiheit winkt doch nicht und das kostet auch noch - nämlich die Stornogebühr.
@Monika--Elisabeth0 das ist natürlich ganz was anderes und selbstverständlich nicht die Schuld des Gastgebers sondern die private Verantwortung des Gastes.
Wer sich jetzt nicht genau erkundigt und auch bei den zahlreichen Pauschalreiseangeboten nicht das Kleingedruckte liest ist einfach nur ein Dummkopf , wenn ich das hier so offen sagen darf.
Solange ein Gastgeber mich beherbergen darf und kann, ist es mein Problem und dann zu Stornieren weil am Urlaubsziel z.B. vielleicht momentan tote Hose ist oder es Quarantäneauflagen gibt, ist natürlich kein Grund für Rückerstattungen !
Gerade von der NZZ die Meldung erhalten, dass nun Kulturschaffende im Kanton Zürich CHF 3840 'Grundeinkommen' beantragen können. Zwischen 'beantragen können' und 'erhalten' liegt natürlich noch ei gutes Stück Weg .. dennoch (endlich) ein Schritt in die richtige Richtung.