Hallo, Ich habe eine Anfrage eines Gastes bekommen mit Zeitr...
Hallo, Ich habe eine Anfrage eines Gastes bekommen mit Zeitraum und Preisangebot. Ich möchte das gerne annehmen, habe aber ke...
Hallo,
in diesem Beitrag soll es ausschließlich um die Umsatzsteuer gehen.
Das Thema Einkommensteuer und eine grobe Anleitung wie man die dazugehörige Anlage-V zur Einkommensteuer ausfüllt wurde bereits in dem im folgenden verlinkten Beitrag behandelt…
-> https://community.withairbnb.com/t5/forums/v3_1/forumtopicpage/board-id/gesetze-steuern/thread-id/83...
(DAS betrifft alle, die Einnahmen über Kurzzeitvermietung haben)
Das Thema Umsatzsteuer betrifft nur Gastgeber, die nicht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen können. Also so ziemlich alle, die Selbstständig sind.
Die UST ist leider ein besonders wirres und unverständliches Thema bei AirBnB.
In den deutschen FAQ findet man zwar überflüssige Hinweise wie das in Japan oder China gehandhabt wird, aber wie ein deutscher Gastgeber mit der UST umzugehen hat bleibt schleierhaft.
Ein Anruf beim AirBnB Support ergab, dass der Mitarbeiter diesbezüglich selber völlig ahnungslos war. Er hat meine Anfrage dann an die Finanzabteilung weitergeleitet.
Meine Anfrage lautet:
>>
Hallo,
als Selbstständiger Unternehmer sind auch meine AirBnB Einnahmen mit 7% UST zu besteuern, lt. Auskunft vom Finanzamt.
D.h., ich muss 7% UST auf meine Mieteinnahmen berechnen. In den AirBnB FAQ bleibt unverständlich, ob ich meine erhobene UST selber an das Finanzamt abführen muss, oder ob ich von AirBnB den Nettobetrag ausgezahlt bekomme, und AirBnB die Steuer in meinem Namen an den deutschen Fiskus abführt.
Es bleibt auch unverständlich, ob AirBnB die UST auf meinen Vermietungspreis oben drauf rechnet, oder ob mein angegebener Mietpreispreis der Bruttopreis ist, von dem AirBnB die UST heraus rechnet und ausweist.
Außerdem ist in den AirBnB FAQ immer nur die Rede von Mehrwertsteuer. Dabei kann ich eine Verwechslung mit der Umsatzsteuer für den unternehmerischen Bereich nur vermuten.
Ich bitte um genaue Erklärung, wie AirBnB die UST für die Mieteinnahmen UND für die Servicegebühren in den Rechnungen und im OnlineAngebot an die Gäste ausweist und kenntlich macht, und von wem die UST an den deutschen Fiskus abgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Mark
<<
Ich halte euch auf dem Laufenden wie es weiter geht ...
@Sabine-Ingrid0, ich gebe fast 40 Jahr Umsatzsteuererklärungen ab, und sage Dir dass du falsch liegst und es bereuen wirst bei einer Steuerprüfung.
Was Alex und Daniel falsch gemacht haben. Sie haben gesagt ich habe es immer so gemacht also muss es stimmen.
Auch wenn du es nicht wahrhaben möchtest, Airbnb Irland - du Deutschland -Reverse charge .
Das Finanzamt wird Dir sagen: Wir haben mit ihnen gar nichts ausgemacht. Sie beziehen ein Dienstleistung aus Irland, wir bekommen von dort keine USt. und hier gilt reverse charge und jetzt zahlen.
Ich möchte mich mit Dir auch nicht streiten, nur dass du dich später an die Diskussion erinnerst, da du für viele Jahre nach bezahlen wirst.
Dazu dient ja dieses Forum, und Daniel hat in seinem Resumee am Ende den Sachverhalt klar erklärt, damit andere nicht auch auf die Nase fallen. Was ich am wenigsten verstehe, es kostet dich nicht mal was das umzustellen, und trotzdem willst du lieber Steuern hinterziehen, das ist doch unlogisch.
Wie kommst Du denn darauf dass ich Steuern hinterziehe ??? Jetzt halt aber mal die Luft an !!!
Ich habe meinen Steuerberater diesbezüglich schon gefragt und er hat gesagt ich brauche keine UstID weil es für mich absolut nichts bringt .. und wenn er das sagt wird es schon stimmen.. die sind ja auch nicht blöd.
Dass Airbnb Millionen Euro an Mw-Steuern bei deutschen Gastgebern einzieht und diese dann gesetzeswidrig nicht an das Finanzamt abführen soll (!) ist etwas das nicht sein kann und nicht sein darf, ein handfester Skandal der mit Sicherheit längst publik wäre.. davon gehe ich zumindest aus.
Es schwirren einfach zuviele Falschinformationen im Netz herum und was in manchen Foren von manchen mitgeteilt wird darf man ruhig auch mal kritisch sehen.
Für mich ist das ganze eigentlich Glasklar:
Die Umsatzsteuer muss abgeführt werden, entweder von Airbnb oder von mir (bei reverse-charge) .. aber sicher nicht 2 mal von mir.
PS.: Airbnb verlangt ja auch von den Gästen eine Umsatzsteuer auf die Buchung..., führt sie die dann auch nicht ab ???
@Sabine-Ingrid0, mein Steuerberater ist anderer Meinung da haben wir also schon 2 verschiedene Meinungen.
Die Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommt nicht dein Steuerberater sondern du.
Das etwas nicht sein soll heißt nicht dass etwas nicht sein kann. Du möchtest ein Beispiel? Alle Tesla Ladesäulen in Deutschland sind illegal und dennoch macht der Staat nichts. Denen passiert nichts, aber uns kleinen reißt der Fiskus den A... auf.
Nachdem was hier im Thread steht und was @Jörg8 betont, ist meine Behauptung vermutlich richtig, weil ansonsten der deutsche Fiskus für den airbnb Service zwimal Mehrwertsteuer bekäme von airbnb wie wi rbeide geglaubt haben und dann noch einmal in der Nachforderung vom Gastgeber, der keine ID hinterlegt hat.
Aber kann man diese Frage nicht einfach an airbnb stellen?
@Karl938, der Fiskus kassiert nicht zweimal die MwSt, das ist ja die Crux bei der Sache wie Daniel berichtet, da airbnb die Steuer ja nicht abführt und auf das europäische Steuerrecht und die Anwendung des Reverse-Charge verweist.
Daniel wurde dies beim Finanzamt so erklärt: Airbnb stellt eine Rechnung mit MwSt aus, führt diese aber nicht ab. @Sabine-Ingrid0 haben eine Rechnung mit der ausgewiesenen MwSt und verrechnet diese mit ihren 7% Umsätzen, führt die 19 % nicht ab obwohl es eine EU Transaktion ist.
Damit hat niemand die 19% gezahlt die sich Sabine-Ingrid über den Vorsteuerabzug auszahlen lässt.
Damit ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
Nun steht das Finanzamt vor der Wahl sich mit einem ausländischen Milliardenkonzern rumzuschlagen, oder wie es das deutsche Steuerrecht vorsieht, sich das Geld von Sabine-Ingrid ganz einfach per Zahlungsbefehl zurückzuholen, oder bei Weigerung Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu erstatten.
Genau so ist es bei Daniel und Alex passiert. Ich will hier auch niemanden beschimpfen Sabine-Ingrid, ich gebe euch nur einen guten Rat und erkläre Detailgenau wie der Sachverhalt ist und warum dies so ist. Ich habe mich damit beschäftigt (mit Steuerberater) nachdem Daniel und Alex ihr Problem hier eingestellt hatten. Ich war ja vorher der gleichen Meinung wie ihr, das könnt ihr ja aus dem thread rauslesen, ich habe mich aber belehren lassen, und musste meine Meinung ändern, da das Finanzamt
1. Recht hat
2 am längeren Hebel sitzt
3. Steuerberater dafür nicht haftbar gemacht werden können,
weil du als Steuerpflichtiger die Steuerklärung unterschreibst und damit die Arbeit des Steuerberater absegnest.
Daniel und Alex haben übrigens zur Antwort bekommen, sie sollen sich ihr Geld von airbnb zurück holen.
Kurzer Hinnweis, Steuer kann 10 im nachhinein eingefordert werden,
Geldforderungen unter Geschäftspartner nur 3 Jahre.
7 Jahre, inclusive aller Zinsen welche das Finanzamt verlangt sind in jedem Fall dann verloren.
Stell doch mal den Link von Daniel und Alex hier ein dass man sich ein Bild machen kann.
PS.: Selbstverstädlich ist das alles nur Diskussion
@Sabine-Ingrid0, das habe ich vorhin bereits getan.
Du hast doch damals selbst mit ihnen diskutiert und da schon nicht geglaubt was sie schreiben da du in gleicher Weise die Steuererklärung machst.
Hallo Zusammen,
Hallo @Jörg8 und @Sabine-Ingrid0 ,
ich habe die Frage der Weiterleitung der Mehrwertsteuer direkt airbnb gestellt.
Sie bestätigen mir, dass sie die Steuer ordbnungsgemäß an den deutschen Fiskus abführen (siehe Anhang). Das werde ich so auch meinem Finanzamt gegenüber verwenden. [ich hatte ein paar Monate keine ID hinterlegt].
Damit ist nicht einzusehen, warum wie im Thread beschrieben das FA diesen Betrag noch einmal vom Gastgeber haben will. Meine Vermutung wurde nicht bestätigt, sondern widerlegt.
Die Aussage des Supports bestätigt noch einmal die Informationen aus dem Hilfecenter (siehe unten).
Beste Grüße Karl
@Karl938, das ist wie in der Kirche nun eine Glaubensfrage.
Da stehen 2 Finanzämter die sagen, dass in Ihren Ämtern keine UsSt von airbnb eingeht und verlangen von den Gastgebern die Rückzahlung. Denkst du die wissen nicht wer bei Ihnen Steuern bezahlt?
Du hast die Aussage vom deutschsprachigen support der kaum Kontakt nach Irland oder San Franzisko hat, über den alle das ganze Jahr schimpfen, dass er keine Ahnung hat, und siehst dies nun als Beweis, dass die USt. abgeführt wird.
Bin gespannt wie das Finanzamt reagiert wenn du sagst: "Aber der support hat doch gesagt airbnb würde die USt abführen".
Ob du das riskieren möchtest und damit durchkommst wird interessant zu sehen sein.
Ich habe übrigens gestern, da er eh da war, nochmal mit dem Steuerberater gesprochen. Airbnb droht maximal ein zweistelliges Bussgeld wegen der Ausstellung falscher Rechnungen,aber kein deutsches Finanzamt würde versuchen dies im Ausland einzutreiben, da die Kosten den Wert übersteigen.
Der Gastgeber hingegen hat sich Steuer erstatten lassen welche nie bezahlt wurde, das ist Steuerhinterziehung mit allen Folgen. Der Gastgeber kann sich auch nicht darauf berufen er hätte nicht gewusst dass airbnb die Steuer nicht abführt, da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, und seit über einem Jahrzehnt die verpflichtende Anwendung des Reverse-Charge bei EU-Geschäften gilt.
Übrigens das viele Schreiben hier hätte jeden mehr Zeit gekostet als die Beantragung einer Steuer ID und damit ist man kostenlos, risikolos und sicher auf der richtigem Seite. Daher verstehe ich die lange Diskussionen hier gar nicht.
Da jeder hier weiß welches Risiko man bei dieser Steuerdeklarierung eingeht kann jeder machen was er möchte. Ich hingegen muss euch widersprechen, da ich die Rechtslage wie das Finanzamt sehe, und neuen Hosts die sich informieren möchte welche Risiken damit verbunden sind und diese nicht in die gleiche Steuerfalle treten.
Jeder dritte Steuerbescheid in Deutschland ist falsch !
Dafür habe ich eben meinen Steuerberater, er rechnet es immer vor und sollte mal das Finanzamt, was nur einmal in meinem langen Leben vorgekommen ist, auf einen anderen Betrag kommen, legt er für mich fach- und sachgerecht Widerspruch ein und es konnte bisher immer zu meinen Gunsten geklärt werden.
@Gerlinde0 ja schon, aber ich denke auch an die vielen Gastgeber:innen die eine kleine Rente haben und nur ein Zimmer in ihrer Wohnung vermieten um die Rente aufzubessern.
Wenn die dann einen Steuerberater brauchen , wird von den Mieteinnahmen vielleicht nicht mehr viel übrig bleiben... denn Steuerberater sind keine Samariter.
Wenn sie dann wegen der USTID (bzw reverse charge) auch noch eine Umsatzsteuererklärung machen müssen wird vielen die Lust komplett vergehen oder der Mut verlassen... denn nicht jede/jeder kommt zurecht mit diesem Papierkram um Nichts.
Na ja, wenn man vermietet, ist es ja so wenig auch nicht, die meisten hier vermieten viel mehr als ich. Da lohnt sich ein Steuerberater schon. Besser, als wenn dann Nachforderungen kämen.