@Noah188, ernst jetzt?? Du vermietest eine Unterkunft ohne dich vorher über die rechtlichen Voraussetzungen zu informieren?
Grundsätzliches:
1. Darfst du überhaupt kurzzeitvermieten? Bist du Eigentümer oder Mieter? Hast du die Einwilligung aller anderen Eigentümer bzw. des Vermieters (der sonst von den anderen Eigentümern die Zustimmung braucht). Wohnst du in einer Wohnzone? Dort wäre es grundsätzlich überhaupt nicht gestattet.
2. In Wien ist eine Ortstaxe /Nächtigunsgebühr zu entrichten. Dafür musst du dich bei der Stadt Wien anmelden. Das macht nicht airbnb für dich. Airbnb hat mit Wien keine derartige Vereinbarung.
https://www.wko.at/branchen/w/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/wiener-ortstaxe.pdf
Es sind immer bis zum 5. eines Monats Übernachtungszahlen zu melden und die Ortstaxe bis zum 15. eines Monats zu überweisen.
3. Es gibt ein Meldegesetz, das gilt sowohl für Bewohner als auch für Urlaubsreisende. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass du den Meldeschein nicht beim Meldeamt abgeben musst, sondern verwahren.
In Wien gibt es Ibindo. Die übernehmen für dich sowohl diese Meldeverwaltung und wenn du möchtest auch die Abrechnung der Ortstaxe mit der Stadt Wien. Ibindo hat mit airbnb dzt. eine Vereinbarung, dass Gastgeber die sich neu anmelden, in diesem Jahr (glaub ich zumindest) keine Gebühr zahlen.
https://app.ibindo.at
4. Die Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung musst du natürlich im nächsten Jahr in die Einkommenssteuererklärung aufnehmen. Airbnb meldet dem Finanzamt, dass du Einnahmen aus Vermietung hast.