liebe Community,ich sehe bei den Auszahlungen von Airbnb imm...
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liebe Community,ich sehe bei den Auszahlungen von Airbnb immer wieder, dass ich nicht den vollen Preis für meine Buchungen be...
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Lieber @Till,-und -Jutta0, oder liebe Gastgeber Community, weiß jemand die Formel, wie man vermietete Tage und Quadratmeter für die Steuererklärung berechnet, wenn man 1 Zimmer im eigenen Haus vermietet? Damit man weiß, wieviel % der Haus-Unkosten man vom Gewinn abziehen kann. Ich, Annie aus Berlin würde sich über diese Information freuen.
Ich weiß nicht, ob mein "Super Link. Danke!" raus gegangen ist. Super Link! Danke !!!
@Annie137 wenn du jemand direkt ansprechen willst musst du nur das @ im Textfeld drücken und die Person auswählen , dann bekommt zB @Christa0 oder @Till-and-Jutta0 eine Nachricht .
Danke für deine Frage, @Annie137 , beschäftigt sie doch sehr viele Gastgeber*innen.
Vorausschicken muss ich jedoch, dass wir hier keine Rechtsberatung oder steuerliche Beratung geben dürfen, denn diese ist den Angehörigen der betreffenden Berufe vorbehalten.
Aber wir dürfen persönliche Erfahrungen austauschen.
Zu den Werbungskosten findest du auch im geschlossenen Bereich einige Beiträge, u.a. dort.
Meiner Berechnungsmethoden wurde von meinem Finanzamt bislang anerkannt.
Flächenberechnung: Ich nahm den Grundriss meiner Wohnung, zeichnete dort die ausschließlich von den Gästen benutzten Flächen, die Privatflächen von uns sowie die gemeinsam benutzten Flächen ein. Diese setzte ich dann zu 100 % / 0 % / 50 % an. Diese zählte ich entsprechend zusammen, setzte sie ins Verhältnis zur Gesamtfläche und kam auf einen Flächenanteil von bei uns unter 50 %. Diese Berechnung einschl. Grundriss sandte ich anfangs auch dem FA.
Zeitberechnung: Anfangs nahm ich nur die tatsächlich vermietete Zeit. Später nahm ich noch die Reinigungspausen dazu. Jetzt gehe ich zur angebotenen Zeit über. Dazu kommt noch die Zwangspause durch unsere Corona-VO. Das setze ich ins Verhältnis zu 365 Tagen.
Der Gag ist einfach: Mache es transparent und nachvollziehbar. Verheimliche nichts, sondern erkläre ehrlich. Das FA meldet sich dann schon, wenn etwas unklar ist, oder es korrigiert.
Vielen lieben Dank Till.
Jetzt differenziere ich bei den Werbungskosten noch zwischen Kosten, die 100% dem Gastgeben zugeordnet werden können (z.B. Möbel, Erhaltungsaufwendungen), und welche die nach den o.g. Formeln zeit- und flächenanteilig umgelegt werden (z.B. Hausgeld, Grundsteuer, Strom, AfA). Aber dazu findest du mit "Steuer" in der Suchfunktion auch viele Infos: https://community.withairbnb.com/t5/forums/searchpage/tab/message?advanced=false&allow_punctuation=f...
Danke!