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Hallo, gibt es die technische Möglichkeit, den Auszahlungszeitpunkt an der Ende einer Buchung oder an das Ende des Monats zu ...
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Hallo,
ich benötige eine csv Datei mit meinen Einnahmen/Buchungen und die darin ausgewiesene Servicegebühr/MwSt.
Leider gibt es nur eine csv Datei mit meinen Einnahmen/Buchungen ohne Servicegebühr.
Wo kann ich eine solche Aufstellung bekommen?
@Veronica-and-Richard0 schrieb:Wenn ich selbst Rechnungen ausserhalb Airbnb-Vermietungen stelle,
mache ich dies auf deutsch odr english, wenn z. B. ein Gast aus
den USA das so verlangt?
Ich würde sagen: Die Rechnungssprache ist Deutsch.
Bei unserem US-Mieter, der seine Abrechnung für die Army braucht, stellte ich die Rechnungen aber immer zweisprachig aus. Und sie wurde vom deutschen FA so anerkannt.
Der von der Army vorgegebene Mietvertrag ist auch zweisprachig. Dort steht aber drin, dass im Zweifel die englische Version gilt. Ist das in Deutschland zulässig?
Wohl schon, die setzen ja durch Nato-Recht auch die deutschen Kündigungsfristen außer Kraft.
Ich weiss nicht warum, aber wir zahlen fuer unser grosses Haus und Garten nur 100,04 EUR Grundbesitzssteuer 4*25,01 EUR / Jahr)
Dein Hebesatz wird geringer sein.
Hier betrug er 520 %. Für 2019 wurde er auf 420 % gesenkt.
In der Zukunft dürften wir aber alle mehr Steuern erwarten, befürchte ich.
Die Rechnungssprache ist die Landessprache.
Kein Gastgeber ist verpflichtet die Rechnung in Klingonisch zu stellen nur weil "Commander Worf" zu Gast war.
Wenn man sie freiwillig zusätzlich in englisch stellt ist das nicht verboten, das FA will aber Dokumente in Deutsch.... ausser in Stuttgart, da darf man alles 😄
@Sabine-Ingrid0 schrieb:.... ausser in Stuttgart, da darf man alles 😄
Stuttgart ist mit Eucom und Africom ja auch ein Außenposten der USA.
Die Mieter zahlen nicht mal die deutsche Mehrwertsteuer.
Und auffällig viele Autos haben rote Blinker, anstatt gelbe. Ist beim Nato-TÜV erlaubt.
>>Bei Airbnb-Vermietungen ist es anders, da haben wir ja Airbnb als
Vermittler und zahlen eine Gastgeber-Service-Gebuehr.
Dafuer erhalten wir von Airbnb auch Leistungen.
Eine dieser Leistungen von Airbnb ist es, dass diese uns die Rechnungsstellung
fuer die Gastvermietung abnehmen und dem Gast als Kunden diese Rechnung in seinem
Account bereitstellt.
Wir brauchen und duerfen in diesem Fall dem Gast keine Rechnung schreiben, sonst haette er ja 2 fuer dieselbe Leistung.<<
@Veronica-and-Richard0 genau deshalb habe ich ja schon oft geschrieben, dass man in diesem Fall eben keine Rechnung sondern eine Quittung ausstellen muss !
Bei Zahlungsvermerk muss stehen dass der Betrag bereits duch Airbnb beglichen wurde.
So ist es korrekt. Diese Quittung zusammen mit der Rechnung von Airbnb wird vom Finanzamt anerkannt... sogar auch bei uns.
@Till-and-Jutta0 ... das is ja kreativ .. für Heckenschnitt Mieter, also, wenn der Mieter selbst die Hecke schneidet, stellst du ihm 160,24 Euro in Rechnung ... ich sollte meine Gäste, sofern ich denn irgendwann wieder irgendwelche habe, auch zu mehr Mithilfe animieren.
@Sabine-Ingrid0 , @Veronica-and-Richard0 , @Till-and-Jutta0
hier einige Anmerkungen zu Euren obigen Posts
Sprache in Rechnungen und Verträgen
muss nicht unbedingt deutsch, sondern jede der in der EU zugelassenen offiziellen Amtssprachen darf verwendet werden, wenn der Kunde diese wünscht. Ich arbeite seit Jahren in internationalen Konzernen und unsere Ausgangsrechnungen drucken wir in mehreren Sprachen (einsprachig von Portugiesisch bis Polnisch, Klingonisch ist allerdings nicht dabei. Mittlerweile sind wir dazu übergegangen, dass ausländische Neukunden, die keinen expliziten Sprachwunsch äußern, einfach eine englische Rechnung bekommen. Wir haben sogar etliche deutsche Unternehmen, die eine englische Rechnung wünschen.
Bei Verträgen sehe ich das anders, bin zwar kein Jurist, aber hier gilt der Gerichtsstand des Verkäufers bzw. des Leistungserbringers und ich denke, dass Zweisprachige Verträge an der Tagesordnung sind und die Sprache des Gerichtsstands, also die Deutsche Version hat im Zweifelsfall Vorrang. Dass dies in Ausnahmefällen durch höheres Recht ausgehebelt wird (NATO) ist nicht auszuschließen.
Ausstellungen von ordentlichen Rechnungen
a) Ausgaben:
wie Richard erwähnt hat, brauche ich eine ordentliche Rechnung mit allen steuerlichen Pflichtangaben, wenn ich beispielsweise ein neues Bett kaufe und hier die Vorsteuer abziehen will. Wenn ich keine Vorsteuer abziehen will (oder kann weil Kleinunternehmer), dann kann ich das Bett auch auf dem Flohmarkt kaufen und mir einfach nur eine Quittung geben lassen.
b) Einnahmen:
hier kommt es dem Finanzamt in erster Linie darauf an, dass ich meine Umsätze richtig und vollumfassend versteuere. Daher sind Excel-Listen, importierte Dateien mit Umsatzauflistungen, handgeschriebene Aufstellungen etc. durchaus zulässig, sofern sie glaubhaft und lückenlos geführt werden und von einem fremden Dritten (z.B. Steuerprüfer) nachvollziehbar sind. Hier muss ich nur eine Rechnung (mit steuerlichen Pflichtangaben) ausstellen, wenn der Gast dies verlangt und zum Absetzen bei seiner Firma oder beim Finanzamt geltend machen will.
Rechnungsstellung durch Airbnb:
a) Rechnung von Airbnb über die Servicegebühr
Dies ist die einzige steuerlich relevante Rechnung, die Airbnb an den Gast ausstellt, bzw. der Gast kann sich diese ausdrucken.
b) Gesamtrechnung von Airbnb an den Gast
diese wird zwar von Airbnb angeboten, ist aber nur ein Zahlungsnachweis bzw. eine Quittung. Der Gast kann durchaus diesen Beleg für seine Firma oder für seine eigene Buchhaltung hernehmen, berechtigt aber nicht zum Vorsteuerabzug.
D.h. für nicht umsatzsteuerpflichtige Gäste (Privatpersonen, Vereine, Institute oder öffentliche Stellen) genügt dieser Airbnb Gesamt-Beleg durchaus. Wenn der Gast jedoch die Übernachtung steuerlich geltend machen will, dann muss der Gastgeber eine ordentliche Rechnung ausstellen (Ok, falls der Gastgeber selber Kleinunternehmer ist und keine 7% USt abführt, dann bringt auch das Ausstellen einer Rechnung nichts)
Erklärung: Airbnb ist nur Vermittler der Beherbergung, nicht Leistungsgeber selbst. Aus diesem Grunde kann und darf Airbnb keine offizielle (für steuerliche Zwecke) Rechnung an den Gast über die Übernachtungsleistung erstellen, da Airbnb ja nicht wissen kann, ob der Gastgeber diesen Umsatz nun als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer oder mit 19% (Vermietung als Home-Office), mit 7% (Vermietung an Kurzzeit-Übernachtungsgäste) oder beides 7% und 19% gemischt (7% für die Übernachtungsleistung, 19% für Business-Package, wozu u.a. Frühstück, Gestellung von Internet, TV, Parkplatz, Garage zählen, versteuert.
Weiterbelastung von Rechnungen:
stimmt, wenn Übernachtungskosten und sonstige Auslagen an Kunden weiterbelastet werden, dann unterliegen die Weiterbelastungsbeträge (=Nebenleistung) dem gleichen Steuersatz wie die Hauptleistung.
Und wenn das Finanzamt sich nicht mit den CSV-Belegen zufrieden gibt,
reicht spaetestenz ein Kontoauszug um letzte Zweifel zu befriedigen.
Notfalls kann man ja die Vermietungskontodaten ueber ein separates Konto laufen lassen.
@Veronica-and-Richard0 glaub mir, ich rede aus Erfahrung... wenn es das Finanzamt genau wissen will reicht deine selbstgezimmerte Tabelle alleine eben nicht...
Also lieber die offiziellen Dokumente von Airbnb mit dranheften, Kopien von Bankauszügen usw dazugeben anstatt es darauf ankommen zu lassen überprüft zu werden.
ich sehe die csv-Datei oder Excel-Liste als Zusammenfassungs-Übersicht monatlich oder vierteljährlich.
Die einzelnen angaben darin müssen natürlich durch qualifizierte Belege nachgewiesen werden, das können Bankauszüge sein, aber auch schon die Auszahlungs-Emails von Airbnb (Name des Gastes, Betrag) oder auch die csv-Datei von Airbnb (dies sind ja Systemdaten) sollten als Nachweis genügen.
Ich nehme bei Airbnb Buchungen die Auszahlungs-Emails und bei direkten (privaten) Buchungen den entsprechenden Email-Verkehr wo ich immer ein Angebot mit allen relevanten Daten einkopiere.
Fazit, um Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ans Finanzamt zu entrichten, braucht man definitiv keine qualifizierte Rechnung, es genügt, wenn man die Umsätze anhand von geeigneten Belegen nachweisen kann.
Andersherum, also wenn man sich Vorsteuer abziehen will, dann braucht man zwingend eine qualifizierte Rechnung.
@Ralf5 nur zur Ergänzung zu deinem sehr ausführlichen Artikel , damit es kein Missverständnis gibt :
Ich habe mich in meinem obigen Text auf Übernachtungsrechnungen bezogen... Internationale Konzerne bekommen ihre Rechnung natürlich auch in einer Sprache die sie verstehen.., wobei englisch inzwischen meistens ausreichen dürfte.
Freiwiilig kann man die Rechnung auch in Klingonisch erstellen... aber für die Buchhaltung und zur Überprüfung durch das Finanzamt muss sie in Deutsch sein.
Die Rechnung muss ausführlich, nachvollziehbar und deutlich sein bzw beschreiben um was es genau geht.., was in einer Fremdsprache wie zB Portugiesisch schon mal ein Problem sein könnte.
Hierzu noch ein Link :
https://debitoor.de/gruenderlounge/handel-europa/was-wenn-ich-eine-rechnung-einer-fremdsprache-sende
hier muss ich Dir widersprechen. Es mag zwar Finanzämter geben, die deutsche Rechnungen bzw. eine Übersetzung ins Deutsche verlangen, aber das dürfen sie nur in begründeten Einzelfällen. Auch bei Übernachtungsrechnungen gibt es inzwischen sehr viele Hotels (auch in Deutschland) die generell Englisch als Rechnungssprache verwenden.
Die steuergesetzlichen Angaben sowie genaue Leistungsbeschreibung bzw. Bezeichnung der gelieferten Ware sind natürlich auch in den Fremdsprachen einzuhalten.
Hier ein Auszug aus der EU Richtline 2010/45, die von allen Mitgliedsstaaten anzuwenden ist (nur manche Finanzbeamte scheint dies nicht zu interessieren)::
https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/docs/body/explanatory_notes.de.pdf
ganz runter scrollen, komm ziemlich am Ende: Übersetzung und in der Rechnung verwendete Sprachen
@Ralf5 ich kann deinen link leider nicht öffnen... aber bleiben wir doch mal einfach bei uns Airbnb-Vermietern, darum ging es ja und wir sind hier im Hilfe-Forum und wollen doch keinen verunsichern.
Konzerne haben sicher andere Möglichkeiten... aber der folgende Text ist eigentlich eindeutig und man muss ja den FA-Beamten nicht unbedingt damit reizen, dass er evt. EU-Richtlinien nicht kennt...
: fuer die klingonische Uebersetzung nimmhttps://www.translator.eu/deutsch/klingonisch/ubersetzung/
Z. B. wird aus unserer optimierten und angepassten Hygieneinfo
"
Hygiene, Sauberkeit und Infektionsprävention sind uns enorm wichtig.
Wir achten daher stets darauf, dass vor jedem Check-In
Da jedoch keine dieser Massnahmen eine Keimfreiheit garantieren kann, erfolgt der Aufenthalt auf eigenes Risiko. Etwaige Verkehrssicherungspflichten unterliegen ausschliesslich Deutschen Vorschriften.
Gäste mit bestehenden Infektionskrankheiten können wir leider aus Rücksicht auf andere Gäste und uns selber nicht aufnehmen!
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dann:
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