@Ralf243
Was meinst Du mit „bestimmte Gäste“?
Meines Wissens kannst Du nur den Rabatt eintragen, den Grund würde ich gut sichtbar in die ersten zwei Zeilen der Inseratbeschreibung eintragen und vielleicht ein Foto vorübergehend mit dem Gerüst einstellen. Ohne SFB kannst Du darüberhinaus dem Gast die Mitteilung dazu schicken und ihn nochmals darauf aufmerksam machen, vorher würden ich der Buchung nicht zustimmen. Bis mir der Gast bestätigt hat, dass er davon Kenntnis genommen hat.
Mich stört öfter, dass man keine eigene Formulierung unterbringen kann. Z. B. bei behindertengerecht, zwischen rollstuhlgerecht und behindertengerecht gibt es viele Zwischenstufen und jemand, der behindert ist und nur am Stock geht, dem würde ich gerne detailliertere Hinweise geben. Ich habe es versucht, dann wird man bombardiert mit Aufforderungen, man soll den Vorgang doch abschließen. Irgendwann habe ich Fotos mit Rollstuhlrampe wieder entfernt. Den rollstuhlgerecht ist meine Wohnung keinesfalls. Das geht nur nach Chema F.