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Hi, ich bin Philipp 32 Jahre alt und seit 1 Monat im Airbnb Game. Kann mir jemand mit der Preisgesaltung helfen ? Nutzt jeman...
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Hallo, die Stadt Hamburg schreibt mich an und möchte einen Fragebogen zur Kultur- und Tourismustaxe/Steuern ausgefüllt haben. Beherbungsbetriebe sollen Steuern für Übernachtungen abführen. Ich vermiete in meinem Haus ein Zimmer über Airbnb. Ansonsten bin ich Angestellter. Bin ich ein sogenannter Beherbergungsbetrieb, der diese Steuer zahlen muss?
@Marko85, wenn eine Stadt eine Tourismustaxe/Nächtigungsgebühr (heißt überall unterschiedlich) eingeführt hat, dann trifft sie alle Touristen die übernachten, egal ob Hotel oder Privatzimmer. D.h. eigentlich sollst du die Gebühr vom Gast einheben und an die Stadt abführen. Der Begriff desBeherbergungsbetrieb ist daher etwas irreführend.
Ich nehme an, du bekommst nähere Infos von Gastgebern aus Hamburg, wie sie es handhaben.
Die Stadt möchte auch von mir Rückwirkend 2013-2017 die Tourismussteuer.. darf sie das?
Hast du mittlerweile infos? Wie hast du das geregelt? LG Nana
Mein Gastgeber Konto ist auch seit 2017 gelöscht, komme ich irgendwie an die Belege?
Damit es verständlicher ist, nenne ich das von der Stadt „Tourismus Abgabe“ und vom Finanzamt „Steuer“.
Du hast ja sicher dem Finanzamt Deine Einkünfte gemeldet, da hast Du doch dann die Belege, nach denen Du die Tourismusabgabe ermitteln kannst. Aber Airbnb wird sicher, wie alle anderen Betriebe die Daten 10 Jahre aufbewahren. Die Tourismus Abgabe können die soweit ich informiert bin, 4 Jahre zurück fordern. Aber ich bin kein Steuerberater und kein Rechtsanwalt.
Moin. Da solltest Du bei Airbnb mal nachfragen. Inzwischen habe ich alle Steuern von 2014 bis 2019 nachzahlen müssen. Die waren echt hart vom Amt und haben eiskalt auf jeden Cent Wert gelegt. Nur am Ende bei der Teilzahlung waren sie großzügig.
Hi. Darf ich fragen, wie du sie nachgezahlt hast. Ist das Amt auf dich zugekommen und konntest du die Korrektur selbst vornehmen.
Ich habe eine Teilzahlung beantragt. Ich konnte in 5 Raten zahlen. Das Finanzamt ist leider weiterhin super unfreundlich. Ich muss vierteljährlich weiterhin angeben, dass ich keine Einkünfte mehr habe. Ansonsten schätzen die knallhart. Wenn Dich eine Frau [...] vom Finanzamt betreut, dann ist es besonders schlimm. Die ist soooo unfreundlich.
[Persönliche Daten zur Sicherheit entfernt]
Hat eigentlich mittlerweile jemand genaue Infos zu dem Thema Tourismustaxe?
- nach wie vielen Jahre verjährt die Tourismustaxe?
- wie hoch ist das Bußgeld wenn man versäumt hat sich abzumelden?
Wer hat Infos dazu wie das in Hamburg läuft/gelaufen ist?
Hallo, die Taxe wird seit 1.1.2013 fällig. Verjährung hat das Finanzamt leider abgelehnt. Versuche das aber bitte. Bußgeld oder Zinsen muss man aber nicht zahlen. Man wird nachberechnet und kann die Zahlung sogar in Raten zahlen. Ich war auch schockiert, aber das hat sich dann alles irgendwann gelöst. Lieben Gruß Marko
Vielen Dank Marko. Danke für deine Infos. Liebe Grüße Nana
Hallo Marko,
meine Freundin hat jahrelang über airbnb vermietet, aber nie die Tourismusabgabe gezahlt - sie wusste nichts davon. Ist ist jetzt beim Googeln drauf gekommen, weil das Finanzamt ihr Einkünfte aus der Kurzzeitvermietung kontrollieren möchte (für 2017 bis 2019). Folgende Fragen stellen sich uns:
- Ist es mit der Nachberechnung/-zahlung der Abgabe getan oder droht darüber hinaus ein Bußgeld- oder gar ein Steuerstrafverfahren?
- Bei dir las es sich so, als gebe es keine Verjährung, zB nach vier Jahren, sondern man muss alles rückwirkend abführen?
- Hast Du auch Erfahrungen damit, dass sich bei der Überprüfung der Mieteinnahmen herausstellt, dass manche Einnahmen vergessen, dafür andere sogar doppelt angegeben wurden?
Bitte entschuldige die vielen Fragen, vielleicht kannst Du uns ein wenig helfen, sind etwas lost, gerade. Vielen Dank, Christian
Hallo, man muss die Taxe rückwirkend zahlen, auch wenn man das bisher nicht getan hat. Eine Verjährung tritt nicht ein. Strafzahlungen muss man nicht tätigen. Einfach nur nachzahlen. Wenn man nicht genau weiß, wie viele Nächte man zahlen muss, würde ich einfach etwas angeben und gucken, ob und wie die reagieren. Jedenfalls ist der Prüfaufwand seitens der Behörden nicht so groß. Die haben viel zu tun. LG Marko
Guten Tag allerseits, auch ich habe vor zwei Wochen den Fragebogen der Stadt Kultur und Tourismus Taxe bekommen, Abgabefrist Morgen. Kann die Stadt anhand meines Inserats oder Steuererklärung sehen, ab wann ich vermiete? bei mir wären es nur 1 Euro pro Nacht. Dennoch, eine Nachzahlung wäre unangenehm. danke für euren Rat, Stephan