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Hallo, wir sind ein Campingplatz und vermieten seit 2 Jahren auch Unterkünfte. Das Konto ist auf den Geschäftsführer angemeld...
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Hallo, Airbnb führt für unsere Ferienwohnung die besagten 21% Pauschalversteuerung ab. Nun habe ich gelesen, das im ital. Steuerrecht diese Steuern bei Ehepartnern getrennt hälftig anzugeben sind. Das Splitten auf beide Ehepartner ist bei Airbnb aber nicht möglich, sodass ein Ehepartner 50% zuviel Steuern zahlt, der andere hingegen auf seine Steuernummer nichts bezahlt und damit säumig wird. Wie kann man das lösen? Die Steuerberatung meint man müsse ebend die Hälfte der Steuern doppelt bezahlen und nach 2-3 Jahren bekommt man die zuviel gezahlten Steuer wieder. Das kann aber wohl nicht die Lösung sein. Hat sich jemand mit der Problematik bereits beschäftigt? LG Anna
[Verschoben aus diesem Thema]
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Vielen Dank liebe @Juliane für deine Wertschätzung.
Auch für italienische Gastgeber gibt es keine andere Lösung. Das hängt aber eng zusammen mit der Tatsache, dass es nicht möglich ist, auf Airbnb verschiedene Steuernummern einzutragen und anteilmäßig für jeden Miteigentümer eine Steuerklärung zu erhalten.
Bevor Airbnb dazu verurteilt wurde, die Quellensteuer einzubehalten, an den italienischen Staat zu entrichten und dann die entsprechende Steuerklärung auszustellen, war das kein Problem für die italienischen Gastgeber: jeder Miteigentümer erklärte anteilmäßig in seiner Steuererklärung die Einnahmen der Kurzzeitvermietung.
In Deutschland wird das ja sicher auch so gehandelt mit der Steuerklärung bei Miteigentümern einer Immobilie, bloß in Deutschland (und anderen Ländern) ist Airbnb nicht dazu verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an den Staat zu entrichten. Dass nur eine Steuerklärung über die gesamten Einnahmen an einen einzelnen Miteigentümer erfolgt, ist ausschließlich eine Entscheidung von Airbnb. .
Es liegt also nicht an der besch…. italienischen Steuervorschrift sondern an Airbnb, dass es nicht in der Lage ist, eine Steuerklärung für jeden einzelnen Miteigentümer anteilmäßig auszustellen.
@Gregor724
@Gregor724 Hast du das im heutigen Rundschreiben der SGI gelesen? Dort wurde nämlich genau diese Thematik aufgegriffen. Als eine Lösung wurde das Anlegen eines zweiten Inserats erörtert. Hast du dich damit schon mal befasst?
Ja, das Schreiben habe ich erhalten, aber wie soll das funktionieren? 2 Inserate für die gleiche Wohnung? Das neue Inserat hätte dann keine Bewertungen und ich denke nicht das die Einnahmen auch nur annähern gleich wären. Das ist eine völlig besch... Steuervorschrift.
Danke für den Link! Wahrscheinlich nichts Neues für euch Gastgeber in Italien, aber wer weiß, wer mitliest und so eine weitere interessante Quelle für Informationen gefunden hat. 🤩
Hallo @Gregor724 ,laut Finanzamt hier in Italien gilt folgende Regel:
“Wenn der Mietvertrag nur von einem der Eigentümer abgeschlossen wurde und die Quellensteuer folglich nur für diesen erhoben und zertifiziert wurde, kann nur der Miteigentümer, der den Mietvertrag abgeschlossen hat, die angefallene Quellensteuer von seinen Gesamteinkünften abziehen oder die Erstattung der höheren Quellensteuer verlangen, die auf den ihm nicht zuzurechnenden Teil der Einkünfte angefallen ist, wenn er nicht berechtigt ist, diese von der auf die Einkünfte gesamt zu zahlenden Steuer abzuziehen.
Die übrigen Miteigentümer müssen die ihnen zuzurechnenden Einkünfte bei der Abgabe der Steuerklärung anteilig versteuern, indem sie die Pauschalbesteuerung oder die normale Besteuerung anwenden.“
Die Steuern sind abgeführt worden, alles klar und richtig. Aber, Airbnb führt die Steuern natürlich pauschal nur für einen Eigentümer ab, da aber beide Eigentümer eine Steuernummr haben und anteilig versteuern müssen, hat der eine alles bezahlt der andere nichts, normalerweise machst das ja noch kein Problem, da man ja gemeinsam Veranlagt wird. Nicht so in Italien. Das Problem, die zuviel gezahlten Steuern für den vermietenden Ehegatten bekommt man wieder (lt. Steuerbüro kann das 2-3 Jahre (!) dauern) der ander muss die Steuern hälftig zahlen, eine Anrechnung oder Verteilung ist inicht vorgesehen. Nun kann man sich vorstellen, das diese Regelung leicht in den 5-stelligen Bereich in einer teuren Gegend gehen kann. Diese Problem wurde durch das Finanzamt erst verursacht, vorher konnte man die Steuererklärung einfach gemeinsam machen unter Angabe beider Steuernummern, da ist aber vorbei seit Airbnb die Steuern direkt abführt.
Danke dir, @Angela1056, beim Thema Italien immer sofort einzuspringen. Ich freue mich immer, wenn dein Name erscheint, denn da weiß ich, selbst ich kann es verstehen und lerne was dazu. 🤩
Beim Lesen des Themas dachte ich ans italienische CC, aber wenn das dort mit Lösungen besprochen worden wäre, hättest du es bestimmt erwähnt. Das betrifft ja jetzt nicht nur ausländische Gastgeber denke/hoffe ich. 🤔
Vielen Dank liebe @Juliane für deine Wertschätzung.
Auch für italienische Gastgeber gibt es keine andere Lösung. Das hängt aber eng zusammen mit der Tatsache, dass es nicht möglich ist, auf Airbnb verschiedene Steuernummern einzutragen und anteilmäßig für jeden Miteigentümer eine Steuerklärung zu erhalten.
Bevor Airbnb dazu verurteilt wurde, die Quellensteuer einzubehalten, an den italienischen Staat zu entrichten und dann die entsprechende Steuerklärung auszustellen, war das kein Problem für die italienischen Gastgeber: jeder Miteigentümer erklärte anteilmäßig in seiner Steuererklärung die Einnahmen der Kurzzeitvermietung.
In Deutschland wird das ja sicher auch so gehandelt mit der Steuerklärung bei Miteigentümern einer Immobilie, bloß in Deutschland (und anderen Ländern) ist Airbnb nicht dazu verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an den Staat zu entrichten. Dass nur eine Steuerklärung über die gesamten Einnahmen an einen einzelnen Miteigentümer erfolgt, ist ausschließlich eine Entscheidung von Airbnb. .
Es liegt also nicht an der besch…. italienischen Steuervorschrift sondern an Airbnb, dass es nicht in der Lage ist, eine Steuerklärung für jeden einzelnen Miteigentümer anteilmäßig auszustellen.
@Gregor724
Danke dir für die weiteren Erklärungen dazu. 💡 Es wäre interessant da mal zu wissen, wieviele Gastgeber es betrifft. So ganz unüblich ist es doch sicherlich nicht...🤔
@Gregor724 / Anna
Bitte nicht wundern, ich habe deine Frage in ein eigenes Thema verschoben. Zwar passte es thematisch zwar schon ganz gut, aber die Frage ist ja schon eine andere.
Bitte lass es mich wissen, wenn ich den Titel etwas knackiger formulieren soll. 😊
Hallo Angela, ja das stimmt wohl, aber man wird verdonnert entweder viel mehr zu zahlen als man muss, oder zahlt hinterher hohe Strafen und Verzugszinsen. Das obwohl nichmal ein Steuerschaden entstanden ist, verrückt! Hinzu kommt noch, das wnn man nur Kurzzeitvermietunen über Airbnb macht, nicht mal eine Steuererklärung notwendig wird... verrückt!