Hallo, gibt es die technische Möglichkeit, den Auszahlungsze...
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Hallo, gibt es die technische Möglichkeit, den Auszahlungszeitpunkt an der Ende einer Buchung oder an das Ende des Monats zu ...
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Hallo,
ich benötige eine csv Datei mit meinen Einnahmen/Buchungen und die darin ausgewiesene Servicegebühr/MwSt.
Leider gibt es nur eine csv Datei mit meinen Einnahmen/Buchungen ohne Servicegebühr.
Wo kann ich eine solche Aufstellung bekommen?
@Till-and-Jutta0 @Ralf5 @Udo6 vielleicht könnt ihr @Dennis-Und-Jacqueline0 weiterhelfen?
Da muss ich passen. Ich mach das händisch in meiner Buchungs-Excel-Datei.
Es gibt eine CSV mit deinen Einkünften/Servicegebühren hier (zumindest habe ich dort eine separate Servicegebühr-Spalte):
https://www.airbnb.de/users/transaction_history#gross-earnings
Allerdings sind das alles Bruttobeträge.
@Dennis-Und-Jacqueline0 unter > Buchungen > (jeweil. Buchung) > Mehrwertsteuerrechnung
findest du eine Rechnung von Airbnb über die Servicegebühr incl. MwSt die du zu deinen Steuerunterlagen als Ausgabe verwenden kannst und die vom Finanzamt anerkannt wird.
Eine CSV Datei ist keine gültige Rechnungsform, also was sollte man damit anfangen ?
ich handhabe es wie Till und habe meine eigene Excel Datei gebastelt, die ich manuell aktualisiere, schon allein deshalb weil ich hier auch die außerhalb von Airbnb getätigte Buchungen besser integrieren kann.
Für die csv-Datei ist @Jörg8 der Spezialist, dazu gibt es auch bereits einen ausführlichen Beitrag. Gib einfach mal csv Datei in die Suchmaske oder als Tag ein, dann sollte der Beitrag angezeigt werden.
@Sabine-Ingrid0 , meinem FA genügt meine eigene Aufstellung, mit Excel als Basis. Rechnungen wollten sie bislang nur für die Werbungskosten sehen.
@Till-and-Jutta0 ich hatte schon öfters den Eindruck dass ihr sehr großzügige Finanzbeamte habt, normalerweise sind Excel-Dateien keine gültigen Dokumente,da ja jeder fälschen kann nach Lust und Laune...
Mir wurden dieses Jahr sämtliche Pauschalbeträge herausgestrichen , hatte das Pech eine 25 jährige Sachbearbeiterin zu haben die über jeden Cent eine Rechnung haben wollte.
@Sabine-Ingrid0, genau so isses. Alle paar Jahre hat man einen neuen Sachbearbeiter beim FA und jeder neue SB erfindet das Rad wieder neu. Ich habe bisher die 3. Sachbearbeiterin. Bei mir war es bisher so, dass halt die ganzen Ursprungsunterlagen (Grundriss usw.) von jedem neuen SB neu angefordert wurden. Aber danach gab es keine Probleme mehr. Bis halt der nächste SB-Wechsel stattfindet. Auch egal, dann reich ich halt die Altunterlagen wieder ein......
Auch ich habe noch keine Erfahrung mit Einzelabrechnungen der Vermietungseinkuenfte vom FA.
Bisher hatte ich fur den Airbnb-Anteil die Daten der csv-Datei angegeben.
Daraus berechne ich 7% Umsatzsteuer da ich nur Uebernachtungen anbiete und keine Extras wie Fruehstueck.
Die Service-Gebuehr fuer mich als Gastgeber ist in den AIrbnb-Rechnungen zwar notiert,
spielt aber fuer mich keine Rolle, da diese ja von Airbnb einbehalten wird und so gar
nicht als Einnahme in Betracht kommt.
Theroretisch koennte ich fur die geringe Service-Gebuehr, die eine Ausgabe von mir an Airbnb ist
und die mir dafuer korrekterweise eine Rechnung stellen, auch
die Umsatzsteuer (19% der Servicegebuehr) beim FA als Kosten angeben, verzichte aber wegen
des Aufwands darauf.
Und ja, ich habe Airbnb meine Umsatzsteuernr eingetragen und zahle meine Umsatzsteuer selbst.
Bisher hat sich niemand ueber die von mir nicht verrechneten Umsatzsteuern der Servicegebuehr interessiert.
Ich habe aber gerade eine Finanzpruefung vom FA der Jahre 2014,2015,2016 und kann dann vielleicht mehr sagen ob
da Wuensche des FA vorliegen.
@Veronica-and-Richard0 bei mir gings zurück bis 2016 , herausgekommen ist dabei nichts weil alles gestimmt hat aber der Steuerberater will natürlich Geld für seine Arbeit haben....
Also ein Nullsummenspiel um Leute zu ärgern, wo wir Steuerzahler mal wieder die einzigen Verlierer sind 😞
Der Staat braucht Geld und jetzt noch mehr denn je und die Beamten brauchen ihre Existenzberechtigung. An die Großkonzerne trauen sie sich nicht ran weil die gut ausgebildete Juristen haben also werden die "kleinen" geschröpft.
Na ja, bei mir geht es eigentlich auch weniger um die Vermietungssteuern als die Photovoltaikanlage, deren IAB 2012 und Rueckfuehrung des IAB und Abschreibung der PV (liner PLUS Sonderabschreibungen).
Ich habe im Rahmen der Pruefung noch einige Tausend EUR Optimierungspotential gefunden und
dem FA ca 350 Seiten an Belegen ausgedruckt und warte jetzt ab.
So, gestern war wunderbares Wetter und ich hatte beim Ausruhen im Garten
Gelegenheit, mir ein paar Gedanken zu machen.
Diese will ich hier mit Euch teilen, es sind aber meine Meinungen und
keinesfalls Steuerberatungen.
Rechnungen:
wenn diese steuertechnisch angewendet werden sollen, muessen sie vorliegen.
(Von seltenen Eigenbelegen mal abgesehen).
Wenn ich also eine Bettdecke kaufe und diese im Gastzimmer benutze fuer
Gaeste und die Kosten der Decke als Ausgabe steuermindernd absetzen will,
brauche ich dafuer eine Rechnung, die ich aber nicht bei meier Steuererklaerung
belegen muss sondern nur auf explizite Aufforderung vom Finanzamt.
Genauso muss ich jeweils eine Rechnung schreiben fuer den Gast, damit
er seine Beherbungs-Ausgaben ggf beim Finanzamt geltend machen kann.
Deshalb schreibe ich bei Vermietungen ausserhalb von Airbnb auch
diese Rechnungen.
Bei Airbnb-Vermietungen ist es anders, da haben wir ja Airbnb als
Vermittler und zahlen eine Gastgeber-Service-Gebuehr.
Dafuer erhalten wir von Airbnb auch Leistungen.
Eine dieser Leistungen von Airbnb ist es, dass diese uns die Rechnungsstellung
fuer die Gastvermietung abnehmen und dem Gast als Kunden diese Rechnung in seinem
Account bereitstellt.
Wir brauchen und duerfen in diesem Fall dem Gast keine Rechnung schreiben, sonst haette er ja 2 fuer dieselbe Leistung.
So weit so gut.
Ob das Finanzamt dieser Rechnungsausstellungsuebergabepraxis (an Airbnb) zustimmt,
glaube ich, weiss es aber nicht genau.
Schon die Differenzierung der Umsatzsteuer duerfte problematisch sein,
werden doch z. B. bei Hotelrechnungen explizite Kategorienunterscheidungen
verlangt auf der Rechnung, z. B. 7% beI Uebernachtungskosten
(zum Glueck habe ich nur diese) und dagegen 19% bei Extrawuersten beim Fruehstueck,
Parkplatzgebuehren, Gebuehren bei Benutzung des Aufzugs,
Mietkosten fuer den Zimmerschluessel, ...
Siehe z. B.
https://www.etl-adhoga.de/aktuelle-themen/hoteliers-muessen-umsatzsteuersatz-beachten
Und ja, bei Saunanutzung sind es 19% Umsatzsteuer, bei Schwimmbadnutzung nur 7%
Voraussetzung fuer die ermaessigte Besteuerung der Schwimmbadnutzung
ist im Uebrigen, dass es sich nicht lediglich um ein sogenanntes Spassbad
handelt, bei dem der Freizeitcharakter ueberwiegt.
Die Abgrenzung kann dabei in der Praxis Probleme bereiten.
Und wie ist es beim Duschen? Sind da analog zum Baden 7% anzusetzen
oder bei modernen Luxus-Dampf-Sauna-Aromatherapie-Duschen doch 19%?
Muss ich meine Gaeste beim Duschen genau kontrollieren um korrekte Rechnungen stellen zu koennen?
Da nun Airbnb die Rechnung fuer den Gast erstellt, woher soll Airbnb
wissen, was 19%-pflichtige Zuzsatzleistungen gewesen sind ?
Und stellt Airbnb diese Unterscheidungen auf seinen Rechnungen fuer den Gast
unterschiedlich aus?
Bisher konnte ich als Gast dies nie erleben, in den Airbnb-Rechnungen
wird naemlich (trotz Geschaeftsreise) nie die Umsatzsteuer ausgewiesen.
Und gibt es eine Aufbewahrungsfrist auch fuer den Rechnungssteller Airbnb zur
moeglichen Kotrolle des Finanzamts?
Hat das Finanzamt Zugriff auf diese Rechnungen bei Airbnb oder muss doch ich selbst
die Rechnungen fuer die Gaeste aufbewahren?
Was ist z. B. wenn Airbnb Pleite geht, was gilt dann fuer die Aufbewahrungsfristen?
Siehe auch https://www.zas-archiv.de/service-kontakt/publikationen/archivierung-bei-insolvenzverfahren/
Wenn ich selbst Rechnungen ausserhalb Airbnb-Vermietungen stelle,
mache ich dies auf deutsch odr english, wenn z. B. ein Gast aus
den USA das so verlangt?
Da meine ich nein, ich stelle diese Rechnung nur auf deutsch aus.
Wenn ein Araber in der Apotheke ein Corona-Medikament kauft,
bekommt er die Kassenrechnung ja auch auf deutsch und nicht arabisch.
Ausgaben: siehe oben, z. B. Bettwaesche.
Wie sieht es aber bei laengerfristigen Ausgaben aus,
z. B. die Afa fuer das Haus?
Da bekomme ich ja auch nicht jedes Jahr eine Rechnung.
Vielmehr wird die Kaufrechnung aus dem Kaufjahr hergenommen.
Oder wie bei mir die Photovoltaik-Anlage, die bis zu 20 Jahre
lang mit 5% abgeschrieben werden kann (hat aber nichts mit dem Thema Vermietung
zu tun).
Aber muss ich da die Kaufrechnung entgegen der ueblichen Praxis 20 Jahre lang aufheben?
Wie es bei Meitzahlungen bei Nichthauseigentuemern aussieht,
weiss ich ehrlich nicht, ob man da auch eine Rechnung vom Vermieter monatlich verlangen kann.
Wahrscheinlich nein, nach
https://www.wirtschaftswissen.de/unternehmensgruendung-und-fuehrung/arbeitsorganisation/geschaeftsko...
Andererseits: Die meisten Mietvertraegen koennen
nicht als so genannte "Dauerrechnung" angesehen werden kann,
da die Mindestangaben im Sinne des P 14 Abs. 4 UStG fehlen.
Siehe auch
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbe-ohne-rechnung-keine-miete_153353.html
oder (Problem Staffelmiete, ...):
https://www.breiholdt-legal.de/mietvertrag-als-rechnung-im-prinzip-ja-aber/
Und nein, fuer meine Zinszahlungen fuer Hausfinanzierung, ... habe ich auch keine Rechnungen, nur Belege.
Wie man sieht ist das Thema nicht leicht und man braucht fast schon einen Doktortitel
um da durchzublicken und es ist schon sinnvoll, vor der Gastgeberkarriere
mindestens 20 Semester Hotellerie zu studieren.
Ich habe noch eine Spezialproblematik entdeckt,
genauer hat mich unser Sohn in Brasilien (Jurist) darauf aufmerksam gemacht:
Aus Steuernews fuer Gastronomie / Hotellierie, Stand 26. Maerz 2018:
"Auf Uebernachtungsleistungen der Gastwirte und Hoteliers wird bekanntlich
der ermaessigte Umsatzsteuersatz von 7 % faellig.
Berechnen Auftraggeber Uebernachtungskosten als Spesen ihren
Auftragnehmern weiter (z. B. von Kundendiensteinsaetzen, Bauprojekten,
Beratungen usw.), ist auf die Uebernachtungskosten ein Mehrwertsteuersatz
von 19 % zu verrechnen.
Denn es werden dem Auftragnehmer Kosten weiterberechnet und keine
Uebernachtungsleistungen verschafft.
Berechnungsweise
Die richtige Berechnungsweise muss daher wie folgt sein:
Zunaechst sind 7 % Vorsteuer aus der Hotelrechnung herauszurechnen.
Auf den Nettobetrag muessen 19 % Mehrwertsteuer draufgeschlagen und
an den Auftragnehmer weiterberechnet werden."
Hier noch eine Anektdote meiner Symbiose mit dem Finanzamt,
aber bevor ihr das nachmacht, ueberlegt Euch genau was ihr tut (oder nicht tut).
Ich habe ein gutes Verhaeltnis zu den Leuten im Finanzamt und
respektiere diese auch als Menschen.
Und auch sie respektieren mich, brauchen aber manchmal ein wenig
Nachhilfe.
Nachfolgendes mit fiktiven Zahlen:
So gab es vom Finanzamt gegen mich eine Forderung ueber 20000 EUR,
wovon ich nur 8000 akzeptierte.
Die Entscheidungen dauern immer sehr lange, so bat ich das Finanzamt
um Ratenzahlungsmoeglichkeit (6 Raten, eine / Monat).
Das Finanzamt hat dies akzeptiert, wollte aber einen konkreten
Zahlungsplan ueber die 6 Monate.
Dies geht aber nur wenn die Endsumme feststeht.
Da sich das Finanzamt trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits nie
zu einer solchen Summe festgelegt hat,
habe ich kurzerhand ein Programm geschrieben, welches automatisch einen
Zahlungsplan aufstellt, und zwar jeweils fuer alle moeglichen Werte.
Ich habe also 12001 Ratenplaene generieren lassen (8000 EUR, 8001 EUR, ... 12000)
und somit 12001 Mails an das Finanzamt geschickt.
Einer der Plaene musste ja dann passen.!
Ok, die haben mir nicht den Kopf abgerissen!
In der Zwischenzeit ist Corona dazwischen gekommen und das Finanzamt
hat meine darauf basierende Stundung der Schuld bis Ende 2020 akzeptiert
und das zinsfrei, so wie es die Bundesregierung vorgesehen hat.
Mal sehen, ob wir uns bis Jahresende einigen koennen auf einen
gemeinsamen Wert.