Tourismustaxe Steuer Hamburg

Marko85
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Hamburg, Germany

Tourismustaxe Steuer Hamburg

Hallo, die Stadt Hamburg schreibt mich an und möchte einen Fragebogen zur Kultur- und Tourismustaxe/Steuern ausgefüllt haben. Beherbungsbetriebe sollen Steuern für Übernachtungen abführen. Ich vermiete in meinem Haus ein Zimmer über Airbnb. Ansonsten bin ich Angestellter. Bin ich ein sogenannter Beherbergungsbetrieb, der diese Steuer zahlen muss?

20 Antworten 20
Marko85
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Hamburg, Germany

Hallo Stephan174, in Deutschland tauschen sich die Behörden mit Airbnb aus. Sofern Du die Angaben auch in der Steuerklärung gemacht hast, bekommen die auch daher alle Daten.

Furkan16
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Hamburg, Germany

Hello Marko,

 

I am renting my room from airbnb and I do this only and maximum 56 days. I have received also tax papers from Hamburg finanzamt. Expiry date was 23.08.2023 but I can see this document only now. Am I responsible to fill it even though I am renting till 56 days? If I am can you please help me with your experiences? Thank you!

Marko85
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Hamburg, Germany

Ja, man muss für jeden Tag zahlen. Da gibt es ein Formular, welches man ausfüllen muss. Es ist nicht teuer, aber sehr ärgerlich ist es trotzdem. Toi toi toi…

Marko85
Level 2
Hamburg, Germany

Ja, man muss für jeden Tag Kultur- und Tourismustaxe zahlen. Das ist nicht teuer und das Finanzamt hat dafür ein Formular. Trotzdem alles sehr ärgerlich!

Mathis34
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Hamburg, Germany

Moin Marko, vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrungen! 🙏

Weißt du, wie es sich mit dem 'Nettoentgelt' pro Übernachtung verhält? Hast du einfach den Brutto-Auszahlungsbetrag angegeben oder kann man etwas davon abziehen? Umsatzsteuer fällt ja für Privatpersonen nicht an.

Und hast du auf dem Formular 'Privatwohnung' oder 'Ferienwohnung' als Typ vom Beherbergungsbetrieb angegeben (solltest du auch deine gesamte Wohnung untervermietet haben)?

Marko85
Level 2
Hamburg, Germany

Hallo, ich musste meinen Auszahlungsbetrag angeben zur Berechnung der Tourismustaxe. Das Formular zur Abführung unterscheidet nicht, ob man ein Hotel oder eine Privatperson ist. Beim Finanzamt ist man ein Beherbergungsgewerbe. Auch ist die Größe der Wohnung egal. Ich finde es ja weiterhin ungerecht, dass man nicht zwischen Profis mit Hotel und kleinen Privatpersonen unterscheidet. Man muss bis zu einem bestimmten Umsatz auch nur einmal jährlich die Taxe abführen.

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