@Henrik92.. hmm .. ja, absolut ... Gebrauchsspuren entstehen, daher muss ich (in der CH) bei Auszug auch nicht die Kosten für Streichen der Wände übernehmen .. sofern ich mehr als 10 Jahre da wohnte .. hab ich nur 5 Jahre da gewohnt, muss ich für 50 % aufkommen, sofern neustreichen nötig ist .. hab ich nur eine Woche da gewohnt, dann natürlich nochmals einiges mehr.
Sehr schwierg abzuschätzen, ob es sich hier um einen sehr pingeligen Vermieter handelt (kopier doch mal den Link des Inserates hier rein, das würde weiterhelfen) .. oder um sehr rücksichtslose Mieter.
Wart ihr denn mit Kindern da? .. die sind in der Regel ja eher noch ein wenig 'sorgloser' im Umgang mit Inventar/Substanz .. bei Erwachsenen ergeben sich ja in der Regel keine Beschädigungen der Wände.