Hallo zusammen, ich wollte schnell mal ein paar Zahlen im Be...
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Hallo zusammen, ich wollte schnell mal ein paar Zahlen im Belegungskalender nachtragen, aber ich kann ihn nicht mehr finden. ...
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Hallo,
meine Frage richtet sich an alle die darüber Wissen besitzen, oder an alle die aus dem Umkreis RLP kommen.
Ich möchte gerne Gastgeberin werden. Ich habe schön brav eine Nutzungsänderung beantragt.
Nun will die Stadt VERPFLICHTEND das ich einen Stellplatz zu der Wohnung zuweise. Ins Baulastenverzeichnis.
Dies ist unmöglich in meinem Gebiet und aussichtslos.
Nun stehe ich vor dem nichts..
Kennt sich jemand damit aus, oder hatte die selbe Problematik? Bitte verzweifelt um Hilfe ..
Liebe Grüße
Johanna
Uff! Da möchte man als Gastgeberin bald loslegen und dann fordern die Behörden so etwas.
Ich gebe mal Daumen und Kommentar, dass die Sichtbarkeit etwas erhöht. Gehört/gelesen habe ich davon jetzt noch nichts.
Wahrscheinlich eine dumme Frage, aber was ist RLP? 😅
RLP = Abkürzung für das deutsche Bundesland Rheinland-Pfalz
Danke für die Aufklärung. Ich gebe mich meinen Kopfschmerzen kurz mal hin vom auf die Stirn hauen. 🤦♀️
(Dank dir habe ich mich jetzt aber auch an The Länd erinnert...😅)
Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass Dein geplantes Airbnb in Neustadt/Weinstraße ist und hab ein bisschen gegoogelt.
Bei einer Umwidmung für z.B. Einzelhandelsgeschäfte im Bereich der Innenstadt KANN! die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen von der Stellplatzpflicht abweichen.
Einzelhandelsgeschäfte sind natürlich was anderes als eine Ferienwohnung und auch sonst gibt es bestimmt viele andere Details zu beachten, aber an Deiner Stelle würde ich unbedingt das Gespräch mit der Gemeinde suchen. Vielleicht geht ja doch was ....
Du kannst ja auch noch mal auf der Homepage der Stadt nach "Stellplatzsatzung" suchen.
[natürlich ist das keine Rechtsberatung o.Ä. sondern lediglich ein Tipp]
Hallo Johanna!
Wie ist das ganze jetzt ausgegangen?
Ich stehe vor dem selben Problem!
Danke fürs Nachstochern!
Bist du aus der selben Region oder kommt das jetzt von anderen Behörden? 🤔
@Johanna-Maria-Sandra0 Aus eurer Satzung (Neustadt an der Weinstraße). Vielleicht hilft das weiter:
Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen
Schwierigkeiten möglich oder ist sie aufgrund einer Satzung nach § 88 Abs. 3 LBauO
untersagt oder eingeschränkt, so kann die Bauherrin oder der Bauherr, wenn die Stadt
zustimmt, die Verpflichtungen nach § 47 Abs. 1 - 3 LBauO auch durch die Zahlung eines
Geldbetrages nach Maßgabe dieser Satzung erfüllen.
Zone I 8.500,00 Euro je Stellplatz oder Garage
Zone II 5.500,00 Euro je Stellplatz oder Garage
Zone III 5.200,00 Euro je Stellplatz oder Garage
Zone IV 4.000,00 Euro je Stellplatz oder Garage
Danke für das Ausgraben dieser Info. Interessanter und hoffentlich hilfreicher Fund! 👍
Ich würde grundsätzlich empfehlen die Bauamtlichen Anträge (gerade wenn Planungsamtliche Auflagen zu erwarten sind) durch einen damit vertrauten Architekten oder anderweitigen Profi einreichen zu lassen. Die Auflage des Parkplatzes gibt es öfter. Ich hatte auch schon Fälle wo explizit unterschieden wird ob man z.B. eine Wohnung für Monteure etc. plant (weil die in der Regel mit einem Fahrzeug unterwegs sind und Parken müssen) Und für reinen Ferienwohnungsbetrieb konnte eine Ausnahmeregelung angewendet werden. Es gibt also Fälle die nicht online so einfach recherchierbar sind. Oft ist auch das online bereitgestellte an Infos weit weg von der angewendeten Praxis. Hoffe mal es hat sich nun aufgeklärt?
Danke für deine Einsichten dazu. 👍
Ob und wie es sich geklärt hat, ob wir das noch erfahren? Vielleicht hat sich schon alles geklärt, weswegen es hier keine weiteren Antworten gab von @Johanna-Maria-Sandra0.