Genehmigung beantragen

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Genehmigung beantragen

Hallo zusammen,

 

ich bin Chris, ich arbeite als Gemüsegärtner und bin neu in der Community.

 

Ich möchte bald in Bad Nauheim eine Wohnung kaufen und dort, über die Zeit der Kreditabzahlung, Kurzzeitvermietung anbieten.

 

Auch in Bad Nauheim gibt es eine ausführliche Ferienwohungssatzung, die es nur unter gewissen Auflagen ermöglicht, Kurzzeitvermietung über einen längeren Zeitraum anzubieten. In dieser Satzung steht also, dass man ohne Genehmigung nicht starten darf - soweit verständlich. Nur finde ich bis jetzt keine Dokumente oder Formulare zur beantragung einer solchen Genehmigung.

 

Daher meine Frage, an wen muss ich mich wenden? Einfach mal beim Bürgerbüro nachfragen? Oder besser einen Anwalt?

 

Wie habt ihr Eure Genehmigung bekommen und mit welchen Argumenten kann man arbeiten?  Die Wohung ist barrierefrei, was denke ich in einer Kurstadt schonmal ein Pluspunkt wäre.

 

Ich werde weiterhin im Forum stöbern, viele hilfreiche Beiträge gibt es ja schon!

 

Mich würde auch interessieren ob es einen aktiven Stammtisch in meiner Gegend gibt.

 

Auf einen regen Austausch in der Community freue ich mich sehr,

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christopher ***

 

[***Nachnamen entfernt]

 

 

Beste Antwort
Michael3255
Level 10
Berlin, Germany

Rathaus bzw. zuständige Behörde befragen. Es wird wohl auf eine Umnutzung hinauslaufen. Dabei kann dir ein Architekt behilflich sein (geht auch kaum ohne) ob das aber in Wohnraum noch klappt ist fraglich und würde ich vorher abklären. 

 

Auch dürfte es relevant sein ob du dort gemeldet bist, Zweitwohnung etc. also in irgendeiner Form eigene private Nutzung stattfindet. Dann gibt es unter umständen (da kenn ich mich in deiner Region nicht so aus)  eine Form der Zweckentfremdungsgenehmigung. 

 

Eine Wohnimmobilie zu kaufen und dann über längere Zeit zum Beherbergungsbetrieb zu machen dürfte ein wenig naiv gedacht sein. 

 

Was sagt den deine Eigentümergemeinschaft zu dem Vorhaben hast du diesbezüglich wenigstens Rückenwind?

 

Die Bauamtliche Umnutzung kann aber möglich sein und hängt vom ansässigen Planungsbüro/Amt ab. Was die von dir Wollen. Das kann der Architekt dann in Form eines Bauantrags einreichen und belegen. Im besten Fall wird das dann genehmigt. Allerdings immer schwerer selbst für Architekten die das regelmäßig machen kein Selbstläufer mehr.

 

Deutschlands Mangel an Wohnraum und kaum Besserung in Sicht durch die hohen Baukosten, mangelhafte Planungsunsicherheit, hohe Steuern und Bürokratiehürden und Regelungen bis zum abwinken schrecken Investoren ab. So wird man gezwungen sein Eigentümer immer mehr in ihrer Freiheit in Bezug auf die Verwendung ihres Eigentums einschneiden "zu müssen" mit mehr Regelung und Verboten. Bis hin zur Enteignung steht dem deutschen Immobilienbesitzer eine ungewisse Zukunft bevor.

 

Evt ist ja die Unterbringung von Flüchtlingen eine Überlegung wert. Wird gut bezahlt ich kenne Fälle von 80€/Tag u. Person. 

 

Alle Kommunen suchen nach Anbietern Deutschlandweit. Ich stelle das mal Wertungsfrei in den Raum. Muss jeder selber wissen wo er ansetzt. Ich kenne Fewo-Vermieter die ich betreut habe mit vielen Objekten. Mittlerweile alles Flüchtlingsunterbringung (vorher Monteuerwohnungen) 

Auf Grund der guten Vergütung sind sie zufrieden. Das ist aber eine Frage die jeder Unternehmer selber abklären muss und der Frieden in der Eigentümergemeinschaft und Nachbarschaft sollte Berücksichtigung finden. Auch hier gibt es Baurechtliche Auflagen zu beachten, quasi die selben wie bei der Umnutzung aber für Fewobetrieb wirds nicht genehmigt für Flüchtlingsunterkünfte schon. Ist die Umnutzung erstmal Amtlich kann man das auch wieder ändern 😉 Hat bis jetzt aber keiner gemacht. Die Zeit wird es zeigen...

 

Ich wünsche viel Erfolg!

 

 

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11 Antworten 11
Juliane
Community Manager
Community Manager

@Christopher2014 

 

Hallo und Willkommen hier im CC! 😁

 

Ich habe dir mal einen Daumen und einen Kommentar gegeben, das macht das ganze etwas sichtbarer.

 

Ich bin zwar kein Gastgeber, aber ich denke bei der zuständigen örtlichen Behörde nachzufragen, wäre schon mal ein guter Startpunkt. Ein Anwalt würde vielleicht auch helfen, aber solange man mit direkten Kontakt voran kommt, kann man auch seine Geldbörse schützen. 😉

 

Im Hilfe-Center gibt es unter anderem HIER einen Artikel zum Thema "verantwortungsvolles Gastgeben in Deutschland". Dort gibt es einiges an gesammelten Infos und Tipps und ganz oben sind auch Links zu den Gastgeber-Clubs, welches regionale Gruppen auf Facebook sind, wo es sicherlich auch das ein oder andere Treffen gibt.

 

Ansonsten, wenn Mitleser aus der Region mehr wissen oder auch allgemeine Tipps, immer her damit! 😊

 

Ach ja, bitte nicht wundern. Den Nachnamen habe ich entfernt. Persönliche Daten sollten hier nicht öffentlich geteilt werden.

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Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Christopher2014 , nach §2 (1) ist dafür der Magistrat zuständig.

 

Da es hauptsächlich um Wohnraumzweckentfremdung für Kurzzeitbeherbergung geht, dürfte der Aspekt der Barrierefreiheit meines Erachtens kaum eine Rolle spielen. Denn auch barrierefreie Dauerwohnungen sind gefragt. Wird eng.

 

Die lokalen Gastgeberclubs veranstalten regelmäßig Veranstaltungen, aber halt für aktive Gastgeber - nicht für potentielle.

Christoph4060
Level 1
Bad Nauheim, Germany

Hallo Christopher, hast du zwischenzeitlich einen Antrag gestellt oder wie ist die Sache ausgegangen?

Viele Grüße Christoph 

@Christoph4060 

 

Ich gebe dem @Christopher2014 mal ein @ vor dem Namen, dann bekommt er auch eine Benachrichtigung, dass er erwähnt wurde.

 

Das würde mich jetzt auch interessieren. Sollte sich ja an sich bis jetzt irgendwie geklärt haben. 🤔

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Michael3255
Level 10
Berlin, Germany

Rathaus bzw. zuständige Behörde befragen. Es wird wohl auf eine Umnutzung hinauslaufen. Dabei kann dir ein Architekt behilflich sein (geht auch kaum ohne) ob das aber in Wohnraum noch klappt ist fraglich und würde ich vorher abklären. 

 

Auch dürfte es relevant sein ob du dort gemeldet bist, Zweitwohnung etc. also in irgendeiner Form eigene private Nutzung stattfindet. Dann gibt es unter umständen (da kenn ich mich in deiner Region nicht so aus)  eine Form der Zweckentfremdungsgenehmigung. 

 

Eine Wohnimmobilie zu kaufen und dann über längere Zeit zum Beherbergungsbetrieb zu machen dürfte ein wenig naiv gedacht sein. 

 

Was sagt den deine Eigentümergemeinschaft zu dem Vorhaben hast du diesbezüglich wenigstens Rückenwind?

 

Die Bauamtliche Umnutzung kann aber möglich sein und hängt vom ansässigen Planungsbüro/Amt ab. Was die von dir Wollen. Das kann der Architekt dann in Form eines Bauantrags einreichen und belegen. Im besten Fall wird das dann genehmigt. Allerdings immer schwerer selbst für Architekten die das regelmäßig machen kein Selbstläufer mehr.

 

Deutschlands Mangel an Wohnraum und kaum Besserung in Sicht durch die hohen Baukosten, mangelhafte Planungsunsicherheit, hohe Steuern und Bürokratiehürden und Regelungen bis zum abwinken schrecken Investoren ab. So wird man gezwungen sein Eigentümer immer mehr in ihrer Freiheit in Bezug auf die Verwendung ihres Eigentums einschneiden "zu müssen" mit mehr Regelung und Verboten. Bis hin zur Enteignung steht dem deutschen Immobilienbesitzer eine ungewisse Zukunft bevor.

 

Evt ist ja die Unterbringung von Flüchtlingen eine Überlegung wert. Wird gut bezahlt ich kenne Fälle von 80€/Tag u. Person. 

 

Alle Kommunen suchen nach Anbietern Deutschlandweit. Ich stelle das mal Wertungsfrei in den Raum. Muss jeder selber wissen wo er ansetzt. Ich kenne Fewo-Vermieter die ich betreut habe mit vielen Objekten. Mittlerweile alles Flüchtlingsunterbringung (vorher Monteuerwohnungen) 

Auf Grund der guten Vergütung sind sie zufrieden. Das ist aber eine Frage die jeder Unternehmer selber abklären muss und der Frieden in der Eigentümergemeinschaft und Nachbarschaft sollte Berücksichtigung finden. Auch hier gibt es Baurechtliche Auflagen zu beachten, quasi die selben wie bei der Umnutzung aber für Fewobetrieb wirds nicht genehmigt für Flüchtlingsunterkünfte schon. Ist die Umnutzung erstmal Amtlich kann man das auch wieder ändern 😉 Hat bis jetzt aber keiner gemacht. Die Zeit wird es zeigen...

 

Ich wünsche viel Erfolg!

 

 

@Michael3255 

 

Danke dir für die umfassende Antwort! 👍

 

Leider hatten wir von @Christopher2014 seit der Fragestellung im Mai nichts mehr gehört. Jetzt hoffe ich, dass @Christoph4060 es gelesen hat und auch es auch weiterhelfen konnte? 🤔

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Evt. können andere von den Infos profitieren.  Oder lieber gleich vernünftige Berater konsultieren 😉 Bei Airbnb stelle ich immer wieder fest wie immer noch die Mentalität erst machen und später herausfinden ob das geht...

@Michael3255 

 

Das auf jeden Fall! (Das Profitieren von den Infos.)

 

Ist immer nur Schade, wenn die, die Frage gestellt haben oder sich sonst wie geäußert haben, dann nicht mehr mitlesen. Oder vielleicht nur still mitlesen...dann wären die Infos ja wenigstens angekommen. 😁

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@Michael3255 @Juliane @Christoph4060 @Till-and-Jutta0 

 

Hallo zusammen,

 

bitte entschuldigt mein Verstummen, es war alles ein hektischer Prozess, da vor dem Kauf noch so viele Fragen offen waren und gleichzeitig nur ein paar Wochen bis zum Notar übrig waren.

 

Ich bedanke mich sehr für Eure hilfreichen Antworten!

 

Ich habe mich dann recht spontan zur Buchung des BNB-Pro Hosting Kurses entschieden. Das war zwar teuer aber so hatte ich an 5 Tagen der Woche die Möglichkeit meine Fragen zu stellen. Im Endeffekt hat dann auch eine gehörige Portion Glück dazu gehört das alles geklappt hat da das Kontingent für Ferienwohnungen in Bad Nauheim eigentlich bereits mit 60 Einheiten voll war. 

Nach dem Umnutzungsprozess und 3 Monatigem Hoffen wurden wir nun mit der Wohnung ins Gästeverzeichnis der Stadt aufgenommen und konnten im November unsere ersten Gäste in Empfang nehmen.

 

Meine Erfahrung war das die Kommunikation mit dem Bauamt immer recht zäh schien und die mir wenig Hoffnung machen wollten. Zum Glück waren die Gespräche mit der Stadtverwaltung durchweg positiv und deren Beratung auch sehr hilfreich. 

 

Ich kann also auch nur empfehlen möglichst konkret mit den Ansprechpartnern vor Ort zu sprechen und dran zu bleiben.

 

Das ich bei all dem Trubel eure Nachrichten erst jetzt gelesen hab tut mir leid. Lag auch daran, dass ich nochmal die eMailadresse gewechselt habe,  aber ich bin dennoch sehr dankbar, dass mir auf dem Weg sehr viel von vielen Seiten geholfen wurde. 

 

Ich wünsche allen Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

 

Schöne Grüße 

 

Chris

Danke für die Infos. Da hast du wirklich Glück gehabt durch die regionalen Gegebenheiten. Wir haben in der Vergangenheit auch einige Projekte derart betreut. Das kann man aber in Zukunft fast vergessen (bei Privatem Wohnraum)! 

 

Die Kurse der Kollegen von BNB-Pro-Hosting kann ich auch nur empfehlen! War der Kurs denn ausschlaggebend für den Erfolg? Meiner Erfahrung nach ist es immer sehr vom Guten Willen der Behörde und dem engen Dialog zu verdanken gewesen "problematische" Umnutzungen "durchzuboxen".

 

Ich gratuliere!

ja, das stimmt wohl. Gute Chancen hat man in Zukunft wohl eher mit bestehendem Gewerbe. 

für mich war der Kurs definitiv hilfreich auch wenn ich Lang nicht so viel Beratungsleistungen in Anspruch genommen habe, wie ich gekonnt hätte, spricht täglich.

Trotzdem hat es mir ein sehr sicheres Gefühl gegeben, keine groben Fehler mehr machen zu müssen, wovor ich am Anfang doch schon recht viel Angst hatte und gibt einem definitiv ausreichend theoretische Information um genügend Grundkenntnisse zu haben, mit der ersten Wohnung loszulegen. 

Im Endeeffekt ist es, wie du sagst, sich Hauptsächlich entscheidend, was die Behörden sagen und wie sehr man sich rein hängt das passende Objekt zu finden.

 

VG Chris 

 

 

 

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