Hey Leute,
ich möchte mal einen kurzen Meinungsaustausch zur Steuererklärung.
2019 hatte ich kurzzeitig 2 Inserate laufen. Muss ich für jede Anschrift/ Inserat eine eigene Anlage V abgeben? Die Airbnb Einnahmen waren Untervermietungs-Einnahmen. Also habe ich eine Einnahmen-Ausgaben-Auflistung gemacht und trage den Wert entweder gemeinsam für beide Inserate oder jeweils getrennt in die Zeile 31 der Anlage V. Die Frage ist nur, ob ich mehrere Anlage V's anhängen muss oder eine reicht.
Und wegen der Umsatzsteuer. Macht ihr für eure Airbnb Einnahmen auch eine Umsatzsteuererkläung und tragt euren Umsatz in die Kleinunternehmerregelung-Spalte (Zeile 34)? Hatte ich jetzt vor.
Ich erwarte keine rechtlich verbindliche Antworten.
Danke für die Impulse im Voraus.
LG