Air BnB und Bistro teilen sich Toiletten und Küche

Air BnB und Bistro teilen sich Toiletten und Küche

Hallo,

ich bin am Überlegen, ins Air BnB Geschäft einzusteigen und frage mich, ob es erlaubt wäre, in einem Haus, in dem sich im Erdgeschoss eine Weinhandlung und Bistro befindet, dann im ersten Stock Zimmer zu vermieten.

Es gibt keine räumliche Trennung, die oberen Zimmer wären frei zugänglich. Die Toiletten müssten sich Air BnB Gäste mit den Bistrogästen teilen. Auch die Küche würde sowohl für Air BnB als auch für das Bistro genutzt. Wäre das möglich? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

4 Antworten 4
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Madeleine343 , aus deinem Profil wird leider nicht ersichtlich, für welches Stadt in welchem Land du fragst.

 

Ich denke, in Deutschland sollte dein erster Weg zum Baurechtsamt gehen, um eine mögliche Nutzungsänderung prüfen zu lassen.

 

Gibt es auch ein Bad? Bist du Gesamteigentümerin?

Ralf243
Level 10
Cologne, Germany

@Madeleine343 Airbnb geht auch ohne Küche. Wenn im Bistro Speisen hergestellt werden, d.h. nicht nur abgepackte Fertigware verkauft wird, gelten dort andere Hygiene-Standards. Damit kenne ich mich nicht aus, aber ich glaube Airbnb-Gäste dürften sich dort nicht zeitgleich aufhalten. (Mal als Beispiel: Die Gäste dürften keine Kreuzkontaminationen verursachen.)

Airbnb ohne Dusche wird mindestens schwierig. Falls es eine gibt, würde ich dort auch eine Toilette einbauen lassen, nach der Nutzungsänderung. Die Zimmer der Gäste sollten auf jeden Fall abschließbar sein. Gäste brauchen keinen eigenen Flur, in jedem Hotel ist der frei zugänglich.

Michael3255
Top Contributor
Berlin, Germany

Davon würde ich so in jedem Fall abraten, auch "wenn" es genehmigungsfähig "wäre" was ich nicht glaube würdest du dir bzw. dem Geschäft damit keinen Gefallen tun. Wie schon geschrieben wurde könntest du zuerst mal vorsichtig abprüfen ob es Regionalbedingt überhaupt möglich wäre von Bauamt- bzw. Planungsamtseits unabhängig der aktuellen Raumaufteilung. Auch könntest du dann schon die geforderten Auflagen und baulichen Änderungen im Vorfeld klären. Die Vermietung wäre in dieser Konstellation ja in jedem Fall gewerblich was an weitere Auflagen wie Brandschutz, Parkmöglichkeiten etc. geknüpft wäre. Dann könntest du mit einem Architekten an die Planung zur Umsetzung in den geforderten Zustand gehen. Bauliche Änderungen sollten dann beinhalten eine räumliche Trennung zu realisieren. Auch solltest du ein kleines Bad mit Dusche evt. in einen der Räume "zaubern". Das kann möglich sein und habe ich auch schon oft gemacht, bzw. habe sogar gerade ein ähnliches Projekt im eigenen Haus wo ich (aktuell mein Büro im kleinen Dachgeschoss) in den Flur/Treppenhaus eine kleine Küchenecke und ein WC, Waschbecken etc. abgetrennt habe mit einer Trockenbauwand und einen weiteren Teil vom Flur/Treppenhaus zum realisieren einer kleinen Dusche ebenso mit Trockenbau abgetrennt habe. Wenn es fertig ist hat dann ein kleines Zimmer quasi direkt die Dusche  ("en-suite" für Arme quasi 🙂 ) mit Schlafplatz. Zwar nicht speziell als Airbnb gedacht, jedoch berücksichtige ich bei allen Projekten immer möglichst eine Vermietbarkeit herzustellen, man weiß ja nie ;-). Ob das so in einem Gewerbeobjekt genehmigt werden könnte muss aber ein Architekt und das Bauamt vor Ort einschätzen. Auch ob und wie der Grundriss im Objekt geändert werden kann in Bezug auf tragende Elemente (evt kannst du ja dafür eine andere Wand wegreißen?) Vor allem solltest du auch vorher genau prüfen ob sich das Vorhaben lohnt also wie der Bedarf in deinem Markt aussieht. Was es für Mitberwerber gibt, welche Zielgruppe du ansprechen willst, bzw. musst, welche Preise du dafür realisieren kannst und was am ende "hängen" bleibt etc. bevor du das ganze startest. Denn ganz billig ist das ganze nicht. Vom Architekten, den Umbauten über die Umnutzung und Genehmigung. da kommt schon was zusammen. Auch musst du berücksichtigen das der bestehende Betrieb evt. durch die Arbeiten gestört werden kann. Auch musst du sicherstellen das keine negativen Auswirkungen auf den bestehenden Betrieb gibt. Dazu musst du dir überlegen was für ein "Gästeerlebnis" die Übernachtung dort ist. Wieviel Lärmbelastung etc. also ob du es schaffst dort, mal angenommen das klappt alles und wird genehmigt, auch zufriedene Gäste Gewinnbringend zu beherbergen und die Unternehmungen sich nicht gegenseitig schaden. Das alles sind unternehmerische Entscheidungen die dir keiner abnehmen kann. Ich kenne aber genug Fälle aus eigener Beratung wo das gut geklappt hat. Ein Selbstläufer wird das aber sicher nicht. 

Juliane
Community Manager
Community Manager

@Madeleine343 

 

Du hast jetzt ein paar Antworten erhalten und ich hoffe, da war etwas dabei für dich. Vielleicht hast du dich auch bereits entschieden? Lass es uns wissen! 😁

 

Danke @Till-and-Jutta0@Ralf243 und @Michael3255 für eure Antworten dazu.

 

Ich als Gast fände es etwas seltsam, dass ich durch ein Bistro gehen muss, wenn ich am Vormittag mal schnell auf die Toilette muss. Dusche/Wanne gibt es gar nicht, oder wäre dann auch dort? 🤔

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