Gast kommt aus Corona-Risikogebiet, woher weiß ich das?

Brigitte87
Level 6
Burgau, Germany

Gast kommt aus Corona-Risikogebiet, woher weiß ich das?

Ich hatte eine Anfrage von einem Mann, von dem ich zwar weiß, wo er seine Heimatadresse hat, aber nicht, wo er als Monteur in letzter Zeit gearbeitet hat. Da in Bayern ein Übernachtungsverbot für Personen aus Risikogebieten (Dies kann sich ja auch täglich ändern.) ausgesprochen werden soll, fühle ich mich überfordert.

Da ich zwei Zimmer mit Gemeinschaftsbad habe, bat ich den Mann (s. o.) mir zu bestätigen, dass er sich um äußerste Sauberkeit, besonders im Bad, bemühen und jeglichen Kontakt zu der Ärztin im anderen Zimmer aus Sicherheitsgründen vermeiden würde. Meine Begründung: Diese könnte bei einer Erkrankung Patienten im Krankenhaus anstecken, aber auch mein Mann und ich gehören zu den "Personen mit erhöhtem Risiko". Er hat mir andere Dinge geschrieben, aber meine Bitte nicht bestätigt. Deshalb wollte ich ihn nicht beherbergen.

Ich fände es gut, wenn Gäste beim Buchen bestätigen müssten, dass sie sich an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen. Wenn sie dazu nicht bereit sind, wäre das für mich ein Grund den Gast des Hauses zu verweisen.

Ob ich da von AIRBNB Probleme bekommen könnte? Wer kann mir das verraten? Schon mal danke für Ratschläge!

24 Antworten 24

@Brigitte87  ganz einfach gesagt... wenn du nur ein Bad für zwei Gästezimmer hast solltest auch nur ein Gästezimmer als geschlossene Einheit inkl. Bad vermieten.

WG-Zimmer sind eigentlich schon seit März 2020 verboten weil die Abstandsverordnung nicht eingehalten werden kann.

Wenn sich deine /nicht verwandten) Gäste gegenseitig anstecken kannst du grossen Ärger bekommen (auch finanziell).... da würde ich mir um Airbnb-Sanktionen weniger Sorgen machen.

 

Da gibts nähere Info :

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

§§§ 74,75,76

u.a. Verstoss gegen Einhaltung der besonderen (Hygiene-)Anforderungen bei gewerblichen Veranstaltern (§ 19 Nr. 4
i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs.
1 Satz 2 oder § 12 Abs. 2 Satz 2

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Brigitte87: und auch hier stellt sich die Frage:

kommt es touristisch oder beruflich (Montuer) und was sagt der Gesetzestext

zu beruflichen Beherbungen - da werde ich leider auch nicht  schlau

@Veronica-and-Richard0  Ich würde sagen das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle , auch Monteure haben ein Recht auf eine gesunde Unterbringung und die Abstandsregeln gelten für jeden... egal ob beruflich oder privat.... Einzig das Reiseverbot gilt nicht für Systemrelevante Berufe.

@Sabine-Ingrid0: aber ohne Unterkunft koennen die Berufstaetigen nicht anreisen und verhungern dann ohne Job - was auch nicht zielfuehrend ist

Brigitte87
Level 6
Burgau, Germany

Herzlichen Dank allen, die geantworter haben.

 

@Sabine-Ingrid0,ja, das sehe ich auch so: 

"aber ohne Unterkunft koennen die Berufstaetigen nicht anreisen und verhungern dann ohne Job - was auch nicht zielfuehrend ist" 😊

 

Was aber wohl nicht stimmt ist, dass man zu jedem Zimmer nun ein eigenes Bad anbieten MUSS. Das ist wohl eine Empfehlung. Ich habe mich gestern bei einer "Professionellen" schlau gemacht.

Wir vermieten auch keine WG, die Mieter kochen, essen, schlafen  und benützen das Bad getrennt, also von wegen Abstandsregeln, kein Problem. Die zeitiche Benutzungsabsprache hat sonst auch immer gut funktioniert.

Da müssten in Gaststätten ja jedem Gast eine eigene Toilette zur Verfügung gestellt werden.

 

Ich denke, ein bisschen Verantwortung kann man den Gästen selbst auch abverlangen, und wenn sie nicht gewillt sind (und mir das vorher nicht bestätigen!!!), sich entsprechend der derzeitigen Vorgaben zu verhalten, nehme ich sie nicht (auch wenn sie, wie der vor ein paar Tagen behauptete 4 - 5 Wochen buchen zu wollen).

Es gibt ja überall welche, die nur an Verschwörungstheorien glauben und das Gegenteil machen.

 

@Veronica-and-Richard0, heute steht bei uns in der Zeitung eindeutig, dass es sich nur um Urlaubsreisende handelt bei dem Unterkunftsverbot.

 

 

@Brigitte87  in jedem derzeit vermieteten Hotelzimmer gibt es ein eigenes Bad , Jugendherbergen mit gemeinsamen Bädern mussten schließen.

Du (oder deine "Professionelle") kennt(st) aber schon den Unterschied zwischen einem einzelnen Bad und mehreren Toiletten in einer Gastronomie ?

Du hast gefragt , ich habe geantwortet , darüber diskutieren will ich aber nicht weil diese Fragen nicht zum ersten mal kommen und sich da gerne jeder etwas zusammenreimt wie es ihm gefällt.... kaum einer macht sich die Mühe das Seuchenschutzgesetz mal richtig durchzulesen... geschweige denn die Strafen bei Missachtung.

Hast du zB ein Hygienekonzept erstellt ?

Wenn Ja, hättest du festgestellt dass deine Art der Vermietung nicht den Vorschriften entsprechen kann.

Brigitte87
Level 6
Burgau, Germany

@Sabine-Ingrid0,

danke, dass du dich so engagierst und versuchst Leute zu informieren.

Aber ich habe keine Jugendherberge, sondern nur 2 Zimmer!

Ich versuche das beste für meine Mieter und habe das Hygienekonzept studiert, allerdings eine Schutzkleidung habe ich mir noch nicht zugelegt.

Übrigens, es gibt auch ständig wieder Veränderungen:

Kürzlich hat mich ein ehemaliger Gast auf der Durchreise besucht und erzählt, dass er als Fahrradreisender  in Jugendherbergen wohnt. Nun habe ich nachgeschaut und das gefunden:

 

"Mit den kürzlich beschlossenen Lockerungen für Hotelbetriebe und Jugendherbergen können ab sofort auch wieder Gemeinschaftssanitäranlagen genutzt werden. Durch Trennwände zwischen den Duschen (oder Duschkabinen), WCs und Waschbecken stellen wir sicher, dass auch hier der notwendige Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Gästen gesichert ist."

 

Ja, man kann nicht alles wissen, nichts für ungut!

@Brigitte87  kannst du bitte den Link zu dem oben genannten Text hier einstellen .

Der Sinn dieses Forums ist es uns gegenseitig zu informieren , irgendwelche Textauszüge ohne Nennung der Quellen bringen uns nicht weiter.

Es ist durchaus bekannt dass sich viele Anbieter von Unterkünften nicht an die Vorschriften halten , was im Endeffekt uns allen schadet.

Wie in dem Text aber erkennbar ist , handelt es sich um eine Unterkunft mit mehreren Duschen (im Gegensatz zu deiner Unterkunft) , so dass man sich aus dem Weg gehen kann , diesen gravierenden Unterschied scheinst du nicht verstehen zu wollen.

 

PS: Ich engagiere mich übrigens u.a.auch deswegen, weil ich nicht will , dass wegen einigen schwarzen Schafen alle privaten Unterkünfte generell geschlossen werden oder eine offizielle Abnahme benötigen.

Brigitte87
Level 6
Burgau, Germany

https://bayern.jugendherberge.de/covid-19-informationen/

Wie werden Toiletten / Duschen genutzt?

Hier den Link zur allgemeinen Information nachzulesen.

 

@Sabine-Ingrid0 


Wie in dem Text aber erkennbar ist , handelt es sich um eine Unterkunft mit mehreren Duschen (im Gegensatz zu deiner Unterkunft) , so dass man sich aus dem Weg gehen kann , diesen gravierenden Unterschied scheinst du nicht verstehen zu wollen.



Stimmt, deine Logik verstehe ich nicht, dazu bin ich wahrscheinlich zu blöd. Ich weiß nur, dass es bei mir nur 2 Personen sind und in der Jugendherberge????

 

Für mich ist die Sache nun erledigt.

Ute42
Level 10
Germany

 

@Brigitte87   

 

Ich muß sagen, daß ich deinen Text nicht wirklich verstehe. Zunächst einmal schreibst du in deiner Überschrift::

 

  • Gast kommt aus Corona-Risikogebiet, …........

 

Dir ist also bereits bekannt, daß der Gast aus einem Risikogebiet kommt, denn

  • „von dem ich zwar weiß, wo er seine Heimatadresse hat“,

 

Also offensichtlich ist es so, daß dieser Gast seine Heimatadresse in einem Landkreis hat der Risikogebiet ist und das weißt du. Ich verstehe gar nicht warum du an dieser Stelle überhaupt weiterschreibst. Du darfst doch diesen Gast nach der derzeit gültigen Corona-Verordnung der Bayerischen Staatsregierung überhaupt nicht beherbergen.

 

 

Aber gut, machen wir mal trotzdem weiter.

 

  • …... bat ich den Mann (s. o.) mir zu bestätigen, dass er sich um äußerste Sauberkeit, besonders im Bad, bemühen …........ würde

 

Und was nützt dir diese Bestätigung? Der Mann bestätigt dir das also schriftlich, in der Praxis hält er sich aber einfach nicht daran. Ich weiß nicht ob es dir schon mal aufgefallen ist, daß nicht alle Menschen die einem etwas versprechen diese Versprechen dann auch einhalten. Ein typisches Beispiel sind Heiratsschwindler.

 

 

Aber jetzt kommt der eigentliche Hammer.

 

Du vermietest also 2 Zimmer in deinem Haus und die Gäste dieser beiden Zimmer teilen sich das Bad. Und eine dieser beiden Personen ist eine Ärztin, der du jetzt einen reisenden Handwerker einquartieren willst. Ist das dein Ernst?

 

Wie wäre das denn in der Praxis? Es ist 6:30 Morgens und bei der Ärztin und dem Handwerker klingelt der Wecker. Als erster geht der Handwerker ins Badezimmer und hält sich dort 10 bis 15 Minuten auf. Dabei bläst er seine möglicherweise coronaverseuchten Aerosole in einen 8qm großen Raum. 10 Minuten später geht dann die Ärztin in dieses Bad und atmet diese Aerosole ein.

 

Wenn diese Ärztin sich bei dem Handwerker ansteckt, dann kann sie anschließend jede Menge Risikopatienten infizieren und in ihrem Krankenhaus eine ganze Abteilung lahmlegen.

 

Das was du da machst kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.

 

 

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Ute42 

Wenn du etwas vorwerfen möchtest dann doch bitte dem Gast ( Ärtztin ) diese hat das Zimmer gemietet mit dem Wissen das ein Bad mit dem Bewohner des anderen Zimmers  geteilt werden muß ( Steht in der Beschreibung des Inserates ),und diese Fachfrau sollte doch am besten die Situation beurteilen können.Warum dann hier die Schuld beim Gastgeber suchen.

Wenn ich richtig lese gibt es bei dir auch für 3,3 Gäste ein Bad bei Vollbelegung ( keine Familie,Verein, Arbeitskollegen oder einfach nur Freunde ) auch hier sehe ich eine hohe Ansteckungsgefahr,gerade nach dem Aufstehen wenn man sich gegenseitig die WC- Klinke in die Hand gibt.

Brigitte87
Level 6
Burgau, Germany

@Wolfgang12 

 

Danke Wolfgang, das ist schön, dass nicht alle auf mir rumhacken, ich komme mir schon wie eine Verbrecherin vor!

 

@Ute42 

 

Das sollte eine Frage sein, die ich da gestellt habe!!!!

Wie soll man das wissen, woher der zukünftige Gast kommt, manchmal steht kein Ort dabei, außerdem wäre in diesem Fall (Ich wusste, kein Corona hot spot!)!!!  wichtiger gewesen zu wissen, wo er die letzten Tage gearbeitet hat. Aber die Infos, die man von Airbnb bekommt, sind  spärlich. Außer einem Vornamen hatte ich nichts.

 

Meine Überlegung war, ob Airbnb an die Unterkunft-Suchenden appelliert sich im Vorfeld schlau zu machen über die aktuellen Gegebenheiten.

 

Die Anfrage kam vor einer Woche, hat sich schon lange erledigt. Da ich keine Sofortbuchung anbiete, hatte ich die Möglichkeit Fragen zu stellen und hatte mich dagegen entschieden.

 

Fakt wäre gewesen:

Er Arbeitsbeginn 6.30 Uhr, ca. 1/2 Stunde Anfahrtszeit = Bad in jedem Fall ab 6 Uhr frei,

sie steht um kurz nach 7 Uhr auf = genug Zeit zum Lüften.

Er wollte ca. 5 Wochen buchen, also eine ziemliche Konstante im Ablauf.

 

@Wolfgang12 

 

 

Aber die Ärztin muss ich z. T. auch in Schutz nehmen.

Sie ist seit August bereits da (da war noch nichts los mit hot spots), hatte dieses Angebot (Spezialklinik) hier zu arbeiten, aber bis kurz vorher noch keine Unterkunft, hatte sich die Gegebenheiten bei uns angeschaut (kein airbnb-Gast). Sie wohnt eigentlich in München, hat kein Auto, müsste mit dem Zug 100 km fahren, dann vom Bahnhof eine 1/2 Stunde zu Fuß. Das ist nicht machbar. Sie ist nach wie vor auf der Suche nach was anderem, was aber fußläufig zu erreichen sein sollte, bis jetzt erfolglos. Als Anfängerin und doppelter Haushaltsführung kann sie sich kein Hotel leisten.

Eine größere Gefahr wäre wohl, wenn sie täglich öffentliche Verkehrsmittel benützen würde.

 

@Ute42, @Sabine-Ingrid0 , @

ist das schon bekannt, dass das Krankenhaus-Personal nicht unter er Glas-Gocke lebt?

 

Alle Krankenhaus-Mitarbeiter gehen nach der Arbeit nachhause, leben dort mit anderen Menschen zusammen, die wieder woanders arbeiten. Es wäre wohl blauäugig zu denken, dass sie nicht auch zu Veranstaltungen gehen, dort ebenfalls wieder andere Leute treffen!

 

Ich bin schon lange im "Geschäft" und alt genug, dass ich keine unüberlegten Dinge mache, aber man muss natürlich auch die Kirche im Dorf lassen!

Ute42
Level 10
Germany

.

@Brigitte87 

 

Da du dich letzte Woche gegen die Unterbringung dieses Monteurs entschieden hast, brauchen wir uns über diese Sache nicht mehr unterhalten.

 

Du schreibst:

 

  • Meine Überlegung war, ob Airbnb an die Unterkunft-Suchenden appelliert sich im Vorfeld schlau zu machen über die aktuellen Gegebenheiten.

 

Meiner Meinung nach ist es für airbnb unmöglich für ca. 200 Länder dieser Erde Unterbringungsbestimmungen die sich wöchentlich ändern nachzuvollziehen und/oder die Gäste darauf aufmerksam zu machen.

 

Was airbnb macht oder nicht macht, spielt auch gar keine Rolle. Du, liebe Brigitte, mußt die in Bayern geltenden Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe beachten. Dazu solltest du dir unbedingt die neueste Bayerische Infektionsschutzverordnung durchlesen, die @Udo6 gerade woanders verlinkt hat. Das was in dieser Verordnung steht gilt für alle deine künftigen Vermietungen, solange bis eine neue Verordnung herauskommt. Die Bußgelder beim Verstoß gegen die Verordnung sind ganz schön hart.

 

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/562/baymbl-2020-562.pdf

 

Es geht mittlerweile nicht mehr nur darum ob ein Gast aus einem Risikogebiet kommt, es geht inzwischen auch darum ob Gäste miteinander verwandt sind. Ich kenne die Verhältnisse in deiner Unterkunft nicht, auf den ersten Blick würde ich sagen, daß du das zweite Zimmer nicht an fremde Personen vermieten darfst. Möglicherweise darfst du überhaupt nicht mehr vermieten.

 

Du mußt dir unbedingt diese Verordnung durchlesen, sie ist ausgedruckt 14 Seiten lang, und dann für dich entscheiden, ob du 2 Zimmer, 1 Zimmer oder gar nicht mehr vermieten darfst.

 

 

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