Berechnung Übernachtungssteuer Berlin - City Tax

Dolf747
Level 1
Berlin, Germany

Berechnung Übernachtungssteuer Berlin - City Tax

Hi, ich kann leider keine eindeutige Antwort finden, wie man die Übernachtungssteuer berechnet. Voraussetzung ist, dass ich keine USt zahle. Über welchen Betrag muss ich die Übernachtungssteuer bezahlen? Wie ich im Leitfaden lese, sind 'Vermittlungsprovisionen, sofern sie dem Gast vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt werden' auszuschließen. Was heißt das? Also ohne Servicegebühr da dieses seperat in Rechnung gestellt wird, richtig? Wie ist das mit der Gastgebergebühr? Muss darauf Übernachtungssteuer bezahlt werden, oder nur auf den Betrag, den ich von Airbnb überwiesen bekomme?

6 Antworten 6
Sebastian1159
Level 2
Berlin, Germany

Ich lese mal mit. Bin bisher davon ausgegangen, dass AirBnB die Berliner 5% Touristensteuer einbehält und an die Kommune abführt. Leider gibt es auf AirBnB wohl nicht die Möglichkeit, seine Reise als Geschäftsreise - also ohne die 5% - zu deklarieren. Oder habe ich etwas übersehen?

Seit 1. April 2024 unterliegen auch beruflich bedingte Übernachtungen der Steuer.

Doreen189
Level 1
Germany

Ich habe gerade das gleiche Problem und recherchier schon seit einer Stunde, auf welchen Betrag genau ich denn die Übernachtungssteuer in Berlin abführen muss.

 

In der Ausfüllhilfe des Senats steht es so:

Zu 6) Tragen Sie bitte hier die Summe der Nettoübernachtungspreise
(= Bemessungsgrundlage) ohne Umsatzsteuer, Provisionen und Übernachtungsteuer ein.
Insbesondere Stromkosten, Reinigungskosten sowie die Kosten für evtl. Bereitstellung von
Bettwäsche und Handtüchern gehören mit zum Nettoübernachtungspreis.
Nicht zum Übernachtungspreis gehören dagegen z. B. Kosten für Frühstück und weitere
Verpflegung, Kosten für die WLAN-Nutzung, Kosten für die Abstellmöglichkeit von
Fahrzeugen oder Kosten für die Überlassung von Sportgeräten und -anlagen.

Suche nach: Hinweise zum Ausfüllen der Übernachtungsteuer-Anmeldung (ÜnSt 2a) 

 

Da die Übernachtungssteuer für den Gast abgeführt wird, ist die Steuer aus Perspektive des Gastes zu berechnen. 

Der Gast zahlt das Entgelt für die Übernachtung + Reinigungsgebühr + Servicegebühr für Gäste.

Wenn 'Provisionen' von der Übernachtungssteuer ausgeschlossen sind, würde ich jetzt mal großzügig die Servicegebühr, die der Gast an Airbnb zahlt, rausrechnen.

Bleiben Zahlung für Übernachtung + Reinigung für die Bemessungsgrundlage.

Da aus der Perspektive des Gastes aus abgeführt wird, ist es meiner Ansicht nach nicht zulässig die Service-Gebühr für Gastgeber:innen abzuziehen.

 

Abziehen kann man dann aber noch Umsatzsteuer, sofern man umsatzsteuerpflichtig ist.

Also bei z.B. 100 € Übernachtungsentgelt 6,54 € und die Bemessungsgrundlage (Nettoübernachtungspreis) für die City Tax ist dann 93,46 €. Davon 5 % sind dann 4.65 €.

Noch nicht verstanden habe ich, ob man davon jetzt auch noch 7% berechnen und abführen muss. So zumindest steht es im 'Leitfaden Übernachtungsteuer' des Senats. 😒

 

Wenn man als Gastgeber nicht umsatzsteuerpflichtig, kann man auch keine Steuer von 7 € vom Brutto-Übernachtungsentgelt abführen. Die Bemessungsgrundlage ist dann netto = brutto, im Beispielfall also 100 €. Und die Übernachtungssteuer, die abgeführt werden muss, beträgt dann 5,00 €.

 

Wenn man ganz kleinlich ist, kann man von der Bemessungsgrundlage die Kosten für die WLAN-Nutzung raus rechnen. Bei Übernachtung von nur wenigen Nächten im Monat dürfte der Anteil aber gering sein.

 

Nachtrag:

 

Also es ist egal, ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.

Die abzuführende Übernachtungsteuer ist immer 5 €.

 

Bei Umsatzsteuerpflicht wird der Betrag lediglich aufgesplittet in Übernachtungsteuer und Umsatzsteuer auf Übernachtungsteuer und man darf dann die Umsatzsteuer auf Übernachtungsteuer  in seiner Umsatzsteuererklärung als Ausgabe geltend machen.

Juliane
Community Manager
Community Manager

@Dolf747 

 

Ich hoffe, die Diskussion hier hilft schon mal etwas weiter? 🤔

 

Danke an @Sebastian1159 und vor allem @Doreen189 für die ausführliche Beleuchtung inklusive Update.

 

Außer diesem Link hier, konnte ich auch nichts weiteres Offizielles finden. Da ist aber auch die Rede vom "Leitfaden" und somit wahrscheinlich nichts Neues für euch. 😁

 

Vielleicht aber für Mitleser und Suchende doch noch hilfreich. Hier übrigens auch der Hilfsartikel zu Berlin von Airbnb (da habe ich auch den Link gefunden).

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Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Dolf747, ich kann jetzt nur meine Sichtweise darlegen bzw. wie wir es in Wien gemacht haben.

 

Berechnungsgrundlage kann nur der Betrag sein den der Gastgeber vom Gast verlangt. Also die im Inserat aufscheinende Nächtigungsgebühr + ev. Reinigungsgebühr.

 

Die Servicegebühr die der Gast an airbnb zu leisten hat, ist ein Entgelt für

 die Leistungen von airbnb, ebenso die Gebühr die  airbnb vom Gastgeber fordert und der Einfachheithalber direkt  von der Nächtigungsgebühr einbehält.

 

Beide Gebühren haben daher mit der Verpflichtung des Gastes eine Übernachtungssteuer /Ortstaxe etc.  zu leisten, nichts zu tun.

 

Dem Betrag der von airbnb überwiesen wird ist also die Gastgebergebühr wieder dazuzurechnen. So wie es @Doreen189 schon geschrieben hat.

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