AirBnB ist Betrug. Bei einer Waschmaschine den Griff abgebro...
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AirBnB ist Betrug. Bei einer Waschmaschine den Griff abgebrochen, die angeblich 3 Jahre alt sei, dabei wie auf den Bildern zu...
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Wie verhalte ich mich jetzt richtig:
1. Fall: Gäste haben per Sofortbuchung gebucht als ihre Region schon Risikogebiet war und ich sie lt dem Hamburger Beherbergungsverbot nur beherbergen darf, wenn sie einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer muss jetzt stornieren, wenn Gäste mir zum Check In keinen negativen Test vorweisen können und wer trägt die Kosten?
2. Fall: Gäste haben gebucht bevor ihre Region Risikogebiet wurde
Wie würdet ihr mit diesen Fällen umgehen?
[Titel bearbeitet]
@Björn85 Du musst dich an die Verordnungen halten , wenn du nicht beherbergen darfst musst Du stornieren.
@Björn85 wer die Kosten des Beherbergungsverbotes bezahlt fragen sich vermutlich viele Gastgeber und da gibts auch nur zwei Möglichkeiten :
... entweder WIR oder der Staat , also auch wieder WIR.
Im konkreten Fall 1 würde ich es so machen :
Ich weise den Gast darauf hin dass er nur mit besagtem Negativtest in die Unterkunft darf (laut Verordnung).
Darauf kann der Gast stornieren (wenn er den Test nicht machen will).
Sollte er trotzdem die Buchung laufen lassen und ohne Negativtest kommen bleibt nur die Zutrittsverweigerung. In diesem Fall sollte der Gast sein Geld nicht zurückbekommen weil die Reise ja bereits angetreten wurde..., was das Meditationscenter letztendlich daraus macht wissen wir aber nicht.
Zu Fall 2 :
Es zählen die aktuellen Verordnungen zum Tag der Anreise
Dass man den Staat fuer das Verbot in Haftung nehmen kann ist nach vielen Rechtsanwaelten schwer vorstellbar.
Die einzige Moeglichkeit ware wenn man nachweist, dass das Beherbungsverbot rechtswidrig ist.
Und das ist schwer und langwierig.
@Björn85, ich hatte den gleichen Fall, habe beim support angerufen, bin überraschender Weise sofort durchgekommen, und dann hat der support die Buchung storniert.
Dem Gast habe ich als Mitteilung geschrieben, dass wenn er einen negativ Test hat kann er innerhalb von 48 vor Anreise wieder buchen und anreisen.
Airbnb hat den Preis voll rückerstattet, für niemand ist ein Nachteil entstanden.
@Jörg8 du hast Recht , für solche Fälle wäre ein Support sehr nützlich aber ich traue mich das inzwischen keinem mehr zu Raten da man nur negatives hört.
Anscheinend gibts aber doch noch Ausnahmen... gut zu wissen.
Ich erhielt noch 2 Sofortbuchungen , bevor ich meinen Kalender zunächst einmal für 2021 blocken konnte.
Da es sich um Messegäste aus Italien und USA handelt, würde ich beide beherbergen können. Da es sich bei den Ländern um (hohe) Risikogebiete handelt, bin ich mir nicht sicher, ob ich einfach stornieren soll / kann oder ob ich einen Negativtest fordern kann. Bei einem Negativtest kann man mir natürlich auch nicht garantieren, dass der Gast sich nicht während der Messewoche, mit hunderten Kontakten zu anderen Menschen, anstecken kann. Was würdet Ihr tun?
@Manfred16 es kommt drauf an wann die Messen sind.. vielleicht gibts ja 2021 wieder welche und der Virus ist kein Thema mehr ?
Der Negativ-Test ist natürlich für die Katz (in diesem Fall)
@Manfred16, du vermietest ja eine ganze Unterkunft, da kannst du den Kontakt entsprechend reduzieren bzw. in sicherem Abstand zum Gast bleiben.
Da niemand weiß wie sich die Situation entwickeln wird, kann auch durchaus sein, dass die Messen gar nicht stattfinden. Und dann stornieren die Gäste vermutlich von sich aus.
Natürlich wollen wir alle dass die Lage nächstes Jahr besser wird. Langsam habe ich so meine Zweifel.