Ich habe auf meinem PayPal Konto eine Abbuchung über 557€. I...
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Ich habe auf meinem PayPal Konto eine Abbuchung über 557€. Ich selbst habe nicht gebucht und auch meine Daten waren niemandem...
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Guten Tag,
hat einer schon diese Berechnung durchgeführt? Nehme ich einfach den Netto Gesamtmonatsbetrag durch die Tage und ziehe dann die Tage ab dem 22 vermieteten Tag ab? Vielen Dank für Antworten
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Wenn ich mich nicht irre dann gibt es die 21 Tage Regelung seit der Änderung zum 01.01.2025 nicht mehr....
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Auszug aus dem aktuellen Leitfaden PDF...
3.2 Kurzfristigkeit der Beherbergungsmöglichkeit
Für die Beurteilung der Kurzfristigkeit einer Beherbergung können die melderechtlichen Vorgaben herangezogen werden, die nach § 29 Absatz 1 Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht bei einem Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb auslösen. Von einer kurzfristigen Beherbergung ist somit auszugehen, wenn sie einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreitet.
Demzufolge sind auch Privatvermieter und Vermieter von Ferienwohnungen, die in diesem Zeitrahmen Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, stets als Beherbergungsbetrieb im Sinne des Übernachtungsteuergesetzes anzusehen.
Die vorzeitige Kündigung einer langfristig vereinbarten Beherbergung ist unschädlich und führt nicht zu einer kurzfristigen Beherbergung im Sinne des Übernachtungsteuergesetzes.
Sollte auf der der Hompage zu finden sein.
https://service.berlin.de/dienstleistung/326105/
Um auf deine Frage der Berechnung einzugehen ... Du verwendest die 2. Variante (bitte selber nachlesen ich suche das jetzt nicht raus wie der genaue Paragraph lautet) Hier werden 7,5% vom nettoübernachtungspreis berechnet. (Also im Elter Formular der Gesamtwert in die entsprechende Spalte eingefügt also Gesamtsumme aller Übernachtungen des Quartals) Aber das ist ja dem Formular zu entnehmen.
Fröhliches Gastgeben und ein schönes Wochenende!
Ja
gut
Dann setze ich dem Titel noch ein "Berlin" zu und hoffe, dass Berliner Gastgeber wie @Michael3255 (Huch, ein Hustenanfall...😉) da eine Antwort haben für dich. 😁
Wenn ich mich nicht irre dann gibt es die 21 Tage Regelung seit der Änderung zum 01.01.2025 nicht mehr....
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Auszug aus dem aktuellen Leitfaden PDF...
3.2 Kurzfristigkeit der Beherbergungsmöglichkeit
Für die Beurteilung der Kurzfristigkeit einer Beherbergung können die melderechtlichen Vorgaben herangezogen werden, die nach § 29 Absatz 1 Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht bei einem Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb auslösen. Von einer kurzfristigen Beherbergung ist somit auszugehen, wenn sie einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreitet.
Demzufolge sind auch Privatvermieter und Vermieter von Ferienwohnungen, die in diesem Zeitrahmen Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, stets als Beherbergungsbetrieb im Sinne des Übernachtungsteuergesetzes anzusehen.
Die vorzeitige Kündigung einer langfristig vereinbarten Beherbergung ist unschädlich und führt nicht zu einer kurzfristigen Beherbergung im Sinne des Übernachtungsteuergesetzes.
Sollte auf der der Hompage zu finden sein.
https://service.berlin.de/dienstleistung/326105/
Um auf deine Frage der Berechnung einzugehen ... Du verwendest die 2. Variante (bitte selber nachlesen ich suche das jetzt nicht raus wie der genaue Paragraph lautet) Hier werden 7,5% vom nettoübernachtungspreis berechnet. (Also im Elter Formular der Gesamtwert in die entsprechende Spalte eingefügt also Gesamtsumme aller Übernachtungen des Quartals) Aber das ist ja dem Formular zu entnehmen.
Fröhliches Gastgeben und ein schönes Wochenende!
Vielen Dank Michael und die auch noch einen schönen Restsonntag
Gruß Angela
Danke @Michael3255 fürs schnelle Einspringen!
Wie ich sehe, gefiel @Angela1122 die Antwort auch. Da musste ich mal nicht nachbohren und der "beste Antwort" Knopf wurde auch bereits betätigt. 😁👍