Rechnungen vom Gastgeber - Rechnungen von Airbnb

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Rechnungen vom Gastgeber - Rechnungen von Airbnb

@Patricia741 , @Wolfgang---Anke0 ,

 

zum Thema Rechnung gibt es bereits mehrer Beiträge. Dennoch antworte ich hier mal ´.

 

1) Rechnung vom Gastgeber an den Gast

Wenn ein Gast eine Rechnung verlangt, dann muss der Gastgeber eine Rechnung ausstellen.

Grund: Airbnb ist Vermittler der Leistung und der Vertrag für die Übernachtungsleistung (die vom Gastgeber erbracht wird) kommt zwischen Gast und Gastgeber zu Stande. Als Gesamt-Rechnungsbetrag ist der Gesamtbetrag ohne die von Airbnb erhobene Servicegebühr, mit anderen Worten der Auszahlungsbetrag zuzüglich der Servicegebühren. Beispiel: Übernachtungspreis 70 + Gebühr für zusätzliche Person + Endreinigung 20 = Gesamt-Rechnungsbetrag 100 Euro

 

2) Rechnung von Airbnb an den Gastgeber

Airbnb berechnet 3% Servicegebühren an den Gastgeber, deshalb ist der Auszahlungsbetrag in unserem Beispiel auch nur 97 Euro, d.h. hier gibt es eine Rechnung über 3 Euro, die man sich zu jeder Buchung ausdrucken kann.

 

3) Rechnung von Airbnb and den Gast

Airbnb berechnet auch Servicebgebrühren (in unterschiedlicher Höhe abhängig von unterschiedlichen unergründbaren Faktoren), nehmen wir mal an für unseren Fall werden 12% berechnet, das wäre dann eine Rechnung über 12 Euro. Hiefür kann sich der Gast eine Rechnung aus dem System rauslassen.

 

Auch wenn der Gast eine Rechnung über den Gesamtbetrag inklusive Gebühren verlangt, so kann  Wunsch nicht entsprochen werden, da erstens der Gastgeber die Höhe der Servicegebühren gar nicht kennt und zweitens diese nicht Teil seiner Lesitung an den Gast sind! 

 

Weiterhin is zu beachten, dass ggf. Umsatzsteuer in diesen Beträgen enthalten ist, sofern der Gastgeber ust-pflichtig sein sollte (auch hierzu gibt es bereits mehrere Threads und deswegen möchte ich nicht weitere darauf eingehen).

 

 

*Titel aktualisiert

 

34 Antworten 34

@Sabine-Ingrid0, schön, dass Du dies nun auch so siehst.

 

Ich gebe Dir Recht, dass der Sachverhalt tätsächlich verwirrend ist, und vermutlich werden sehr viele Gastgeber die von Airbnb erhalten Geldeingänge "fälschlicherweise" als Einnahmen bei Ihrer Steuer angeben.

 

Wie Du richtigerweise erwähnt hast, kommt auch hier am Ende das selbe Ergebnis raus, wie bei der separaten Auflistung der Gastgeber Gebühren als Aufwendungen und folglich der um diesen Betrag höheren Umsätze und ich persönlich denke, dass das Finanzamt hier in den meisten Fällen ein Auge zudrücken wird (zumindest was die Vergangenheit anbelangt und vorausgesetzt es handelt sich insgesamt um keine allzu hohen Summen).

 

Allerdings gibt es Konstellationen, wo die korrekte Aufteilung der Einkünfte und auch der Airbnb Gebühren sehr wohl eine Rolle spielt, nämlich dann, wenn Du beispielsweise mit der richtigen Berechnung (Seirvicegebühren werden separat als Aufwendungen gelistet und dadurch steigen die Einnahmen geringfügig an) knapp über die Kleinunternehmer-Grenze kommst, jedoch bei der unrichtigen (um die Servicegebühren geminderte Einkünfte) Berechnung noch darunter liegst. In diesem Fall kämst Du dann richtig in die Bredoullie, da Du nun die Kleinunternehmer-Regelung für Dich in Anspruch nimmst, obwohl sie Dir gar nicht zusteht!

 

Zur Erinnerung die aktuelle Kleinunternehmer-Grenze für 2019:

im Vorjahr (2018) darf der Umsatz nicht mehr als EUR 17.500 betragen haben

und im aktuellen Jahr darf er 50.000 nicht übersteigen.

Beide Kriterien müssen erfüllt sein - und als Umsatz sind die Nettowerte (also ohne Ust) herzuhehmen, ebenso ist der tatsächliche Umsatz herzunehmen, d.h. umsatzmindernde Provisionen und Gebühren müssen bei der Umsatzberechnung außen vor bleiben! Die tatsächlichen Geldeingänge spielen hier keine Rolle!

@Ralf5, ja das ist natürlich ein gutes Argument wenn jemand tatsächlich so knapp an den 17500€ agiert. Das FA war aber bis jetzt immer zufrieden mit der Angabe der tatsächlichen Einnahmen und  mein Steuerberater auch.

Der Unterschied ist ja folgender, es ist nicht zulässig sozusagen eigenmächtig die Einnahmen gegen die Ausgaben zu verrechenen und das Ergebnis einzureichen , dabei geht es dem Finanzamt aber in erster Linie um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit die gegeben sein muss !

In diesem Fall ist es aber ein klein wenig anders :

Ich verechne ja nicht die Ausgaben gegen die Einnahmen sondern Airbnb tut es und überweist mir den Betrag ... somit sind die Einnahmen diejenigen welche auf mein Konto kommen also von Airbnb überwiesen werden.

Dieses Szenario hat man auch mit allen möglichen Rabattsystemen. Wenn ich z.B. jemanden einen Rabatt gebe wenn er das Zimmer eine ganze Woche mietet , zählt auch nur das was ich eingenommen habe und nicht das was es ohne Rabatt gekostet hätte.

Da ich bisher noch nie ein Problem damit hatte und der FA-Beamte (wie gefordert) auch dadurch auf einfache Weise meine Einkünfte bei einer Kontoprüfung nachvollziehen kann , werde ich das auch so beibehalten und vertraue auch meinem Steuerberater.

Ich hatte ja von Anfang an gesagt dass man Kleinunternehmer und Großunternehmer nicht über einen Kamm scheren darf und wenn ich zur Buchhaltung verpflichtet wäre würde ich es selbstverständlich so machen wie Du erläutert hast.

 

@Sabine-Ingrid0 ,

ich kann Deine Argumente nachvollziehen, aber dennoch ist Deine Vorgehenswerte falsch. Warum denkst Du, dass Airbnb überhaupt jedem Gastgeber für jede Buchung die Rechnung über die  Gastgeber-Gebühren zur Verfügung stellt? Ganz zu Beginn der Plattform war dies nicht so und wurde von den Behörden bemängelt, nun gibt es diese Rechnungen aber eine Vielzahl der Gastgeber interessiert sich nicht dafür.

 

Du sagst, dass Dein Steuerberater und auch der FA-Sachbearbeiter mit Deiner Vorgehensweise zufrieden sind. Nun ja, wissen die denn überhaupt von der Existenz dieser Gastgeber-Rechnungen oder hast Du Ihnen diese einfach vorenthalten (natürlich nicht mit böswilliger Absicht, sondern einfach nur, weil Du denkst, das sei unwichtig, ist es aber nicht)?

Wie wäre es, wenn Du einfach mal einige Gebühren-Rechnungen ausdruckst und Deinem Stb zeigst, dann könnt Ihr ja immer noch entscheiden ob Ihr so weiter macht wie bisher oder anders vorgehen wollt.

 

Dein Vergleich mit den Rabatten hinkt, da gewährte Rabatte und Boni immer den Umsatz mindern, also dort abzuziehen sind. Die Rabatte sind ja auch von Dir selbst veranlasst. Bei Provisionen, die im Gegensatz dazu an fremde Dritten fließen, sieht dies vollkommen anders aus, hier ist eine Verrechnung mit den Umsätzen verboten.

 

Übrigens gibt es keine Großunternehmer im steuerlichen Sinne, sondern nur Kleinunternehmer. Diese geniessen eine Vereinfachungsregelung betreffend die Umsatzsteuer, aber in allen anderen Bereichen wie beispielsweise dem Einkommensteuerrecht ist diese Erleichterungssregelung (die darin besteht keine Umsatzsteuer abzuführen) nicht von Bedeutung. Ich selber versteuere meine Airbnb Einnahmen als Einnahmen aus privater Vermietung und Verpachtung und bin also nicht zu einer doppelten Buchführung verplichtet, aber die geltenden steuerrechtlichen Regelungen wie zum Beispiel das Verrechnungsverbot muss ich dennoch beachten.

 

Ich hoffe, dass ich etwas Licht in den Dschungel bringen konnte, besprich das Ganze doch nochmal in Ruhe mit Deinem Steuerberater.

 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Patricia741 

 

Danke für die Einstellung des Links, leider funktioniert er bei mir nicht, aber googeln kann ja schließlich jeder selbst.

 

Für Deine erste Rechnung kannst Du Dir entweder selbst ein Formular basteln oder auch einen entsprechenden Rechnungsblock (z.b. von Zweckform o.ä.) im Fachhandel besorgen. Die vorgeschriebenen Angaben s. weiter untern im Thead.

 

Ebenso habe ich den zu bescheinigenden Betrag weiter unten nochmals erläutert, es nicht der an Dich ausgezahlte Betrag, sondern der von Dir vereinnahmte Betrag (Vermietungspreis inkl. aller Aufschläge für eventuelle zusätzliche Personen oder Zusatzleistungen und auch inkl. aller gewährten Rabatte + ggf. Endreinigung = dies ist auch der Gesamtbetrag, der zu der einzlenen Buchung links neben dem Chatverlauf angezeigt wird bevor hier die Airbnb Service abgezogen werden)

Gabi37
Level 10
Germany

@Sabine-Ingrid0 

 

> Du musst nur eine Rechnung für Deine tatsächlichen Einnahmen ausstellen , nicht für die Einnahmen die Airbnb gemacht hat

 

Deine Aussage steht im Widerspruchs zu @Ralf5 's Aussage weiter oben:

> 1) Rechnung vom Gastgeber an den Gast

Wenn ein Gast eine Rechnung verlangt, dann muss der Gastgeber eine Rechnung ausstellen.

Grund: Airbnb ist Vermittler der Leistung und der Vertrag für die Übernachtungsleistung (die vom Gastgeber erbracht wird) kommt zwischen Gast und Gastgeber zu Stande. Als Gesamt-Rechnungsbetrag ist der Gesamtbetrag ohne die von Airbnb erhobene Servicegebühr, mit anderen Worten der Auszahlungsbetrag zuzüglich der Servicegebühren. Beispiel: Übernachtungspreis 70 + Gebühr für zusätzliche Person + Endreinigung 20 = Gesamt-Rechnungsbetrag 100 Euro

 

Welche Aussage gilt?

 

 

@Gabi37, ... @Ralf5  hat sich nur verschrieben bei zuzüglich Servicegebühren aber nach dem Doppelpunkt stimmt es !

 

"Auszahlungsbetrag zuzüglich der Servicegebühren. Beispiel: Übernachtungspreis 70 + Gebühr für zusätzliche Person + Endreinigung 20"

 

das ist der Betrag den Airbnb an Dich überweist... und der muss in der Rechnung stehen.

 

Also : Übernachtungspreis+zus.Person+Endreinigung abzüglich Gastgeber-Servicegebühr.....die ja auch von Airbnb einbehalten wird.......ergibt die Summe die auf Dein Konto überwiesen wird.

@Sabine-Ingrid0 , @Gabi37 ,

 

ich habe mich tatsächlich verschrieben. Unter Beispiel Nummer 1) muss es heißen: "Übernachtungspreis 70 + Gebühr für zusätzliche Person 10 + Endreinigung 20 = Gesamt-Rechnungsbetrag 100 Euro" 

anstatt "Übernachtungspreis 70 + Gebühr für zusätzliche Person + Endreinigung 20 = Gesamt-Rechnungsbetrag 100 Euro"  (hier fehlten noch 10 Euro).

 

Zur Klarstellung der zu versteuernden Einkünfte: hier ist nicht der Auszahlungsbetrag zu nehmen sondern der Gesamtbetrag ohne den Abzug der Airbnb Servicegebühren. Um aus unser Besipiel zurückzukommen: Auszahlungsbetrag € 97 zuzüglich Servicegebühren € 3 ergibt die Bruttoeinnahmen in Höhe von € 100. Und auch dieser Betrag ist dann dem Gast zu bescheinigen, denn er zahlt ja schließlich auch € 100 (und nicht nur € 97) zuzüglich die ihm berechneten Servicegebühren von ca. € 12, für die er dann eine separate Rechnung von Airbnb ausdrucken kann.

 

Der Gast kann natürlich aud die Buchungsbestätigung ausdrucken, hier ist sowohl der Übernachtungspreis, ggf. die Endreinigung als auch die Servicegebühr ersichtlich. Allerdings fehlt bei der Buchungsbestätigung der Ust-Ausweis und somit ist diese in der Regel für Geschäftsreisende unbrauchbar.

 

Natürlich kann man die € 3 Servicegebühren dann wieder als Kosten geltend machen. Nun gibt es einige Schlaumeier, die meinen antatt € 100 Umsatz und € 3 Kosten könnten sie genau so gut gleich € 97 Umsatz (dies entspricht dem Auszahlungsbetrag) angeben. Diese vereinfachte/verkürze Erfassung der Umsätze ist nicht zulässig. Auch wenn man dem Finanzamt nur die Einnahmen aus der Vermietung mitteilne muss oder eine Einnahmenüberschussrechnung abgibt, so will das Finzanzamt die Bruttoeinnahmen und die angesetzten Kosten/Umlagen separat sehen und stellt hierzu auch Rückfragen und fordert ggf. Belege an. 

Gabi37
Level 10
Germany

Und was macht jetzt der Gast, ihm fehlt doch jetzt ein Teil seines gezahlten Übernachtungspreises?

Er hat die Rechnung vom Gastgeber ohne Airbnb Gastgeber Servicegebühr.

Dann kann er sich von Airbnb die Rechnung über die Gast Servicegebühr rauslassen.

Zum Gesamtbetrag, den der Gast total an Airbnb gezahlt hat, fehlen ihm doch aber die Gastgeber Servicegebühren. Wer bestätigt ihm diese, damit er seine Ausgaben vollständig angegeben kann?

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Gabi37 ,

 

Dem Gast felhen NICHT die Gastgeber-Servicegehühren, denn diese trägt der Gastgeber, wie der Name schon sagt.

 

Wie kommst Du drauf, dass der Gast diese zahlt?

@Ralf5 

Meine Frage bezog sich auf die Aussage von Sabine weiter oben:

 

=====

> das ist der Betrag den Airbnb an Dich überweist... und der muss in der Rechnung stehen.

 

Also : Übernachtungspreis+zus.Person+Endreinigung abzüglich Gastgeber-Servicegebühr.....die ja auch von Airbnb einbehalten wird.......ergibt die Summe die auf Dein Konto überwiesen wird.

====

 

Wenn der Gastgeber dem Gast nur seinen eigenen Auszahlungsbetrag in Rechnung stellen würde,  hätte der Gast doch immer noch nicht für seine gesamten Ausgaben eine Rechnung.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Ja @Gabi37 , stimmt.

 

Damit der Gast seine gesamten Ausgaben in seiner Reisekostenabrechnung geltend machen kann,  braucht er zwei Rechnungen:

 

1) Die Rechnung vom Gastgeber über die Vermietungsleistung

Bitte beachte: dies ist nicht der Auszahlungsbetrag,

2) Die Rechnung von Airbnb für die Vermittlung der Leistung (=Airbnb Servicegebühren für den Gast).

 

Zusammenfassung für den Gast:

Rechnung von Gastgeber an den Gast + 100

+ Rechnung von Airbnb an den Gast   + 12

= Gesamtaufwendungen des Gastes = 112

 

Abrechnung für den Gastgeber:

Erstattung der Vermietungsleistung + 100  (Weiterleitung der Zahlung vom Gast)

- Abzug der Gastgeber-Servicegebühr   -3 

= Auszahlungsbetrag / Geldeingang =  97

 

Ich hoffe,  jetzt versteht es jeder!

@Gabi37 

Der Gast müsste von Airbnb eine Rechnung erhalten, die die gesamten Einnahmen enthält die Airbnb mit Dir ( in seiner Vermittlungstätigkeit ) gemacht hat...darin wäre auch die Gastgeber-Servicegebühr enthalten... in wieweit die das machen kann ich leider nicht sagen.

Man redet auch hier von einer vereinfachten Buchführung für Kleinunternehmer die eben nur die tatsächlichen Einnahmen betrifft.

Buchhalterisch gesehen könnte man es natürlich auch so machen :

Man stellt eine Rechnung aus die die Einnahmen inklusive der 3% Servicegebühr enthält , lässt sich von Airbnb eine Rechnung über die Servicegebühr stellen und macht diese wiederum als Ausgaben geltend.

 

Aber man kann es auch übertreiben denn als Kleinunternehmer bist Du auch nicht Buchführungspflichtig und inwieweit Airbnb diesen Papierkram mitmacht kann ich auch nicht sagen.

@Sabine-Ingrid0 ,

 

für Beträge unter 200 Euro genügt es, eine einfache Quittung auszustellen. Bei Beträgen ab 200 Euro (Netto) muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden (egal ob Kleinunternehmer oder nicht), die folgende Angaben enthalten muss:

 

1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

3. das Ausstellungsdatum,

4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),

5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,

6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,

7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,

8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

 

Wer noch mehr wissen muss, hier ist der Link: www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Ute42, @Ralf, @Alle,

 

nein, unter Preisniveau findet man das nicht, nur wenn Tags festgelegt werden. In der DACH Gruppe wurde das Thema bereits sehr ausgiebig erörtert, vielleicht kommt man da noch dran?

 

Inkl. erstellter Musterrechnungen ob mit MwSt oder ohne MwSt. Warum wieso usw. Ich meine mich zu erinnern, dass @Till&Jutta auch eine Musterrechnung einstellte.

 

Das Wort Servicegebühr könnte hier missverstanden werden. Die von Airbnb haben in der Rechnung an den Gast nichts zu suchen, ist damit Putzservice usw. gemeint, müssen sie mit in die Rechnung an den Gast.

 

Edit: Das steht unter meiner Rechnung.

Nach § 19 UStG besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Not Vat.

Seit dem 01.08.2004 sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, diese Rechnung 2 Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem 31.12. d. Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Private persons must file this invoice for 2 years, starting from the end of the year in which the invoice has been issued.



Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Ralf5   @Gabi37      leider stehe ich immer noch auf dem Schlauch oder liegt es an den unterschiedlichen Versionen, die wir haben.   KOPIE--> das fett gedruckte ist meine Interpretation

1) Die Rechnung vom Gastgeber über die Vermietungsleistung

Bitte beachte: dies ist nicht der Auszahlungsbetrag,--> Miete + Putzen    ok

2) Die Rechnung von Airbnb für die Vermittlung der Leistung (=Airbnb Servicegebühren für den Gast).-->   wo finde ich hierzu die Zahl % oder Betrag ?   schwankt zwischen10-20%

Zusammenfassung für den Gast:

Rechnung von Gastgeber an den Gast + 100  --> Miete + Putzen  ok

+ Rechnung von Airbnb an den Gast   + 12  -->  Link ????

= Gesamtaufwendungen des Gastes = 112 --> Summe die der Gast übewiesen hat an AirBnB

 

Abrechnung für den Gastgeber:

Erstattung der Vermietungsleistung + 100  (Weiterleitung der Zahlung vom Gast)

- Abzug der Gastgeber-Servicegebühr   -3 --> hab ich einen Beleg dazu  mit MwSt.

= Auszahlungsbetrag / Geldeingang =  97 --> Kontoauszug

 

Danke für eine Rückmeldung  PW

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