Und hat alles geklappt! Was war geschehen? Ich musste dieses...
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Und hat alles geklappt! Was war geschehen? Ich musste dieses Quartal zum zweiten Mal den Support einschalten. Während es beim...
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Lieber Kommunity,
ich habe zwei Fragen zur Steuer:
1. können die Komissionen die Einkommensteuer auch absetzen?
2. Zieht Airbnb die Umsatzsteuer schon bei der Buchung von uns oder sollen wir als Gastgeber bei FA selbst erklären? Wenn wir die Umsatzsteuer selbst erklären müssen, was ist die Berechnungsgrundage für die Umsatzsteuer? Mit Reinigungsgebür oder ohne?
Vielen Dank!
VG
Yuhao
@Yuhao0, die Airbnb Gastgebergebühren (vermute, das meinst du mit Kommissionen) setze ich bei der Steuer mit ab.
In DE behält Airbnb keine Umsatzsteuer ein. Für die Hauptleistungen (wie Übernachtung, Endreinigung) führe ich 7% und für die Nebenleistungen (wie Parkplatz) 19% ab. Bist du umsatzsteuerpflichtig?
@Udo6 Danke sehr für deine Antwort! Ich müsste weiter nachfragen.
1. Die Einnahme wird aber bei der Steuererklärung schon mit Abzug der Gastgebergebühren eingetragen, nicht wahr? Darf die Gastgebergebühren trotzdem noch geltend gemacht werden?
2. Wie weiß ich, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin oder nicht? Bei den Buchungen steht die Umsatzsteuer ohne Steuersatz zusammen mit 3% in Klammern der Gastgebergebühren. Also es wird Gastgebergebühren (3%+Umsatzsteuer) geschrieben. Heißt das, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin? Bei Booking ist der Umsatzsteuersatz von 7% ganz klar in jeder Buchung geschrieben. Dadurch weiß ich dass bei Booking umsatzsteuerpflichtig bin, aber bei Airbnb ist unklar.
Danke!
VG Yuhao
@Yuhao0, zu 1.: Nein, die Gastgebergebühren kann man nur ein Mal geltend machen. Vereinfacht gesagt ist mE korrekt: Airbnb Auszahlungsbetrag plus Gastgebergebühren = Einnahmen.
Zu 2.: Im Zweifel macht dich dein Finanzamt darauf aufmerksam. Oder noch besser, frag bei deinem Finanzamt (oder Steuerberater) einfach nach, wie du mit der Umsatzsteuer bei der Kurzzeitvermietung umgehen sollst. Aber viele private Hosts sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Vermutlich wird das auch bei dir so sein.
VG Udo
@Yuhao0 Soweit ich weiß ist jede kurzfristige Vermietung dem Grunde nach umsatzsteuerpflichtig. Du kannst nur unter bestimmten Umständen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Tust du das, darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer stehen!
@Ralf243 Hallo Ralf, danke für deine Antwort! Ich habe von den Informationen online auch so teilweise mitbekommen. Dennoch hat FA mir gesagt, dass ich keine Umsatzsteuer abführen muss, wenn bei der Buchung keine Umsatzsteuer zu sehen ist. Ich habe wieder einmal geschaut, dass bei Airbnb doch keine Umsatzsteuer in Buchung enthält, während die Umsatzsteuer von 7% inkl. in jeder Buchung bei Booking ganz klar geschrieben ist. Daher bin ich wirklich geirrt, ob ich eher nur für die Einnahme von Booking die Umsatzsteuer erklären bzw. abführen muss. Hast du oder hat jmd. wahrscheinlich Erfahrung damit gehabt?
Danke!
VG
Yuhao
@Yuhao0
Les dir das hier mal durch, am besten komplett:
https://www.onwalt.de/rechtsportal/rechnungen-und-steuern/umsatzsteuerpflicht
Daraus vor allem dieser Satz:
Sollten Sie als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen haben, obwohl dies nach § 19 UStG nicht vorgesehen ist, geben Sie darüber eine Umsatzsteuererklärung ab und zahlen den Betrag an das Finanzamt.
Stell anschließend, wenn du Kleinunternehmer bist, bei allen Plattformen ein, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Super, dass wir da behilflich sein konnten! Allerdings schließe ich mich da lieber aus, den mit den Tipps von erfahrenen Gastgebern kann ich nicht mithalten. 😁