Liebe Community-Mitglieder,
wie der Titel schon vermuten lässt, wurde in unserer Unterkunft ein Schaden durch schuldhaftes Verhalten seitens des Gastes erwirkt. Genauer gesagt, wurde trotz angebrachter Hinweise und vorheriger Ansprache hinsichtlich des Gebrauchs der Sanitäranlage, ein Schaden provoziert. In der Unterkunft ist speziell für die Toilette eine Hebeanlage verbaut. Aufgrund der verbauten Mechanik sind ist jedoch ausschließlich die zusätzliche Eingabe von Toilettenpapier möglich, da ansonsten der Wasserfluss gefährdet wird. Leider hat unser Gast diese Information gekonnt ignoriert und einige Essensreste und zusammengeknüllte Servietten in die Toilette gegeben. Daraus resultierte leider eine Überschwemmung des Bades, welche uns der Gast wiederum nicht angezeigt hatte, sondern wir aufgrund eines Alarmsignals der Anlage darüber "informiert" wurden. Wir nahmen uns der Reparatur natürlich sofort an. Diese hat jedoch einige Stunden Zeit in Anspruch genommen und fand zudem in der Nacht ( von ca. 22 Uhr bis 02:00 Uhr) statt. Der Gast stornierte am nächsten Tag ohne vorheriger Rücksprache und ist seitdem auch nicht mehr zu sprechen. Nun stellen wir uns die Frage, wie man diesen Mehraufwand geltend machen kann. Habt Ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?
Vielen lieben Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Lukas