Mietpreisbremse für möblierten Wohnraum in Deutschland

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Mietpreisbremse für möblierten Wohnraum in Deutschland

Der Bundesrats-Gesetzentwurf vom 16.6.23 sieht für Wohnraum (nicht Kurzzeitmiete) in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor:

  1. Der Möbelzuschlag muss gesondert ausgewiesen werden.
  2. max. 1 % des Zeitwerts / Monat
  3. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Anschaffungswert minus 5 % / Jahr.

Würde alle betreffen, die wegen einer Zweckentfremdungs-VO mind. 6 Monate vermieten müssen.

Legt schon mal eine Kalkulationstabelle mit dem ganzen Inventar an!

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/218-23(B).pdf

3 Antworten 3
Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Was machen dann die 5*-Hotels, die langfristig vermieten?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Eine echte Grauzone: Rein formell müssten die zu Wohnraum umwidmen und unterlägen dann auch der Mietpreisbremse. Und nur so könnte auch ein Wohnsitz angemeldet werden (ich glaube, Udo Lindenberg hat einen Wohnsitz im Hotel, oder?).

Im Saarland scheint es keine Mietpreisbremse zu geben.

 

"Keine grosse Mieterlobby im Saarland - die Eigenheimdichte sei hoch,

entsprechend gebe es nicht so viele prekaere Wohnsituationen"

so der SR in

https://www.sr.de/sr/sr3/themen/politik_wirtschaft/mieten_itw_kai_werner_100.html

 

Und die Grue SAAR:

https://gruene-saar.de/2023/05/gruene-saar-fordern-mietpreisbremse-fuer-das-saarland/

 

 

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