AirBnB ist Betrug. Bei einer Waschmaschine den Griff abgebro...
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AirBnB ist Betrug. Bei einer Waschmaschine den Griff abgebrochen, die angeblich 3 Jahre alt sei, dabei wie auf den Bildern zu...
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Ich frage mich, wie Erlebnisse trotz der geltenden Vorgaben der Bundes- und Landesregierung durchgeführt werden können.
Ich habe mir aufmerksam die Übersichten nach den Kategorien ”Touristisch” sowie ”Allgemein” des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes angeschaut (https://tourismus-wegweiser.de/). Bei den Interessenbereichen "Fitness und Breitensport" und "Geführte Touren und Aktivitäten" gibt es in meinen Augen jedoch eine unsichere Trennschärfe und somit unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten der Einschränkungen. Auch das exemplariche Überprüfen der FAQs vom BayStMI (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php) hat hier nicht zu einer besseren Klarheit verholfen.
Eine Anfrage bei Airbnb wurde vom Support wie folgt beantwortet: ”[…] laut unseren Richtlinien, muss jeder Gastgeber seine Buchung so durchführen, dass sie mit den örtlichen Gesetzen nicht kollidieren. Die Pflicht diese Gesetze zu erfüllen, liegen beim Gastgeber. [...]”
Mich überrascht nicht, dass ich verpflichtet bin, die Gesetze zu erfüllen. Mich überrascht jedoch, dass Airbnb den Gastgebern und Gästen bisher so wenig Unterstützung anbietet. In dem Unternehmen gibt es doch sicherlich juristische und medizinische Expertise, um die aktuelle pandemische Situation zu bewerten. Zudem sollte es in meinen Augen im ureigenstes Interesse von Airbnb sein, Gastgebern und Gästen eine verbessertes Rechtsverständnis/-sicherheit zu geben, da dadurch ja potentiell mehr Buchungen erfolgen
Eine konkrete/beispielhafte Frage: Darf ich als Gastgeber mit einer weiteren Person (also einem exklusiven Gast) eine Bergwanderung machen (natürlich unter der Berücksichtigung der allgemeinen Hygienevorschriften, Abstandsvorgaben und dem Tragen des Mund-Nasen-Schutz)? Ist es nicht gestattet, weil es eine geführte Tour ist oder fällt dieses Erlebnis unter die Ausnahme und ist damit gestattet, weil man ja nur zu zweit unterwegs ist?
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank und viele Grüße
Daniel
PS. Hier nochmals die Aussagen der Interessenbereichen "Fitness und Breitensport" und "Geführte Touren und Aktivitäten" (https://tourismus-wegweiser.de/detail/?bl=by&lang=de) :
- "[…] Fitness und Breitensport: Freizeit- und Amateursportbetrieb nicht gestattet. Ausnahme: Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Fitnessstudios sind geschlossen.
Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden. […]"
- "[…] Geführte Touren und Aktivitäten: Untersagt […]"
@Daniel7757, Airbnb wird Dich dies bzgl. in keinster Weise unterstützen. Sie verweisen auf die lokale Gesetzgebung. Für mich ist die Aussage zu geführten Touren eindeutig, welche Du ja bei einer Bergtour, Wanderung oder sonstigen Führung anbietest, eindeutig untersagt. Du bietest ja keinen Individualsport an, der mit zwei Personen genehmigt wäre. Über juristische Begriffe lässt sich immer streiten. Eine 100% ige rechtssichere Aussage und Klärung und Definition der beiden Begriffe, kann Dir nur ein Rechtsanwalt geben.
Danke Dir für Deine Einschätzung. Von einige Verbänden und Vereinen werden Bergwanderungen als sportliche Betätigung klassifiziert, daher auch meine Unsicherheit, was "höher" gewichtet wird. Und natürlich hast Du recht, dass ein solches Forum keine 100%-ige Rechtssicherheit geben kann. Aber manchmal gibt es ja Menschen, die bereits Berührungspunkte mit der gleichen oder einer sehr ähnlichen Frage hatten.
@Daniel7757, Du kannst auch mal in diesem Link, bei den beiden genannten Telefonnummern Dein Glück
versuchen. Die können Dich zumindest in den richtigen Fachbereich zur Klärung weiter vermitteln.
Danke Dir für den Link. Bisher bin ich immer in der Warteschleife hängengeblieben. Aber ich versuche es weiterhin. Und wer weiß, vielleicht antworten in der Zwischenzeit auch die anderen Organisationen und Verbände...
@Daniel7757, ich kann dir nur sagen, dass Verordnungen manchmal so unklar formuliert sind, dass es vorkommt, dass Behörden bzw. Behördenvertreter sie unterschiedlich auslegen. Wir waren vorgestern in einer Gruppe (10 Personen) 4 Stunden wandern (mit vorgeschriebenem Abstand). Dass wandern privat mit Abstand in freier Natur (also keine Sportstätte) untersagt ist, steht bei uns so auch nicht in der Verordndung. Sogar während des Ausgehverbotes (ab 20 Uhr könnte man privat auch laufen, Hund ausführen etc. um fit zu bleiben. Allerdings darf dafür kein Öffi benützt werden.
So ist das halt überall anders. Ich würde mich auf keine einzige Aussage wirklich verlassen, außer ich habe sie schriftlich.
Vielen Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen. Es ist ja im Moment auch eine besondere Situation und niemand möchte etwas falsch machen. Von Seiten IHK habe ich nun (unter Vorbehalt) die Information erhalten, dass nach deren Einschätzung die Tätigkeit wohl zu den untersagten Tätigkeiten nach § 11 Abs. 3 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gehört. Sie empfehlen aber dringend zur abschließenden verbindlichen Klärung des Sachverhaltes die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
@Daniel7757, ich habe beruflich häufig mit KVR zu tun. Meine Erfahrung ist dass man nachmittags besser telefonisch durchkommt. Man muss in der jetzigen Situation halt überall Geduld haben...
Vielen Dank für den zusätzlichen Hinweis. Ich habe viel Verständnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - die arbeiten mit viel Engagement und versuchen dem Ansturm Herr zu werden. Es wird schon irgendwann klappen.
Ich habe heute eine Einschätzung vom Verband Deutscher Berg- und Skiführer e.V. erhalten. Demnach kann zum jetzigen Zeitpunkt gesagt werden, dass es für mich als Guide Arbeit ist, jedoch der Gast einer Freizeitbeschäftigung nachgeht und hier demnach ein Zwiespalt besteht. Momentan ist nur Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.
Ein kleiner Nachtrag: Ich habe etwas später noch die Information erhalten, dass es sich um keine offizielle Aussage des VDBS handelt; der Vorstand stimmt sich momentan ab, wie die jetzige Situation einzuschätzen ist.
@Daniel7757 das passt aber auch sinngemäß zu den aktuellen Verordnungen....... auf unnötige Aktivitäten soll verzichtet werden.
Nur damit keine Missverständnisse entstehen: Ich möchte den aktuellen Verordnungen folgen. Ich habe auch alle meine Erlebnisse für November storniert oder/und verschoben.
Für mich ließ die Formulierung einen gewissen Interpretationsspielraum offen. Ich war mir nicht sicher, wie die körperliche Unversehrtheit (also im weitesten Sinne physische als auch psychische Gesundheit) in Bezug auf Bergwanderungen zu zweit bewertet wird.
@Daniel7757 ich glaube das auch niemand anders verstanden.... in diesen Zeiten muss man sich einfach durchfragen und dazu ist dieses Forum ja auch da !
Alles wird gut 😄
Jaaa... 😊
Am Ende wird alles gut, und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende. 🕊