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Hallo, gibt es die technische Möglichkeit, den Auszahlungszeitpunkt an der Ende einer Buchung oder an das Ende des Monats zu ...
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Hallo,
ich benötige eine csv Datei mit meinen Einnahmen/Buchungen und die darin ausgewiesene Servicegebühr/MwSt.
Leider gibt es nur eine csv Datei mit meinen Einnahmen/Buchungen ohne Servicegebühr.
Wo kann ich eine solche Aufstellung bekommen?
@Veronica-and-Richard0, ihr desinfiziért mittels Ozongerät? Habt ihr Blumen im Zimmer?
@Monika--Elisabeth0: nein, weder noch 🙂
Vera ist allergisch (und gerade in Behandlung dagegen) und mag keine Blumen drinnen.
Und das Geraet ist getsern erst aus China gekommen und wir wollen es am Mittwoch (nach Check-Out eines Gasts) zum ersten Mal ausprobieren.
Merkwuerdiger waren keinerlei Warnhinweise wegen des Ozons im Hadbuch erwaehnt.
@Veronica-and-Richard0, das wird öfter erwähnt, dass detaillierte Warnhinweise nur im Net zu finden sind und nicht auf den Beipackzetteln.
Und Eisen verrostet bei Ozon-Betrieb auch schneller.
Desinfektion von Raucherzimmern wird dringend abgeraten, da sich die Rauchpartikel unter Ozon zu noch schaedlicheren Aerosolen wandeln.
@Dennis-Und-Jacqueline0, also das kann nicht sein, wenn ihr die csv Datei des Transaktionsverlaufes herunterladet, ist die vorletzte Position die Service Gebühr, die letzte ist Reinigungsgebühr.
Und MwSt muss auch gar nicht ausgewiesen sein in der CSV, denn als Beleg dient ja dein Kontoauszug gegenüber des Finanzamtes. Da Übernachtungen mit 7% versteuert werden reicht es wenn ihr aus den Einnahmen die 7% rauszieht und ausweist.
Aber ab 1.7. doch dann 5% statt 7%, zumindest wenn die Auszahlung nach dem 1.7. erfolgt (bei Ist-Versteuerung).
Aber wenn die Buchungen schon vorher erfolgen, z. B. im Jun 2020 und die Auszahlung erfolgt erst nach 1.7.,
muessten doch auch die Juni-Rechnungen schon mit 5% erfolgen?
Und woher weiss Airbnb ob ich Ist- oder Soll-Versteuerung mache???
Aber @Veronica-and-Richard0 , mit der MwSt hat doch Airbnb nichts zu tun, wenn du den Nachlass an die Kunden weitergeben willst, musst du den Preis entsprechend senken. Und ich denke, es zählt der Tag der Buchung, da der Kunde an dem Tag auch bezahlt.
Nur bei der MwSt für die Servicegebühr geht es Airbnb etwas an, der von 19 auf 16 gesenkt wird. Da wiederum wird es interessant, ob der Tag der Buchung zählt oder der Tag an dem Airbnb dich bezahlt. Theoretisch erhält Airbnb dein Geld ja schon am Tag der Buchung auf sein Konto. Aber das spielt für mich eh keine Rolle, da die MwSt wegen der Umsatzsteuererkläungspflicht die MwSt ein Durchlaufposten ist, und da ist es wirklich egal ob 16 oder 19 rein und raus.
Aber für die Privaten bin ich schon gespannt ob Airbnb die Senkung an euch weiter gibt oder nicht
Die Regierung geht davon aus, dass die kleinen die Steuersenkung nicht an die Kunden weitergeben, weil eine Umstallung im Rechnungswesen zu schwierig/aufwendig ist. Ich jedenfalls werde alles beim Alten belassen, und 5% anstelle 7% abführen. Bei den aktuellen Buchungen ist das eh alles nicht sonderlich relevant und Peanuts.
@Jörg8, ja, danke fuer die Klarstellung.
Aber Airbnb schreibt den Gaesten ja die Rechnung und die sollte
dann schon korrekt sein.
Und die Umsatzsteuer ist zwar im Prinzip ein Durchlaufposten,
dieser wird aber um die Umsatzsteuer der Ausgaben gemindert, also weniger.
Mal sehen, was das Finanzamt auf meine Anfrage antwortet.