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Ich gehe davon aus, dass in nächster Zeit vermehrt auch Anfragen von Gästen mit E-Fahrzeugen kommen werden.Ich habe vor ein p...
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Ich gehe davon aus, dass in nächster Zeit vermehrt auch Anfragen von Gästen mit E-Fahrzeugen kommen werden.
Ich habe vor ein paar Tagen zwei Ladestationen installiert und in Betrieb genommen.
Wie wird das am besten im AirBnB Inserat vermerkt oder angepriesen (Text/Bild) und wie handhabt man es am besten mit der Abrechnung, ohne dass der Gastgeber dann auf den Energieverbrauchskosten sitzen bleibt sowie ohne ein kostspieliges Abrechnungssystem anschaffen oder dafür Gebühren zahlen zu müssen.
Besten Dank für Ideen, bereits umgesetztes und Erfahrungen in diesem Bereich!
Mit einem Freundlichen Gruss aus der Schweiz im St. Galler Rheintal, Hans
Klasse, dass du bestens für Gäste mit Elektroautos vorbereitet bist!
Das liest sich jetzt so, dass man den Verbrauch der Ladestationen nicht separat messen kann, oder?
Bilder und Text sind auf jeden Fall sinnvoll und natürlich auch Klarheit, was vom Gast bei Benutzung erwartet wird.
Vor kurzem hatte @Ilona191 das Aufladen von E-Bikes hier angesprochen. Zwar geht es hier um ganz andere Beträge, aber vielleicht kann man so schon mal ein paar Ideen austauschen. 🤔
Danke Juliane für deine Zeilen! 🙂
Ich habe für jeden Gast mit E-Mobil einen eigenen Chip, der den Stromverbrauch pro Gast registriert. Damit ist das ermitteln der Ladeenergie pro Gast und Aufenthalt (in der Regel Langzeitbuchungen von 1 - x Monaten) gewärleistet. Mir ist nicht klar, was denn in meinem Fall eine sinnige Abrechnungsart ist - zum Bsp. wöchentlich oder monatlich, denn es kann da schon recht ins Geld gehen.
Hast da du oder jemand Anderer Erfahrung? 🤔
@Hans12, du darfst nur Ladestrom verkaufen wenn du die Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG), der Preisangabenverordnung (PAngV) sowie der Ladesäulenverordnung I und II (LSV I und II) einhälst.
Liegt hier ein Verstoß vor, braucht dein Gast nicht zu zahlen, wenn er keine Eichrechtskonforme Abrechnung erhält.
Für Gäste und Mieter gilt das gleiche Gesetz wie für Arbeitnehmer.
Besten Dank Jörg
Deine Zeilen sind für Deutschland ablolut zutreffend!
Da ich in der Schweiz mein AirBnB habe, sieht die Geschichte natürlich wieder etwas anderst aus. Auch habe ich gemerkt, dass es da etwas schweizweites, etwas kantonales und zuunterst Gemeinde spezifisches gibt! Den Durchblick hab ich aber noch nicht!!! 🙄
Ob und wie ich überhaupt das lösen kann ist mir im Moment noch gar nicht klar!
Dazu sind auch meine Ausführungen in der Antwort an Juliane (oben) als Ergänzung wichtig.
Wenn ich mehr weiss, werde ich mich wieder melden - bis dann eine gute Zeit aus dem nebligen Rheintal, Hans
Mit dem Chip ist eine gute Sache würde ich sagen. Jetzt muss man "nur" noch herausfinden, wie die Vorschriften genau ausschauen.
Danke @Jörg8 für die Infos für Deutschland. Mal schauen, wie's die Schweizer machen. 😁
So kann man einen tollen und nachhaltigen Service à la deutsche Bürokratie abwürgen...
Entschuldige bitte die Frage, aber hast Du auch eine Tankstelle für Benzin und Diesel?
Meine ganz persönliche Sicht darauf: die Wahl seines Transportmittels ist die Entscheidung des Gastes. Alleine die Fragestellung beinhaltet schon Unsicherheit und Bedenken bzgl. Problemen.
Warum möchtest Du Dich dem aussetzen?
Hi Harald
Habe natürlich keine Tankstelle - also weder Benzin noch Diesel!
Das betr. Unsicherheit, Bedenken und Problemen siehst du schon richtig...
Dem Problem möcht ich mich genau nicht aussetzen!
Im Moment werde ich es so machen, dass ich im AirBnB angebe, dass ich eine Ladestation hab und bei einer Buchung, resp. dem Check-In den momentanen kWh Preis angebe mit einer Abmachung von Wochen- oder Monatszahlung des durch den Chip (siehe oben) ausgewiesenen Verbrauchs.
Freundlicher Gruss
Dann aber auch mit kleinem Supermarkt! Irgendwie stelle ich mir da jetzt eine kleine "Tanke" vor...😁
Du nutzt die Ladesäulen ja so oder so für dich privat? Dabei würde ich es auch erstmal belassen. Ich weiß zwar nicht wie es in deinem Kanton und allgemein der Schweiz ist, aber im Grunde ist der Verkauf von Ladestrom ein gesondertes Gewerbe mit verbundenen Genehmigungen usw. Auch kann sich diese Dienstleistung auf die Einstufung deiner Fewo als Gewerbe auswirken, falls du privat vermietest. Mal aller Rechtsfragen beiseite gestellt, Ich könnte mir eine Prepaid Lösung vorstellen. Auch könnte der Säulen/Stromanbieter Informationen haben. Ich weiß von Vermietern hier in Deutschland die Ladesäulen auf ihrem Parkplatz am Beherbergungsbetrieb haben dass diese nicht Strom vom Haus sondern vom Aufsteller der Ladesäulen kaufen die quasi Miete für die aufgestellten Säulen bezahlen. Das sind alles Fragen die man im besten Fall vor der Anschaffung stellt 😉
Aber ich bin gespannt was du für eine Lösung findest.
Beste Grüße in die Schweiz
Hi Michael
Ja, das ist richtig! Grundsätzlich nutze ich die Stationen für mich privat. Eine auf dem Aussen-PP und eine in der Garage. Das mit dem gesonderten Gewerbe - kann sein, aber weiss ich nicht. Mindestens die Gemeinde, resp. der ortseigene Stromanbieter konnte mir keine klare Antwort geben. Ich werde es im Moment so wie weiter oben in der Antwort an Harald machen.
Dabei ist mein Ziel kostendekend zu meinen Auslagen betr. Stromverbrauch zu sein.
Schaut man in den Inseraten auf AirBnB mit E-Ladestationen ist meist nur die Indf dass vorhanden da und ganz selten ein Preis!
Nur zur Info - die Sationen wurden durch mich finanziert ohne irgend einen Säulen/Stromanbieter.
Beste Grüsse zurück aus dem herbstlichen Rheintal, Hans
Vielleicht sind die Inserate da absichtlich etwas unklar, weil da auch keine Antworten einzuholen waren, oder man weiß, dass es nicht so ganz regelkonform ist. 😉
Blöd, dass selbst Behörden da keine Antwort haben. Für Gäste ist es bestimmt ein Plus als nach lokalen Ladestationen zu suchen. Über Nacht "Zuhause" aufladen ist ja schon komfortabel.
Viel Glück (und halt uns auf dem Laufenden)! 😁
Hier mal eine funktionierende Lösung aus Deutschland evt. auch bei euch?
Das geht natürlich nicht nur mit Loxone 😉