Ich habe auf meinem PayPal Konto eine Abbuchung über 557€. I...
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Ich habe auf meinem PayPal Konto eine Abbuchung über 557€. Ich selbst habe nicht gebucht und auch meine Daten waren niemandem...
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Hallo Gastgeber
In Leipzig haben wir eine Beherberungssteuer von 5% auf den Buchungspreis pro Gast... Dachte bislang mit nur einem Gästezimmer in meiner Privatwohnung bin ich da fein raus - aber scheinbar nicht. Nun möchte die Stadt meine Anmeldung - und rückwirkend von Mitte 23 an die Beherberungssteuer von mir bekommen.
Soweit "sogut", unwissenheit schützt ja nicht, und komme ja noch an alle Zahlen ran. Habe nun auf AirBNB dann auch die Steuern eingestellt... aber darum soll es hier gar nicht gehen.
Meine eigentliche Frage ist:
Ich bekomme die Beherbungssteuer ja von AirBNB (und in meinem Falle auch von Booking), als Einnahme, auf mein Konto.
Also nehmen wir an, der Gast bezahlt 80€ minus 15% AirBNB Gebühren = 68€ Auszahlung auf mein Konto.
Von diesen 68€ die ich bekomme muss ich nun noch 5% der ursprünglichen vom Gast bezahlten 80€ an die Stadt abführen - also 4€
Da summiert sich natürlich einiges übers Jahr... kann ich diese Kosten, die zwar eigentlich ja nur ein Durchlaufposten wären, bei denen das aber ja gar nicht so ersichtlich ist dass sie das sind, dann von der eigenen Einkommenssteuererklärung absetzen? Die schmälern doch (auch wenn irgendwie vom Gast bezahlt) den Gewinn, sind Kosten die ich also pro Buchung vom Auszahlungsbetrag habe?
Grüße und frohes hosten
Matthias
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Mittlerweile auch einfach mal selber mit der Stadt und Finanzamt telefoniert. Da arbeiten ja tatsächlich Menschen! 🙂
Antwort (unter Vorbehalt, unverbindlich, keine Rechtsberatung, blahblah): Ja, auch wenns praktisch gesehen nur ein Durchlaufposten ist, kann man die Beherbergungssteuer, die vom eigenen Gewinn dann ja getragen werden muss, von der eigenen Steuer absetzen.
Glücklicherweise (für alle) habe ich da wenig Ahnung und halte mich zurück, bin aber gespannt auf Antworten. 😁
Damit das ganze etwas sichtbarer wird, habe ich mal "Leipzig" oben im Titel vorgehängt und Däumchen und Kommentar helfen auch bei der Sichtbarkeit.
Ich hoffe, das wird nicht zu viel, was du da nachzahlen musst. Da quetsche ich schon mal die Daumen für. 🍀
Mittlerweile auch einfach mal selber mit der Stadt und Finanzamt telefoniert. Da arbeiten ja tatsächlich Menschen! 🙂
Antwort (unter Vorbehalt, unverbindlich, keine Rechtsberatung, blahblah): Ja, auch wenns praktisch gesehen nur ein Durchlaufposten ist, kann man die Beherbergungssteuer, die vom eigenen Gewinn dann ja getragen werden muss, von der eigenen Steuer absetzen.
Super, dass du da auf Menschen gestoßen bist! 😁
Lieben Dank aber auch für das Update. Das hilft vielen Suchenden bestimmt weiter. Auch wenn es natürlich wichtig ist, dass jeder Steuern und Gedöns für sich selbst prüft. Aber einen guten Ansatz gibt es so auf jeden Fall. Ich klicke dann mal die "beste Antwort" für dich. 😊