Versteuerung der Einnahmen

Hans-Joachim11
Level 2
Hamburg, Germany

Versteuerung der Einnahmen

Hallo,

 

es mag jedem klar aber auch vielleicht nicht allen bekannt sein, das die Einnahmen bei Airbnb versteuert werden müssen. Inzwischen meldet Airbnb die Airbnb Einnahmen (Einnahmen abzgl. Airbnb Kosten) an das jeweilige Finanzamt des Nutzers. Hier entsteht nun ein Problem, da Airbnb nur ein Feld für die Miete und nicht die Nebenkosten hat. Wer lediglich privat mal ein Zimmer seiner Wohnung hin und wieder vermietet, der hat natürlich die Möglichkeit eine Gewinnermittlung vorzunehmen und für die Vermietungszeiträume seine Miete inkl. Nebenkosten anteilig von den Mieteinnahmen abzuziehen und dann die effektiven Mieteinnahmen dem Finanzamt als Mietertrag zu melden. Wer das eher als Geschäft mit mehreren Wohnungen im Inland oder auch Ausland betreibt kann das natürlich genauso machen. Das Problem in beiden Fällen ist aber, dass dem Finanzamt von Airbnb ein anderer Betrag genannt wird als den der Gewinnermittlung und das wird anzunehmenderweise zukünftig bei vielen Airbnb Vermietern zu imensen Problemen mit dem Finanzamt führen, da natürlich diese Differenz vom Finanzamt hinterfragt wird. Hat man nun auch noch im Ausland Vermietungen, so wird das noch komplizierter. Airbnb scheint das nicht zu interessieren aber es wäre am sinnvollsten, wenn Airbnb den Vermietern bei der Preisgestaltung ein Eingabefeld für die Miete und ein Eingabefeld für die Nebenkosten (nur die Nebenkosten ohne den Kosten von Airbnb) zur Verfügung stellen würde. Dann kann jeder Nutzer die effektive Miete und die Nebenkosten (seine anteilige eigene Miete, die Heizungskosten, die Stromkosten etc.) pro Tag oder pro Woche dort eintragen und die Werte, die Airbnb dann an das Finanzamt übermittelt sind die effektiven Mieterträge.

 

Viele Grüße Joachim

2 Antworten 2
Till-and-Jutta0
Top Contributor
Stuttgart, Germany

Hallo @Hans-Joachim11 , interessanter Ansatz, der in der Praxis aber nicht funktionieren dürfte. Ich muss zugeben, bei meinem Zimmer ist die Ermittlung der Werbungskosten schon nicht trivial (Flächen- und jährlich variierender Zeitanteil). Diese Werte weiß ich erst im Folgejahr. Eine Erfassung dieser Daten durch Airbnb und Übermittlung an die Behörden ist schon EU-rechtlich nicht abgedeckt - wird also nicht passieren.

 

Aber mein FA hatte damit noch nie ein Problem mit meinen Werbungskosten:

 

in der Anlage V trage ich den Umsatz ein (dieser entspricht dem von Airbnb übermittelten Wert, ggf. Korrektur aufgrund Direktbuchungen oder anderer Nicht-Miet-Umsätze, lässt sich aber alles plausibel darlegen), und ich liste meine Werbungskosten auf. Heraus kommen das zu versteuernde Einkommen.

Hi,

das ist korrekt. Es wird nicht der Gewinn gemeldet, sondern der grobe Umsatz. Dabei werden auch z.T. fehlerhaft Zahlungen von Gästen wie Schadensersatzzahlungen gemeldet, die natürlich nicht zu versteuern sind und in der Anlage V+V nicht eingetragen werden müssen. Die Regelung scheint auch eher die Absicht zu haben, dass überhaupt relevante Daten gemeldet werden, die eine Überprüfung durch das Finanzamt zulassen. Die Steuererklärung macht später natürlich jeder selbst; damit hat Airbnb nichts zu tun. In einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) kann dann alles vom Umsatz (Einnahmen) in Abzug gebracht werden, was den Umsatz ermöglicht hat, wie Miete, Hausgeld (Nebenkosten bei Arbitrage Modellen), Reinigungsmittel/-kosten, Anschaffungen von Möbeln und Equipment usw.

Das alles über Airbnb zu melden, wäre sehr komplex und deutlich umständlicher als die Steuererklärung nur einmal über Elster zu machen.

Viele Grüße,

Daniel

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