Wir sind Gastgeber mit strengen Stornierungsbedingungen. Wir vermieten umsatzsteuerlich. Erstmals hat bei uns ein Gast kurz vor dem Mietbeginn storniert. Wir bekamen daher die volle Auszahlung von Airbnb, als wäre keine Stornierung erfolgt. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir diese Einnahme verbuchen sollen: Als Mieteinnahme inklusive 7% USt., die wir ans FA abführen, abzüglich Servicegebühr (Werbungskosten)? Oder als umsatzsteuerfreier Schadenersatz? Ich habe mit Airbnb telefoniert und wollte wissen, wie Airbnb diesen Betrag als Ausgabe verbucht. Mein Gesprächspartner hat diese Frage offenbar nicht verstanden und das Gespräch freundlich abgewürgt.
Hinzu kommt, dass ein Teil der stornierten Zeit (6 von 7 Tagen) zu einem niedrigeren Preis wieder vermietet werden konnte. Wir haben also zwei Auszahlungen von Airbnb für die sich überschneidenden 6 Tage erhalten.
Müssen wir nun den Überzahlungsbetrag an den Gast, der storniert hat, zurückzahlen. Gerecht wäre das auf jeden Fall. Wie seht Ihr das?
Stefan