Tipps zur Kulturförderabgabe – So könnt Ihr die Abgabe umgehen!

Tillmann-Chapulino0
Level 2
Cologne, Germany

Tipps zur Kulturförderabgabe – So könnt Ihr die Abgabe umgehen!

Hallo liebe Gastgeber,

 

viele von uns wissen, dass die Kulturförderabgabe für Airbnb-Vermietungen eine zusätzliche Belastung darstellt. Aber wusstet Ihr, dass es rechtlich Möglichkeiten gibt, diese Abgabe zu umgehen? Auch unter der neuen Kölner Kulturförderabgabesatzung gibt es Wege, sich von dieser Verpflichtung zu befreien. Ich habe mich intensiv mit dem Thema beschäftigt und herausgefunden, wie man als Gastgeber die Kulturförderabgabe umgehen kann. Es gibt bestimmte Gerichtsentscheidungen, die uns als Gastgeber von der Pflicht befreien können.

 

Falls Ihr ebenfalls betroffen seid – wie ich – und in den letzten Jahren versäumt habt, die Kulturförderabgabe sowie die Befreiungsformulare von Euren Gästen einzusammeln und nun von der städtischen Gebührenstelle rückwirkend zur Abgabe aus Eurer eigenen Tasche verpflichtet werden sollt, dann sendet mir gerne eine direkte Nachricht (DM). Es ist möglich die Zahlungs- und auch Abgabeentrichtungspflicht komplett auszusetzen.

 

Ich teile gerne mein Wissen und helfe Euch weiter.

 

Ich freue mich auf den Austausch!

Viele Grüße
Tillmann

 

5 Antworten 5

Sehr guter Beitrag! Ich beschäftige mich seit kurzem intensiv mit diesem Thema! In jedem Fall wichtig, dass es Menschen gibt die in der Materie sind, vielleicht könnte ich deine Hilfe ja demnächst beanspruchen! Liebste Grüße!

Juliane
Community Manager
Community Manager

@Tillmann-Chapulino0 

 

Wieso teilst du die weiteren Infos nicht hier, oder geht es dabei nicht so ganz legal zu? 😁

-----

 

Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Michael3255
Level 10
Berlin, Germany

Lass hören...? Das Thema ist leider sehr abhängig von der Kommune und nicht Einheitlich geregelt.

 

Allerdings schwer vorstellbar da alle Regelungen diesbezüglich deutschlandweit eher verschärft und nicht gelockert wurden. Beispielsweise die Aufhebung der Befreiung für Geschäftsreisende etc. in Berlin wurde komplett ausgesetzt und nun wird jeder zur Kasse gebeten.

 

Gespannte Grüße

Michael

Jen10530
Level 2
Cologne, Germany

Hallo Tillmann,

das Thema "Kulturförderabgabe" brennt mir zur Zeit arg auf den Nägeln.

 

Kurz vor Weihnachten erhielt ich ominöse "Festsetzungsbescheide" der Stadt Köln, die erfahren haben will, dass ich in 2017, 2018 und 2019 mein Zimmer vermietet habe und verlangt im Nachhinein, die sagen wir es mal, "Bettensteuer". 

Habe in meinem Profil bei Airbnb hier gar keine Zahlungshistorie mehr angezeigt bekommen. Die Auszahlungen liegen ja auch weit zurück und Airbnb war das Thema damals wohl auch nicht so wichtig denke ich, da zur damaligen Zeit, soweit ich weiß, auch Klagen wegen der Rechtmäßigkeit gegen diese kommunale Steuer liefen.

 

Wie dem auch sei, waren die Übernachtungen bei mir überwiegend geschäftlich bedingt und "Bettensteuer"-befreit (nach damaliger Rechtslage).

Ein Gast hat sich wegen beruflichem Aufenthalt 2019 sogar amtlich angemeldet und die Monatsmieten dürften bei offizieller Einwohnermeldeamtsanmeldung ebenfalls "Bettensteuer"-befreit sein. 

Wie soll ich das im Einzelnen noch im Detail nachweisen und lässt die Steueramt Köln die Nachweise (so ich sie noch erbringen kann, dass keine Steuern für diese Übernachtugen galten) noch gelten?

Vielleicht sind auch andere Gastgeber gleichermaßen von den rückwirkende Forderungen betroffen und könnten ihre Erfahrungen mitteilen?

 

Evtl. ist die ganze Angelegenheit auch verjährt? Habe gelesen kommunale Abgaben verjähren vier Jahre nach Entstehung...(?)

 

Kann ja verstehen, dass die Stadt Köln versucht, den mittlerweile 1,5 Milliarden teuren Opernbau zu finanzieren, nur fühle ich mich etwas überrumpelt nach so langer Zeit, wo ich gar schon nicht mehr in Köln wohne.

Es gibt die Möglichkeit Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen.

Falls Ihr auch solche Bescheide erhalten habt, danke ich Euch für die Mitteilung Eurer Erfahrungen. 

Helen3580
Level 2
Cologne, Germany

Hi Tillmann,

ich würde mich über einen Austausch sehr freuen. Bitte melde dich gern bei mir.

Und eine allgemeine Frage: Bisher habe ich immer den vollen Betrag inkl. Reinigungsgebühr und Servicegebühr für Gastgeber (3%) bei der Kulturförderabgabe angegeben. Ist das richtig so oder wie macht ihr das? Beim Amt wurde mir gesagt, dass es so gewünscht ist, aber es kommt mir merkwürdig vor. Freue mich auf Eure Meinungen und Infos dazu!

Ganz liebe Grüße,

Helen

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts