Italien 2022-2023 Mieteinnahmen (Kurzzeitvermietung) versteuern in Italien

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Italien 2022-2023 Mieteinnahmen (Kurzzeitvermietung) versteuern in Italien

Hallo,

wer hat in Italien Kurzzeitvermietung 2022 und 2023 gemacht und weiss, wie die Versteuerung funktioniert (welche Formulare, welche Kontonummer)?

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Angela1056
Top Contributor
Linarolo, Italy

Ciao @Anja1550 , ich würde dir dringend raten, dich an einen italienischen Steuerberater zu wenden. Für die Vermietungen von 2022 kannst du eine Berichtigung mit Buße (ravvedimento) beantragen, die Steuer für Vermietungen in 2023 fällt erst 2024 an. Die genauen Termine kennt der Steuerberater. 
Ab Januar 2024 ist Airbnb verpflichtet, die 21% Vorsteuer einzubehalten und an den italienischen Staat abzuführen. Das bezieht sich auch auf  Reservierungen im Jahr 2023 die für einen Aufenthalt im Jahr 2024 gelten. Die Vorsteuer wird auf den Bruttobetrag (Miete + eventueller Reinigungsgebühr und Zusatz für Haustiere) deiner Buchungen berechnet und bei der Auszahlung automatisch abgezogen. 
Du musst in deinem Inserat angeben, wer als Steuerzahler in Betracht kommt (Eigentümer der Wohnung) und die nötigen Informationen eingeben. Dazu gehört auch die Angabe der Grundbuchblattnummer (dati catastali), damit die Steuer der jeweiligen Immobilie zugeordnet werden kann. 
Wenn du noch Fragen hast, ich helfe gern!

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2 Antworten 2
Angela1056
Top Contributor
Linarolo, Italy

Ciao @Anja1550 , ich würde dir dringend raten, dich an einen italienischen Steuerberater zu wenden. Für die Vermietungen von 2022 kannst du eine Berichtigung mit Buße (ravvedimento) beantragen, die Steuer für Vermietungen in 2023 fällt erst 2024 an. Die genauen Termine kennt der Steuerberater. 
Ab Januar 2024 ist Airbnb verpflichtet, die 21% Vorsteuer einzubehalten und an den italienischen Staat abzuführen. Das bezieht sich auch auf  Reservierungen im Jahr 2023 die für einen Aufenthalt im Jahr 2024 gelten. Die Vorsteuer wird auf den Bruttobetrag (Miete + eventueller Reinigungsgebühr und Zusatz für Haustiere) deiner Buchungen berechnet und bei der Auszahlung automatisch abgezogen. 
Du musst in deinem Inserat angeben, wer als Steuerzahler in Betracht kommt (Eigentümer der Wohnung) und die nötigen Informationen eingeben. Dazu gehört auch die Angabe der Grundbuchblattnummer (dati catastali), damit die Steuer der jeweiligen Immobilie zugeordnet werden kann. 
Wenn du noch Fragen hast, ich helfe gern!

Danke @Angela1056 für deine ausführliche Antwort! 😊

 

Das konnte dir bestimmt schon weiterhelfen, oder @Anja1550? Ich wollte da gerade vorschlagen, einen Daumen nach oben zu vergeben, aber das hast du bereits gemacht. 😁

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