AirBnB Wohnung vermieten trotz Vermieterverbot

AirBnB Wohnung vermieten trotz Vermieterverbot

Hallo zusammen,

 

ich hab von einem Freund erfahren, dass er gutes Geld damit verdient seine Wohnung bei Airbnb anzubieten.

Nun habe ich mich etwas informiert und meinen Mietvertrag gelesen in dem untersagt wird die Wohnung für gewerbliche Zwecke zu verbieten. Auch muss bei einer Untervermietung der Vermieter zunächst informiert werden und dies erlauben.

Ich denke mal mit Untervermietung ist etwas vertragliches über einen längeren Zeitraum gemeint, daher geht es wohl vor allem um das Verbot für die gewerblichen Zwecke. Nun zu meinen Fragen:

 

- Das Finanzamt erfährt durch Airbnb von dem Angebot meiner Wohnung durch das Plattformtransparenzgesetz. Mein Vermieter auch? Ich habe bisher nur von Fällen gelesen, wo die Nachbarn sich beim Vermieter beschwert haben und dieser dadurch davon erfahren hat. Meint ihr die Vermieter screenen Airbnb nach Adressen von Mietern aus der Datenbank?

 

- Ich habe von mehreren Präzedenzfällen gelesen wo der Mieter, wie in meinem Fall, trotz Verbot im Mietvertrag die Wohnung bei Airbnb angeboten hat und eine fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten hat. Diese war nichtig, da zuvor abgemahnt werden muss. Meint ihr darauf kann man sich nun verlassen?

 

Ich bin aktuell etwas unsicher. Einerseits denke ich mir bei meinem Freund ist es auch untersagt und er hat wirklich viel vermietet und es ist nicht aufgefallen, aber er hat auch einen anderen Vermieter und darauf kann man sich nicht verlassen. Andererseits gibt es nun diese Urteile und wenn ich wirklich erstmal nur mit einer Abmahnung rechnen kann warum nicht ausprobieren und bei einer Abmahnung sofort unterlassen und somit keine fristlose Kündigung zu riskieren.

 

Danke für eure Meinung.

 

LG

8 Antworten 8
Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

Aha, @Friedrich66  du schließt also einen Mietvertrag, jemand überlässt Dir in gutem Glauben sein Eigentum, und du sagst, was interessiert es mich was der Vermieter möchte, ich mache mit seinem Eigentum was ich möchte.

 

Solche Mieter will glaube ich kein Vermieter haben. Sorry aber ich finde das extem rücksichtslos. Wie würdest du es finden wenn andere Menschen mit deinem Eigetnum machen würde was sie wollen obwohl du dagegen bist?

Sabine1017
Level 3
Blankenfelde-Mahlow, Germany

Meiner persönlichen und keine Rechtsberatung darstellenden Ansicht nach handelt es sich bei privaten Airbnb-Vermietungen nicht um gewerbliche Zwecke. Wenn es im deinem Mietvertrag also ausdrücklich heißt, dass "gewerbliche" Vermietungen verboten sind, dürften damit nicht private Airbnb-Vermietungen gemeint sein. Ich würde mich aber von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen. Außerdem kannst du ja schon vorher den Mietvertrag noch einmal daraufhin durchforsten, ob darin irgendwelche Angaben zu erlaubnispflichtigen Handlungen stehen, worunter dann womöglich die Airbnb-Vermietung fällt, d.h. es könnte sein, dass eine private Airbnb-Vermietung zwar nicht verboten ist, der Vermieter ihr aber zustimmen muss und natürlich die Zustimmung auch verweigern kann.

@Sabine1017,  deine Meinung ist grundsätzlich unrichtig.  Jede Tätigkeit  aus der Einnahmenb erzielt werden ist grundsätzlich gewerblich.  Also auch eine "private" Vermietung.  Das daraus erzielte Einkommen ist dem Finanzamt bekanntzugeben und zu versteuern.

 

Auch wenn eine private Vermietung keine Gewerbeberechtigung im Sinne der Gewerbeordnung (wie z.B.  Vermietung ab einer bestimmten Bettenanzahl)  erfordert bleibt es eine gewerbliche Tätigkeit.

 

Es ist erschreckend wie immer wieder versucht wird gesetzliche Vorschriften zu umgehen. Genau das führt zu immer restriktivieren Regelungen durch Städte.

Und letztlich trifft es dann auch genau jene Gastgeber die bisher im Rahmen der Gesetze vermietet haben und dann durch neue Regelungen ihre Unterkünfte schließen mussten.

So wie ich und zahlreiche andere Gastgeber z.B. in Wien.

Sabine1017
Level 3
Blankenfelde-Mahlow, Germany

Vielen Dank für deine Erläuterungen. Zusammen mit dem Kommentar von @Till-and-Jutta0 macht das alles viel Sinn und du hast völlig recht. Ich habe mich von der steuerrechtlichen Bedeutung des Worts "gewerblich" leiten lassen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Sabine1017  schrieb:

[...] handelt es sich bei privaten Airbnb-Vermietungen nicht um gewerbliche Zwecke. [...]


"Gewerblich" im Sinne der Wohnraum-Nutzung und -Zweckentfremdung sind alle Vermietungen, die gegen Entgelt stattfinden - so hat es uns ein Fachanwalt bei einem Treffen vor Ort erklärt.

 

Das Finanzamt verwendet eine andere Definition für Gewerblichkeit; das hat damit aber nichts zu tun.

Sabine1017
Level 3
Blankenfelde-Mahlow, Germany

Vielen Dank für die Klarstellung. Da bin ich wohl auf die terminologischen Spitzfindigkeiten reingefallen.

Sabine1017
Level 3
Blankenfelde-Mahlow, Germany

Bitte siehe die anderen Antworten, denen ich mich jetzt anschließe und meinen Beitrag von vorgestern zurückziehe.

Juliane
Community Manager
Community Manager

@Friedrich66 

 

Ich bin kein Fachmann, aber bis jetzt dachte ich, dass eine heimliche (klassische) Untervermietung zur fristlosen Kündigung führen kann. Aber vielleicht sind/waren da in dem Fall auch die Umstände besonders. 🤔

Danke an @Jörg8@Sabine1017@Monika--Elisabeth0 und @Till-and-Jutta0 für eure Antworten dazu.

 

Ich glaube (und hoffe), dass hier niemand mit Tipps zur Umgehung des Mietvertrags und anderen Vorschriften antworten wird.

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